Dachgeschoßausbau als temporären Aufenthaltsbereich genehmigen lassen

Diskutiere Dachgeschoßausbau als temporären Aufenthaltsbereich genehmigen lassen im Übungsraum Forum im Bereich Sonstiges; Hallo in die Runde m Zuge einer Entwurfsplanung eines Dachgeschoßausbaues in Leipzig /Sachsen habe ich folgende Frage. Auftraggeber ist eine...

  1. kookaa

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    Hallo in die Runde
    m Zuge einer Entwurfsplanung eines Dachgeschoßausbaues in Leipzig /Sachsen habe ich folgende Frage.

    Auftraggeber ist eine Wohneigentümergemeinschaft,

    Im Dachgeschoß ist eine Wohnung ausgebaut und der andere Teil wird als Lager/ Abstellfläche genutzt. ( klassiker)

    Die Wohneigentümergemeinschaft möchte den Dachboden gerne als temporären Aufenthaltsbereich nutzen.

    Dh unbeheizt /, mit Aufenthaltsbereich für kleine Feiern / und temporäre ( temperaturabhängige) Schlafmöglichkeiten für Freunde und Familie.

    ohne Küche und Bad etc. . Quasi wie ein temporär genutztes Ferienhaus

    Der Bereich soll bauordnungsrechtlich der legalen Nutzung zugeführt werden.

    Der Bereich soll brandschutztechnisch wie eine abgeschlossene Wohnung behandelt werden.

    Schallschutzmaßnahmen sind auch vorgesehen.

    Die Bereiche sind ausreichend belüftet und belichtet

    Eine zusätzliche Dämmung des Daches soll nicht erfolgen, da es sich wie gesagt nur um temporäre nutzung Handeln soll und eine Innendämmung in Bereich des Holzdaches Bauphysikalisch bedenklich ist und nur in Kombination mit einer Aufdachdämmung unbedenklich wäre.

    Stattdessen soll die Geschoßdecke ( zum darunterliegenden Wohnraum und die Wände ( Wohnbereich Nachbarwohnung) zu den beheizten Bereichen des Gebäudes gedämmt werden.

    Nun ist meine Frage es gibt in der Sächsischen Bauordnung die Definition Aufenthaltsräume §47 , und Wohnungen §48

    Kann ich einen Bauantrag für die Umnutzung des Dachbodens von Lager zu temporären Aufenthaltsraum stellen? Oder ist das Dachboden per se schon ein Aufenthaltsraum, den man temporär auch zum Schlafen nutzen kann solange rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden ( wichtig hier Brand und Schallschutz). Über eine Antwort wäre ich dankbar.

    mit freundlichen Grüßen Thomas
     
  2. kookaa

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    Ach so ich vergaß zu erwähnen Gebäudeklasse 4
     
  3. BaUT

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    Gibt es bei euch keine Architekten, die einen solchen Antrag auf Nutzungsänderung stellen kann?
    Lager --> Partyraum/Gästezimmer/wohnähnliche Nutzung
     
  4. #4 nordanney, 22.05.2024
    nordanney

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    Was ist ein temporärer Aufenthaltsraum in Berlin - gem. Bauordnung oder sonstiger Vorschriften? Ein nicht der dauerhaften Nutzung als Wohnraum dienender Raum ist halt ein Kellerraum, Hobbyraum, DG-Raum usw.
    Ich würde mich schwer wundern, wenn man das von Dir gewünschte genehmigen könnte. Entweder Wohnraum - dann mit allem drum und dran - oder kein Wohnraum. Und das habt Ihr schon.

    Oder ist Berlin da wieder anders?
     
  5. #5 Tolentino, 22.05.2024
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    Hätte jetzt ich auch gesagt. Einfach so umbauen, nichts anmelden, aber eben auch nicht als "temporären" Aufenthaltsraum vermieten (falls das hier die Absicht war).
     
  6. BaUT

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    Ja - ein Gästezimmer ist definitüv bauordnungsrechtlich ein Aufenthaltsraum, denn dort wird gewohnt/geschlafen.
    Ein Partyraum ist ein Hobbyraum, das könnte gehen - vermutlich sogar ohne Nutzungsänderung.
     
  7. #7 nordanney, 22.05.2024
    nordanney

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    Ja, ein Gästezimmer. Wir reden aber nicht von einem Gästezimmer, sondern von nicht zu Wohnzwecken ausgebaute Räume. Also KEIN dauerhaftes Schlafen, Wohnen etc.
    Was sagt die Bauordnung denn in Berlin dazu? Gibt es dort bei Euch noch etwas anderes als Aufenthaltsräume und Nicht-Wohnraum? In anderen Bundesländern gibt es so etwas nämlich nicht - da darf man auch in Nicht-Aufenthaltsräumen gelegentlich schlafen, feiern oder dumm rumsitzen.
     
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