Nachbar-Anbau und unsere Zustimmung- Eure Meinung

Diskutiere Nachbar-Anbau und unsere Zustimmung- Eure Meinung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; ein Mindestmaß an verständlicher Darstellung der Faktenlage, das mir hier nicht erkennbar ist. Das muß ich wohl präzisieren. Während ich heute...

  1. #21 11ant, 04.05.2023
    Zuletzt bearbeitet: 04.05.2023
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    Das muß ich wohl präzisieren. Während ich heute nacht noch dachte, die TE glänze (auch in ihrem anderen Thread) lediglich mit einem Mangel an notwendig zu gewährenden Einblicken und die Irreführung beschränke sich hier auf den fragwürdigen Gebrauch des Wortes "Anbau", so muß ich doch inzwischen sagen: Gütige Göttin, das zieht mir die Schuhe aus. Tröpfchenweise erfahren wir, daß es sich zudem beim bis in die Leuchtenpositionen detaillierten Grundriß um den des gegnerischen Hauses handelt, womit zumindest aus der Zeichnung ableitbar wird, daß es sich bei dem "Anbau" um eine Überschreitung der Baugrenze handelt. Da weiß ich garnicht, was ich mehr bewundert soll: die immerhin Originalität der kontraproduktiv bis bestenfalls wenig hilfreichen Zeichnung, synoptisch ein gemischtes Geschoß aus dem Erdgeschoß der gegnerischen mit dem Spitzboden der fragestellerischen Haushälfte darzustellen - oder das offensichtliche Geldzuviel der potentiellen Nachbarn, noch während des Schwankens über das "ob" des Grundstückskaufes die Hausplanung bis ins Detail der Eßtischlampen voranzutreiben. Wtf "bemustert" ein Haus schon vor der Klärung, ob er den Bauplatz überhaupt kauft (???)

    Für die eigentliche Frage muß ich meine noch größere Verwunderung darüber feststellen, daß
    1. eine Baugrenzenüberschreitung hier durch Nachbarzustimmung heilbar sein soll, und
    2. dies auch noch durch diejenige der nichtbetroffenen Nebenan-Nachbarn,
    wo doch der damit verringerte Abstand den Gegenüber-Nachbarn planunten beträfe.
    Da sofern ich es nicht übersehen habe noch nicht geschehen, rufe ich also @Dimeto in die Diskussion hinzu - nicht ohne den Hinweis an die TE, inzwischen den notwendigen Einblick in die Lage nachzuliefern: einen Katasterauzug und/oder ein Luftbild, möglichst mit Einzeichnung der Hausumrisse, und im Idealfall etwa 50 Metern Bildausschnittsdiagonale, über sämtliche betroffenen Grundstückecken und Zuwegungen reichend. Eben so, daß der Fachmann nicht nur Nebel über der Glaskugel sehen kann.
     
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  2. 11ant

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    P.S.: gehe ich recht in der Annahme,
    solle bedeuten, daß die Nachbarhälfte oberhalb des Erdgeschosses die Baugrenze wieder einhalten soll ?
     
  3. Dimeto

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    Hast Du (s. #17)
    Möglich wär's, wenn zur Zulassung einer Abweichung nach §31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB nur noch die Würdigung der nachbarlichen Interessen fehlt.
    Hätte ich vorher gesehen, dass der einfach in der Luft hängen gelassen wurde, hätte ich hier gar nicht erst geantwortet.
     
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  4. #24 Kriminelle, 05.05.2023
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    Wenn Dir das selbst nicht einfällt, dann ist doch alles gut.

    Das ändert aber nichts an der gesunden Einstellung in #14 von @simon84: Die Zeit, die die Sonne braucht, um über die Ecke zu schauen, kann man sich ausrechnen.
    Ansonsten müsst Ihr schauen, ob Ihr dauerhaft mehr Privatsphäre oder 10 Minuten mehr Sonne in der NW-Hausecke haben wollt.
    Die versetzte Bebauung ist bei Reihen- und Doppelhäusern oft üblich. Es ergibt, wenn man die Augen mal etwas aufmacht, immer recht kuschlige Ecken.
     
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