Probleme beim bezahlen ?

Diskutiere Probleme beim bezahlen ? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben eine Immobilie gekauft. Der kaufvertrag wurde bereits unterschrieben, und die Grundschuldbestellungsurkunde wurde von der bank...

  1. Pipip

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    Wir haben eine Immobilie gekauft. Der kaufvertrag wurde bereits unterschrieben, und die Grundschuldbestellungsurkunde wurde von der bank bereitgestellt. Zwei Tage nach dem Notartermin erhielt wir eine Fälligkeitsmitteilung, in der steht, dass der Kaufpreis innerhalb der nächsten 14 Tage zu zahlen ist. Die Bank möchte jedoch nicht zahlen, da sie auf die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch wartet, was bis zu 8 Wochen dauern kann. Ist es in einem solchen Fall überhaupt rechtens, die Zahlung vor Eintragung der Grundschuld zu verlangen
     
  2. #2 Einfachnurich, 22.05.2024
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    Vom Grundsatz muss die Eintragung nicht abgewartet werden, dann muss der Notar eine Notarbestätigung/ein Rangattest ausstellen. Erstens ist das aber eher ungewöhnlich und zweitens muss dass bei der Beurkundung so festgelegt und beurkundet worden sein.
     
  3. Pipip

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    Vielen Dank für die Antwort .
    Was meinen sie, dass es nicht üblich ist ? Wir wollen nicht in Zahlungsverzug kommen . Es wird sehr teuer für uns
    Lg
     
  4. artibi

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    Was habt ihr denn mit dem Verkäufer vereinbart? Der Zahlungstermin müsste im notariellen Kaufvertrag stehen, sofern so früh. Im Kaufvertrag ist üblicherweise auch geregelt, was alles bis zur Kaufpreiszahlung erfolgt sein muss.
     
  5. #5 Einfachnurich, 22.05.2024
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    Es wird in der Regel immer erst die Eintragung der GS abgewartet, ist das erfolgt, stellt der Notar den Kaufpreis erst fällig.
     
  6. Pipip

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    Hallo , es steht im Vertrag , sobald die Fälligkeitsvoraissetzungen erfüllt sind beginnen die 14 Tage.
     
  7. Pipip

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    Haben wir auch gedacht …
     
  8. #8 Einfachnurich, 22.05.2024
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    Ohne Grundschuldeintragung sind aber die Fälligkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt.
     
    msfox30 gefällt das.
  9. #9 Fred Astair, 22.05.2024
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    Warum wird nicht auf ein Notaranderkonto gezahlt?
     
  10. #10 nordanney, 22.05.2024
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    Klar, eine Grundschuld ist DEIN Problem. Das ist niemals eine Fälligkeitsvoraussetzung für einen Kaufpreis. Voraussetzungen sind i.d.R. die AV, Negativtestat der Gemeinde und Löschungsreife möglicher Belastungen des Verkäufers.
    Wird so oder so ähnlich im Kaufvertrag stehen. Tut es immer (außer vielleicht bei speziellen Konstrukten).
    Das ist die übliche Alternative. Kostet aber (Dein) Geld. Und nicht jede Bank zahlt sofort danach aus, da gerne ein paar Tage zwischen Antrag auf Eintragung und Rangattest abgewartet wird (machen wir auch so im Individualgeschäft).
    Nein. Das ist nicht die Regel. Der Notar stellt den Kaufpreis fällig, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Und eine GS ist keine Voraussetzung.
    Du müsstest eigentlich wissen, dass Du Unsinn erzählst, wenn Du Finanzierungsmakler bist.
    Das wird heute eigentlich nicht mehr gemacht, da das ein inzwischen unnötiges und teures Instrument ist. Und da die Fälligkeitsvoraussetzungen, muss der Kaufpreis bezahlt werden. Da hilft auch das Anderkonto nicht.
    Ach ja, der Notar darf übrigens kein Anderkonto einrichten, wenn kein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht. Und das ist quasi bei allen normalen Kaufverträgen nicht der Fall ==> Verbot eines Anderkontos

    Frage: Was steht ganz konkret im Kaufvertrag?
     
  11. Pipip

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    Ok, vielen Dank, so in etwa Stands bei uns im Kaufvertrag . Es ist Neuland für uns…
    aber was, wenn das Grundbuchamt 8 Wochen benötigt? Wir können ja nichts dafür. Das hätte der Notar, der den Vertrag gemacht hat, ja auch wissen müssen, dass der Grundbucheintrag Voraussetzung ist, um das Geld von der Bank zu bekommen. Wer zahlt denn heutzutage ein Haus komplett aus eigener Tasche? Das heist im schlimmsten Fall müssen wir Verzugszinsen über Länge Wochen bezahlen ??
     
  12. #12 nordanney, 23.05.2024
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    Dann zahlt die Bank erst in acht Wochen aus. Ihr hört im Vertrag ja andere Zahlungsziele vereinbaren können. Oder jetzt ein Rangattest vom Notar anfordern.
    Das weiß er. Und du auch, denn du hast den Kreditvertrag unterschrieben, in dem genau das schriftlich steht.

    Sorry, das ist zwar alles doof, aber tatsächlich eure persönliche Baustelle und die von Euch gelesenen und unterschriebenen Verträge.

    Also Hintern hoch und Rangattest holen. Und mit der Bank reden, ob diese besondere (textliche) Anforderungen daran stellt.
     
  13. #13 Einfachnurich, 23.05.2024
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    Lese was ich schreibe, das hat Hand und Fuß!!!!

    Bestellt der Kunde im Nachgang an einer Beurkundung die GS für eine Bank, ist das definitiv eine Auszahlungsvorraussetzung, dass die eingetragen ist oder der Notar eine Notarbestätigung ausstellt!!!
     
  14. artibi

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    Ich hab selber zwei Häuser gekauft und div. Bekannte dabei unterstützt und da war die GS-Bestellung immer Auszahlungsvoraussetzung. Ob das unsere Notare automatisch anders machen weiß ich nicht, aber das war immer Standard.
     
  15. #15 Fred Astair, 23.05.2024
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    Der Imperativ von Lesen heißt LIES und wenn Du nicht wenigstens zehn Ausrufezeichen dranhängst glaubt man Dir sowieso nicht.
     
  16. #16 nordanney, 23.05.2024
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    Nein. Da liegst Du komplett daneben. Auszahlungsvoraussetzung ist, was im Kaufvertrag vereinbart wird. Nichts anderes außerhalb des Kaufvertrages.
    Das war bereits vor 30 Jahren so und ist es noch immer. Egal ob bei mir im Job (ich mache seit 30 Jahren nichts anderes bei der Bank) oder bei meinen privaten Investments.

    Auszahlungsvoraussetzung bei der Bank ist, was im Kreditvertrag steht. Nicht mehr und nicht weniger. Und das steht "Grundschuldeintragung" (und manchmal sogar explizit "hilfsweise qualifiziertes Rangattest".

    Mach Dich bitte mal richtig schlau. Ansonsten: Wo steht geschrieben, dass Deine Aussage korrekt ist.
    Und das ist einfach falsch. Fälligkeitsvoraussetzungen können erfüllt sein beim Kaufvertrag. Auszahlungsvoraussetzungen bei der Bank ist ein anderes Thema.
     
  17. #17 simon84, 23.05.2024
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    wenn ich ein Haus komplett ohne Bank kaufe gibt’s doch auch den Notar aber keine Grundschuld ?!?
     
  18. #18 WilderSueden, 23.05.2024
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    Und genau deshalb kann eine Grundschuld keine grundsätzliche Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises sein.


    Habt ihr mit der Bank telefoniert, ob die sich auch mit einer Rangbestätigung zufrieden gibt? Damit wäre das Problem doch einfach gelöst
     
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Probleme beim bezahlen ?

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