Nachbar will um jeden Preis die Nachbarwand (Nachbarmauer) abreißen

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  1. #1 Oldtimer1980, 17.04.2025
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    Hallo liebes Forum,

    ich bin der Gerd aus NRW und gerade plagen mich nicht nur eine zerstörte Gesundheit, sondern auch die Nachbarschaft.
    Ich bin Eigentümer eines Hauses aus der Gründerzeit, welches unter Denkmalschutz steht. Das Nachbarhaus ist von einer merkwürdigen Firma gekauft worden, die nun "hinten" auf dem Grundstück ein Haus errichten will.
    Die Grundstücke gehen komplett durch den Häuserblock durch, sodass man dann, in ca. 60 meter Entfernung, wieder ein Straße hat. Solch ein Grundriss ist wohl in der Gründerzeit öfters anzutreffen gewesen.
    Sowohl das Nachbargrundstück, als auch mein Grundstück sind also eine Baulücke. Dazwischen, also die Trennung, ist eine nachweislich historische sehr stabile Ziegelsteinmauer. Ca. 2,5 meter hoch und etwa 70 meter lang. Hinzu kommt das Detail, dass sich "hinten" auf meinem Grundstück das Untergeschoss eines im Krieg zerstörten Gebäudes befindet. Dieses müsste irgendwann mal freigelegt werden, ist aber eine andere Sache.

    Im Jahr 2022 erreichte mich dann die Nachricht, dass nebenan gebaut werden soll. Es gab ein Gespräch vor Ort mit dem Bauherren und seiner Architektin dabei. Man zeigte uns Pläne. Allerdings sagte sowohl ich, als auch meine Begleitperson (mittlerweile verstorben), dass die NACHBARWAND (Mauer) keinesfalls abgerissen werden darf. Wir hatten kurz vorher noch per Katasterplan geprüft: Die Mauer gehört beiden. Wir erklärten auch, dass der Gewölbekeller der sich noch auf unserem Grundstück befindet, wegsacken könnte, wenn man sich an der Mauer zu schaffen macht. Die Mauer muss stehen bleiben, das steht fest. Es kamen dann blöde Sprüche vom Bauherrn "Ja aber dann müssen wir die Mauer ja abstützen, das kostet uns mehr als wenn wir die Mauer abreißen". Wir sagten daraufhin dass wir "die Baustelle" nicht auf unserem Grundstück wollen.

    In den folgenden Wochen wurde dann immer wieder bei uns angerufen und man versuchte uns dazu zu bewegen, eine "Nachbarunterschrift" zu leisten. Was wir immer wieder ablehnten.

    Schließlich schrieben wir an alle Ämter und auch an den Bauherrn mehrfach, dass wir einen Abriss der Mauer nicht akzeptieren und auch nichts unterschreiben werden. Das Haus dürfe zwar gebaut werden, aber die Mauer müsse unter allten Umständen stehen bleiben. Schließlich bestätigte das Bauamt schriftlich, dass die Baustelle unter der Vorraussetzung genehmigt sei, dass die Mauer ordentlich abgestützt wird. Man müsse sich also keine Sorgen deswegen machen.

    Nun, Zeitsprung nach 2025. Nebenan gehen auf einmal Bauarbeiten los. Abrissbagger entfernen eine Garage auf dem Nachbargrundstück man beginn zu Baggern. Ich bin zufällig um Garten, klettert von der anderen Seite auf einmal der Bauherr auf die Mauer und beginnt auf mich einzureden "die Mauer muss weg! Die Mauer muss weg! Die Mauer wird zusammenbrechen! Ich habe versucht Sie zu erreichen!"

    Ich erklärte ihm dann, dass das alles schon entschieden sei und festgelegt sei 2022. Ich ging dann wieder ins Haus um zu telefonieren.


    Außerdem war eine Kommission der Denkmalschutzbehörde da gewesen, 2023, und hatte festgestellt dass die Mauer historisch ist. Allerdings hatte man mir daraufhin unter einem Vorwandt den Denkmalschutz für die Mauer verweigert. Merkwürdig.

    Wieder ein paar Tage später erreichte mich ein Schreiben, mit dem man versucht mich erstens zu einem "Ortstermin" zu zitieren und außerdem steht dort sinngemäß, dass es unumgänglich sei die Mauer abzureißen und außerdem übernehme man keinerlei Verantwortung wenn der Mauer etwas passiere. Man schiebt die Verantwortung auf mich.

    Nun ist die Sache beim Anwalt. Mein Anwalt will nun allerdings ein Treffen vor Ort organisieren und versuchen eine "Lösung" zu finden. Allerdings habe ich so meine Zweifel, dass es eine Lösung "für beide" gibt.

    Dieser Nachbar ist halt nicht einfach nur ein Nachbar, sondern ein Geschäftsmann der irgendwelche komischen "Pläne" hat. Er hatte auch schon gesagt, er wolle unser Grundstück kaufen.

    Also, ganz ehrlich, wenn mein eigener Anwalt, diesem Mann, dem ich leider keinerlei Vertrauen schenken kann, nun versucht zu weit entgegen zu kommen, dann werde ich den Anwalt vermutlich wechseln müssen.

    Grüße

    Gerd
     
  2. Dimeto

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    Hallo Gerd,

    schöne Geschichte. Allerdings fehlt entweder das Ende oder eine Frage, damit das Forum profitieren oder helfen kann.

    Falls Du noch eine Frage stellen möchtest, ergänze doch bitte einen Lageplan von der Situation. Ansonsten warte ich gespannt auf die Fortsetzung der Story.
     
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  3. #3 Oldtimer1980, 17.04.2025
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    Als Frage könnte ich formulieren:
    Trotz Internetrecherche konnte ich bisher nur wenig zum einem ähnlichen Thema finden. "Darf mein Nachbar die Nachbarwand abreißen wenn er einfach behauptet diese sei technisch nicht abstützbar.... bei wem liegt die Beweislast".

    Oder:
    Ist es ratsam, dass mein Anwalt mir mitteilt dass er nach einer Lösung sucht, die "beiden gefällt".

    Die Fronten sind für mich eigentlich klar: Wand bleibt stehen.

    Nachbar: "Die Wand muss weg.... und wenn Sie das nicht zulassen dann beschimpfe ich Sie als schwierigen Menschen".

    Was man daraus lernen kann: Niemals eine Nachbarunterschrift geben... der Nachbar kann aber dennoch Ärger machen.


    PS: Wen kann man sonst noch hinzu ziehen? Gutachter? Bauingenieur?
     
  4. #4 Fabian Weber, 17.04.2025
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    Wenn in der Baugenehmigung steht, dass die Mauer stehenbleiben muss, dann ist das so.

    Wenn er es dann schwarz macht, zeigst Du Ihn an.
     
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  5. #5 Oldtimer1980, 17.04.2025
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    Ich bin nicht sicher, ob das in der eigentlich Baugenehmigung drin steht.

    Allerdings habe ich hier ja ein Schreiben des Bauordnungsamtes, welches bestätigt, dass die Mauer stehen bleiben darf und muss. Auch dass die Absicherung ordentlich gemacht werden muss während der Bauarbeiten.
    Das Schreiben liegt meinem Anwalt vor und er sagte, das sei ein wichtiges Dokument.

    Dennoch will das Amt erstmal nicht viel damit zu tun haben und sagt ich muss mir zivilrechtlich helfen.
     
  6. #6 Kriminelle, 18.04.2025
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    Naja, in erster Linie versucht ein Anwalt, seine Fixkosten und dann sein Gehalt zu erwirtschaften. Das macht er mit Briefe schreiben, Versuche, sich gütlich zu einigen usw. Das geht mit einer Interessenvertretung seiner Mandanten ganz gut.
    Ein Anwalt aber kann kein Recht bestimmen und auch kein Unrecht verhindern.

    Nein, natürlich nicht. Das wäre Sachbeschädigung, auch wenn ihm ein Teil gehört.
    Ob sie technisch nicht oder abstützbar ist, kann man hier nicht beurteilen. Aber wenn sie - mal den Neubau außen vor genommen - einfach mal so abkippt, in welche Richtung auch immer, ist es vorher nötig und im Interesse von beiden Parteien, dass man sie abstützt, richtet oder was weiß ich. Man ist auch in der Pflicht, bevor ein anderer einen Nachteil hat oder sich noch jemand verletzt.
    „Historisch“ heißt nicht denkmalgeschützt, sondern einfach nur aus einer anderen Epoche.
    Wenn diese Uralt-Mauer etwas mit dem Keller zu tun hat und dieser so wertvoll sein soll,dann wohl nur für Dich?! Ein öffentliches Interesse liegt wohl nicht vor.
    Wie war denn die Fragestellung, wo man mit „darf“ und „muss“ argumentiert?

    Die Frage, die sich mir hier stellt, wird erlaubt sein, da ja kein romantisches Foto von einem Rosengarten an einer historischen Mauer diesen Thread schmückt:

    Hast Du am Fundament Leichen vergraben, dass die Mauer KEINESFALLS abgerissen werden darf?
     
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  7. #7 Oldtimer1980, 18.04.2025
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    @Kriminelle, Du hast meinen Text anscheinend nicht gelesen.

    Wenn diese Mauer abgerissen wird, dann kann es sein, dass der Gebäudesockel aka Untergeschoss der sich ja genau parallel zu dem geplanten Bau des Nachbarn befindet, also dass dieser ganze Sockel zerbricht und dann liegen meine Garage, mein Auto und mein Geräteschuppen "ne Etage tiefer". Hatte ich aber eigentlich schon angedeutet.

    Ich will jedenfalls keine Baustelle auf meinem Grundstück haben, mein Hund würde verrückt werden und der Bauzaun würde mir Wochenlang Raum nehmen, sodass ich meinen Wagen nicht mehr wenden kann.

    Insgesamt ist Dein Beitrag eine kleine Provokation. Und bringt überhaupt garnichts. "Leichen vergraben". ja ne is klar.
     
  8. Dimeto

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    Schade, dass Du Beitrag #2 anscheinend nicht gelesen hast.
    Nein, das hattest Du nicht. Du hast unübersichtlich und teilweise widersprüchlich eine Grundstückssitualtion beschrieben und in #3 auf Mitteilung weiterer klarstellender Informationen verzichtet.
    Zeig mal den Katasterplan!
    Wo soll es denn sonst stehen, wenn das stimmt:
    Zitiere doch mal den genauen Wortlaut dieses Schreibens!
    Laut #1 befindet sich
    lediglich
    Ohne Plan sehe ich keine Chance, die Situation zu verstehen.
    Dann lass uns doch an dem "wenig" teilhaben.
    §§ 921, 922 BGB
    Verstehe ich nicht.
    Nicht, wenn ihr das stützende Erdreich weggebaggert wird. Denn die Physik hält sich nicht an menschengemachte Gesetze.
    Warum werden die Vermesser immer vergessen:cry?
     
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  9. #9 Kriminelle, 18.04.2025
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    Doch sehr wohl! Und da steht nichts von…
    … Deiner Garage, Deinem Auto und Deinem Geräteschuppen. Sondern nur etwas von einem Gewölbekeller. Les doch noch einmal Deinen eigenen Post, damit Du weißt, was Du geschrieben, angedeutet oder eben nicht geschrieben hast.
    Und mal ehrlich: das ist doch dann alles versichert, wenn es überhaupt beschädigt wird.
    Ein Auto kann man wegfahren, ich denke, Dir geht es einfach nur um das Prinzip. Du hast etwas dagegen, dass man nebenan etwas verändert.
    Ob diese Veränderung sinnvoll ist oder nicht:.

    Solch Argumente zum Thema „Die Mauer MUSS bleiben“ empfinde ich als recht spooky.
     
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  10. #10 415B, 18.04.2025
    Zuletzt bearbeitet: 18.04.2025
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    Wer ist Eigentümer der Mauer bzw zu welchem Grundstück zählt sie? Glaube nicht das sie zu 50/50 auf der Grenze steht
    Außerdem hast du eine Rechtsschutzversicherung?
    Ein paar Fotos würden helfen, nutze eine Drohne dazu
     
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  11. #11 nordanney, 18.04.2025
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    Wenn du den thread lesen würdest, bräuchte es keine unnötigen Fragen…
     
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  12. #12 nordanney, 18.04.2025
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    Warum schreibst und fragst du dann etwas, wenn eh alles Blödsinn ist?
    Jetzt weißt Du, wie es uns bei Deinen Posts geht - wie bei Deiner Frage, die der TE steht zu Beginn beantwortet hat.
     
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  13. Oehmi

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    Hat doch schon lange stattgefunden.

    Wenn du nicht gewillt bist hier zu lesen, warum antwortest du überhaupt?
     
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  14. BaUT

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    Manchmal kommt es mir so vor als funktioniere @415B wie ein Balkonkraftwerk,
    wenn bei ihm die Sonne scheint kotzt er seine überschüssige Energie ins Netz, egal ob man sie dort gebrauchen kann oder nicht.
     
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  15. #15 Ab in die Ruine, 18.04.2025
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    Also mir fehlen hier Fotos. Wie dicht kommt denn der Neubau an die Mauer das die weg muss? Bekommt der Neubau einen Keller?
     
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  16. #16 Kriminelle, 18.04.2025
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    Ist doch völlig egal. Er hat seine Baugenehmigung für sein Bauvorhaben, damit wird es wohl alles seinen normalen Gang haben.
    Ich denke mal, der TE ist hier einfach nur der, der an seiner Mauer hängt, wahrscheinlich eher so ein Machtding, weil ihm ein Haus in zweiter Reihe neben seinem historischen Gewölbekeller/Garage/Geräteschuppen nicht gefällt. Die historische Mauer wird mutmaßlich schon etwas windschief auf ihre 70 Meter sein.
    Der Klassiker, dem Nachbarns Missgunst.


    So witzig, wie sich das anhört: die eine Antwort von ihm heute Nacht muss wohl so heftig gewesen sein, dass sie ganz verschwunden ist.
     
  17. #17 Ab in die Ruine, 19.04.2025
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    Entschuldige, mir ist es nicht egal. Hier ist die Rede von Abfangen und Sichern der Mauer, einsturzgefärdet Gewölbekeller und ignorieren von Vorgaben der Baugenehmigung. Da wollen bestimmt einige mehr sehen und wissen.
     
  18. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Ja, hier ist so wirre Rede, daß ohne erleuchtende Bebilderung keine Ruhe in das Kopfino zu bringen sein wird ...
    ... ich hätte den Thread noch längst nicht für reif befunden, Dich hinzuzurufen.

    Manche TE sind so sehr locked-in in ihr himmelschreiend unglaubliches Problem, daß sie vollständig vergessen, daß wir auf die Gedanken in ihrem Kopf (und deren Grundlagen) nicht zugreifen können.
     
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  19. #19 hanghaus2000, 21.04.2025
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    @Oldtimer1980 Dir wurde doch vom Bauamt gesagt Du sollst das zivielrechtlich klaeren. Nun versucht der Anwalt die Wogen zu glaetten. Aber Jede Partei bleibt bei Ihrer Maximalforderung. Wie soll das gehen?

    Hat Dein Anwalt wenigstens erstmal einen Baustopp durchsetzen koennen?
     
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  20. #20 Ab in die Ruine, 21.04.2025
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    Ich denke, der @Oldtimer1980 meldet sich nicht mehr. Hat wohl nicht die erhofften Antworten bekommen und liefert keine Infos.
     
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