Schaden und Feuchtigkeit am/im Haus

Diskutiere Schaden und Feuchtigkeit am/im Haus im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; Ich bin neu hier und ja wir sind nur Mieter. 40 Jahre lang sind meine Eltern treue Mieter. Durch schwere Krankheit und hohes Altergeht jetzt halt...

  1. #1 Jodimaster, 26.04.2025
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    Ich bin neu hier und ja wir sind nur Mieter.
    40 Jahre lang sind meine Eltern treue Mieter. Durch schwere Krankheit und hohes Altergeht jetzt halt nicht mehr viel.

    Ich habe hier ein komplettes Google Foto Album gemacht Kann es als Neumitglied aber noch nicht posten

    Es gibt auch innen einen großes Feuchtigkeitsproblem.

    Das Haus ist Ende der 60er Jahre. Wurde damals ersteigert von Eigentümer.

    Es wird Stand heute in einen Rechtsstreit mit den Vermieter gehen. Der Eigentümer will uns in voller Haftung für Schaden nehmen.

    Ich bin auch auf Facebook aktiv, Fachleute/Dachdeckr haben mir 2 Sachen auf jede Fall bestätigt.

    1. Fehlender Wandabschluss Kellereingang

    2. Und wie es aussieht rund um das Haus keine Sockelabdichtung.

    Ja ich weiss das Holzmessgerät ist Schrott und man kann nichts damit anfangen. Werde versuchen ein besseres Gerät zu holen.
     

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  2. #2 Jodimaster, 27.04.2025
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    Hmm keine Anwort
    Vieleicht einfach die falsche Kategorie

    Wir haben heute als Sofortmaßnahme die Tapeten mit den Schimmel unten entfernt
    Jetzt sieht man den Schimmel im Putz
     
  3. #3 VollNormal, 27.04.2025
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    Welchen Schaden?

    Ich unterstelle mal, dass ihr die Schäden an der Fassade nicht verursacht habt. Der Schimmelschaden im Raum dürfte allerdings nicht zuletzt daher rühren, dass der Schrank in der Außenecke direkt an die Wand gestellt war. Bei einem ungedämmten 60er Jahre Bau sollte man das nicht tun.
     
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  4. #4 VollNormal, 27.04.2025
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    Dann muss der Putz auch runter. Kuckst du Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes.
     
  5. #5 Jodimaster, 27.04.2025
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    Das waren heute nur Sofortmaßnahmen das wir die Tapeten entfernt haben.
    Ich messe die Tage diese Stellen mit Eine Feuchtigkeitsmessgerät.

    Der Vermieter reagiert wie folgt

     
  6. #6 Jodimaster, 27.04.2025
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    An die Wände gehen wir erstmal zur Behandlung nicht ran.

    Mieterverein wurde eingeschaltet
     
  7. #7 nordanney, 27.04.2025
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    Nach dem, was der Vermieter beschreibt, könnte das Problem tatsächlich bei Euch liegen. Sehe ad hoc nichts, was Euch einen Streit gewinnen lässt.
     
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  8. #8 Jodimaster, 27.04.2025
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    Hausratversiherer schreibt: Es dringt Regenwasser ins Gebäude ein

    Eigentümner hat niemanden zum rausschicken geschickt seit der Besichtigung am 20.02.2025

    2022 war eben ein Schaden eines anderen Zimmers (andere Aussenwand)
     
  9. #9 VollNormal, 27.04.2025
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    Woher weiß der Hausratversicherer das? War er vor Ort um die Situation zu beurteilen?

    Warum hätte er das tun sollen?

    Habt ihr denn die vom Vermieter empfohlenen Maßnahmen vollständig umgesetzt?
     
  10. #10 Jodimaster, 27.04.2025
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  11. #11 Jodimaster, 27.04.2025
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    Es muss nicht nach dem Stand der Technik gearbeitet werden.
    Das gibt es nirgends.
    Kein Handwerker muss nach dem Stand der Technik arbeiten, den kennt nämlich niemand der Handwerker, da der Stand der Technik im Labor erfunden wird
    Wenn der dann als richtig und gut befunden wird, dieser Stand der Technik, dann wird dieser Stand der Technik zur allgemeinen anerkannten Regel der Technik, und danach haben die Handwerker zu arbeiten
    Es gelten also dann, für die Ausführung von handwerklichen Arbeiten, um die es hier -oder auch sonst wo- geht, die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T)!
    Und zwar die, zum Zeitpunkt der Abnahme der Bauleistung, mithin unmittelbar sodann, nach deren Fertigstellung
    Allerdings war die hier im vorliegenden Fall sehr offensichtlich nicht eingehaltene DIN 4117 eine eingeführte technische Baubestimmung
    Eingeführte technische Baubestimmungen -mithin sodann ETB Normen- sind zwingend einzuhalten, dazu gehörten zum baujahreszeitpunkt unter anderem,
    Schallschutz,
    Wärmeschutz,
    Statik,
    Abdichtung,
     
  12. #12 Jodimaster, 27.04.2025
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    Sockel
     

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  13. #13 Jodimaster, 27.04.2025
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    Nein er war nicht vor Ort. Ich geb es aber an den Vermieter/Eigentümer so weiter.
     
  14. BaUT

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    Wow - du bist Jurist, dass du uns solche Vorträge halten musst?!

    Woran siehst du, dass die bauzeitlich geltende DIN 4117 (Bauwerksabdichtung) damals nicht eingehalten worden ist? Die erdberührten Wände wurden sicher mindestens mit Bitumenanstrich abgedichtet und der Spritzwasserbereich oberhalb Erdboden wurde vermutlich mit einem Sperrputz versehen. Das wäre dann soweit alles i.O.

    Ein Sachverständiger im jetzigen Mietrechtsstreit um Ursachen der Schimmelschäden wird zu untersuchen haben,
    a) ob die Hausecke auch im Sommer nass ist, dann könnte es sich ursächlich tatsächlich um einen Wasserschaden aus einem defekten Fallrohr handeln oder
    b) ob die Hausecke nur im Winter innen feucht ist, dann dürfte es sich um einen Kondensatschaden infolge fehlerhaften Nutzerverhaltens (Zu wenig Heizung, zu wenig Lüftung und falsche Möblierung) handeln.

    Also: Abwarten bis zum Sommer und dann sollte man nach einem fetten Starkregenereignis mal die Mauerwerksfeuchte messen. Erst wenn der Nachweis erbracht ist, dass die Außenecke ganzjährig nass ist, kann man den Schimmel wirklich auf einen baulichen Mangel zurück führen.

    Wenn du deinen Eltern wirklich helfen willst, dann räum die gammeligen Möbel von der Außenwandecke weg, kümmere dich um eine ordentliche Schimmelpilzbeseitigung inkl. anschließender Renovierung (ohne neue Tapete) und sorge für ordentliche Heizung und Lüftung.
     
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  15. #15 Jodimaster, 28.04.2025
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    Erste kleine Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet

    Geplant ist die Ausssenwände vom Schrank einzuschlagen um dahinter auch an die Tapeten zu kommen. Der Schrank ist so oder so im Ar....
     

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  16. BaUT

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    Ob das sinnvoll ist? :shades
    Das klingt ja gerade so als solltet ihr das ganze Haus auf eure Kosten sanieren.
    Der Vermieter meint doch sicher nur, dass er sich nicht an den Kosten der Schimmelpilzbeseitigung beteiligen will.

    Nach über 25 Jahren als "Schimmelpilzgutachter" kann ich dir nur raten, nicht vor Gericht zu gehen. Es gibt viele Richter die selbst Vermieter sind und es gibt viele Gutachter die selbst Vermieter sind und bei solchen ollen Wohnungen haben alle schnell das Gefühl, dass sich da jemand mittels Schimmelpilz eine ohnehin längst fällige Renovierung vom Vermieter erschleichen will.

    Nicht jeder Gutachter macht sich die Mühe und sondiert so gründlich, dass er die beiden Schadensursachen (siehe #14) unterscheiden kann. Da könntet ihr vor Gericht ggf. mit Anlauf auf die Fresse fallen.
     
  17. #17 Jodimaster, 30.04.2025
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    Von eben gerade
     

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    Nettes Spielzeug, für jemanden, der damit umgehen kann. Warum zeigst Du diese Bilder?
     
  19. Jodimaster

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    Keine Sorge am Montag war faircheck Schadenservice hier
    Ich denke das der mit seinen Geräten umgehen kann.
     
  20. BaUT

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    Ich sehe da auf den Fotos, dass für die Bauteilfeuchtemessungen extra ein wandständiger Schrank abgerückt werden musste.
    Da haben wir doch schon das Problem!!!

    Ich hoffe, dass
    diesen Fakt auch berücksichtigt und dir klar macht, dass gerade bei energetischen Vollkatastrophen aus den 50er - 70er Jahren wandständiges Mobiliar an Außenwand-Außenwand-Ecken ein Nutzerfehler mit hohem Schimmelpotential darstellt.

    Hoffen wir das Beste...
    Ich glaube faircheck ist nur ein Vermittler für Sachverständigenleistungen.
    Sie vermitteln gegen Provision Aufträge an junge Sachverständige, die selbst noch kein großes Netzwerk haben.
     
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