Verantwortung Architekt Abnahmen mit Stadt

Diskutiere Verantwortung Architekt Abnahmen mit Stadt im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir bauen ein EFH mit einem freien Architekten. Dieser ist für LP1-LP8 beauftragt. Wir haben nun festgestellt, dass laut...

  1. #1 Fragezeichen89, 20.03.2023
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    Hallo zusammen,

    wir bauen ein EFH mit einem freien Architekten. Dieser ist für LP1-LP8 beauftragt.

    Wir haben nun festgestellt, dass laut Entwässerungsgenehmigung eine Abnahme der Leitungen durch die Stadt erfolgen muss bevor die Rohrgräben verfüllt sind. Das war uns bisher nicht so richtig klar gewesen und die Verfüllung hat bereits stattgefunden und die Leitungen wurden angeschlossen.

    Hätten wir das auf dem Schirm haben müssen oder wäre das die Aufgabe des Architekten im Rahmen der Bauleitung gewesen? Er hatte ja eigentlich auch den entsprechenden Entwässerungsantrag ausgefüllt und die Genehmigung ebenfalls erhalten.

    Viele Grüße
     
  2. #2 Kriminelle, 21.03.2023
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    Steht das nicht in der Genehmigung?
     
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  3. #3 Fragezeichen89, 21.03.2023
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    Nein, da steht nichts dazu wer dafür verantwortlich gewesen wäre.
     
  4. SvenvH

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    Das ausführende Gewerk hätte das auf dem Schirm haben müssen. Eine Dichtigkeitsprüfung ist Pflicht.
     
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  5. #5 nordanney, 21.03.2023
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    Das sollte Tagesgeschäft für den sein, der die Arbeiten ausgeführt hat. Bei uns darf das auch nicht Hinz und Kunz machen, sondern lediglich ein Hand voll Unternehmen. Und wenn die wieder zubuddeln, machen Sie jetzt eben wieder die Bereiche auf. Ganz einfach.
     
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  6. #6 VollNormal, 21.03.2023
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    Was steht denn im Auftrag?
     
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  7. #7 Fragezeichen89, 21.03.2023
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    Okay die Sache hat sich geklärt. Da wusste die eine Hand mal wieder nicht was die andere macht. Die ausführende Firma hatte sich von alleine mit der Stadt in Verbindung gesetzt und das während der Bauphase geklärt. Leider wurde darüber niemand sonst informiert und es kam etwas Verwirrung auf, da plötzlich niemand mehr Bescheid wusste. Die Aussage, dass dafür das ausführende Unternehmen die Verantwortung trägt scheint wohl korrekt zu sein.
     
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  8. #8 FriedhelmDoell, 04.05.2023
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    Für alle, die hier noch mitlesen: die Verantwortung für die Erfüllung von Bescheidsauflagen aus öffentlich-rechtlichen Genehmigungen hat grundsätzlich der Bescheidsempfänger = Bauherr. Der kann das delegieren, aber am besten immer nachweislich / schriftlich.
     
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