Neueindeckung Dach: Windeintritt an Traufschalung

Diskutiere Neueindeckung Dach: Windeintritt an Traufschalung im Spezialthema: Wind- und Luftdicht Forum im Bereich Bauphysik; Ich wende mich an dieses Forum und bitte um Hinweise zu dem folgenden Problem, das mich schon seit Längerem beschäftigt. Für Interessierte ergänze...

  1. udo2

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    Ich wende mich an dieses Forum und bitte um Hinweise zu dem folgenden Problem, das mich schon seit Längerem beschäftigt. Für Interessierte ergänze ich unten weitere Details:

    Kurzversion:
    Bei der Neueindeckung unseres Daches wurde die ca. 70-jährige Traufschalung nicht ersetzt. Die Spalten zwischen den alten Brettern sind bis zu 1 cm breit. Die Unterdeckbahn ist von unten deutlich sichtbar (s. Bild Traufschalung.jpg) und flattert im Wind. Der Wind sammelt sich unter der Unterdeckbahn und drückt zwischen Unterdeckbahn und Dämmung hoch. Die Spalte für den Windeintritt hat eine Gesamtbreite von 4-5 cm, erstreckt sich über die gesamte Dachlänge und kommt insgesamt auf einen Querschnitt von ca. 1 - 2 m2.

    Der Luftzug zwischen Unterdeckbahn und Dämmung ist in der Mitte der Dachschräge (ca. 3,2 m von Traufe) messbar. Langzeitmessungen ergaben Geschwindigkeiten von bis zu 4,5 m/s zwischen Unterdeckbahn und Dämmung (s. Anhänge zu Windgeschwindigkeiten). Ein Ersatz der alten Traufschalung durch Nut-und-Feder Bretter hätte bei einem Aufpreis von ca. 1600 Euro das Problem beseitigt.

    Uns wird gesagt, dass Winddichte nicht erforderlich sei sondern nur eine Option zur Verbesserung des Wärmeschutzes darstelle. Durch fehlende Winddichte kann es zu keinen Schäden an der Bausubstanz kommen.
    Im vorliegenden Fall erfolgt der Windeintritt am Fußpunkt des Holztragwerkes, also einer kritischen Stelle der Dachkonstruktion. Was wenn zusätzlich die luftdichtende Ebene (Dampfsperre) Mängel aufweist? Uns wird gesagt, dass der Wirkungsgrad von Mineralfaser-Dämmung ohne winddichte Ebene bei 95 - 98% läge, im Vergleich zu annähernd 100% bei intakter winddichter Ebene.

    Wie belastbar sind diese Aussagen? Muss eine derartige Bauausführung akzeptiert werden?
     

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  2. udo2

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    Es handelt sich um eine Reihenhaussiedlung (7 Häuser, 4 Vollgeschosse, 30 Grad Sparrendach, Baujahr 1954-1959). Die meisten Dachgeschosse sind als Wohnraum ausgebaut und mit einer Zwischensparrendämmung versehen. Das Vorhaben wurde von einem Ingenieurbüro geplant und überwacht.

    Die Eigentümergemeinschaft beauftragte ein Schiedsgutachten. Der Schiedsgutachter stellte fest, dass das Dach gemäß Leistungsverzeichnis zwar winddicht beauftragt wurde, dies aber nicht geliefert und damit geschuldet sei. Dies leitet er aus Formulierungen ab, wie z.B. "Bahnen der Vordeckbahn an .. Traufblech dauerhaft wind- und wasserdicht herstellen", "Anschlüsse der Vordeckbahnen an First und Gratausbildung dauerhaft wind- und wasserdicht herstellen", ".. Rohrdurchgänge mit der Vordeckbahn dauerhaft wind- und wasserdicht herstellen". Er hält aber gleichzeitig fest, dass Winddichtheit nicht erforderlich sei und dass durch fehlende Winddichte keine Schäden an der Bausubstanz entstehen. Dabei nennt er als Beispiel Kaltdächer (hier handelt es sich aber um Warmdächer).
    Dachdecker und Projektleiter argumentieren nun, dass das Dach keinesfalls winddicht projektiert war und dies eine Fehlinterpretation des Schiedsgutachters sei. Sie belegen das mit relevanten Anforderungen, in denen das Wort "winddicht" nicht vorkommt, wie z.B. "..Anschluss an Kamin/Dachfenster wasserdicht herstellen" sowie "bei Ausführung des regensicheren Unterdaches die Nähte/Stöße dauerhaft wasserdicht" und "bei Ausführung des regensicheren Unterdaches wird die Vordeckung unter die Konterlatte verlegt"

    Wir haben bereits Mäusebefall und Wespen zwischen Unterdeckbahn und Dämmung. Auch befürchte ich, dass eine Dampfsperre allein, die zudem durch Mäusebefall beschädigt ist, keinen wirksamen Rauchschutz darstellt bei einem Brand in einem der unteren Stockwerke.

    Ein anderer Dachdecker erklärte mir, dass Winddichte im Holzrahmenbau Vorgabe sei. Der Fachinformationsdienst Holz schreibt zur Winddichte, dass dies Stand der Technik sei (S. 31) und zum Kaltdach, dass dies nicht mehr Stand der Technik sei (S. 38).

    Ich bin sehr verwundert darüber,
    1. dass die Unterdeckbahn zwar am Traufblech dauerhaft winddicht verklebt ist, aber einige Zentimeter dahinter die Winddichtheit nicht mehr gegeben ist. Dies scheint für die Fachleute in Ordnung zu sein.
    2. dass ca. 70-jähriges Holz nicht ersetzt wird, insbesondere da eine eventuell erforderliche Erneuerung oder Wartung der Traufschaltung sehr teuer sein wird. Wie bereits erwähnt, wäre das Problem nicht aufgetreten, hätte man das alte Holz durch Nut-und-Feder Holz zu einem Aufpreis von ca. 1600 Euro pro Haus erneuert. Stattdessen wird für einen weiteren Gebrauchszyklus auf ordnungsgemäße Instandhaltung der Dacheindeckung verwiesen; warum dieser Umweg?
    3. dass Hinweise und Beschwerden, die während der Bauphase kommuniziert werden, wirkungslos verpuffen.
    Ingenieurbüro und Dachdecker sehen in der fehlenden Winddichte kein Problem, so auch die Hausverwaltung und manche Eigentümer. Mir wird erklärt, dass der Luftzug ja nur bei offenen Fensterlaibungen bemerkt würde und es keine Möglichkeit gäbe, die Winddichte zu überprüfen.

    Ist Winddichte wirklich nur eine Option ohne potenziell schädliche Auswirkung? Kann fehlende Winddichte auch einen Mangel darstellen? Kann fehlende Winddichte Schäden an der Bausubstanz verursachen? Vermindert fehlende Winddichte die Dämmwirkung wirklich nur unwesentlich? Im Internet finden sich andere Aussagen, z.B. bei Isover - Bauphysik, S. 20-21

    Selbst für die Hauszeitschrift des Dachdeckerhandwerks gehört die Winddichte schon seit Jahren zum Stand der Technik. Bei Allwetterkleidung wird die Dämmung stets vor Witterungseinflüssen geschützt. Was ist bei einem Dach anders, so dass hier auf den Schutz der Dämmung vor Witterung verzichtet werden kann?

    (Mir ist es mit meinen wenigen Einträgen leider nicht erlaubt Links zu veröffentlichen)
     
  3. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Wenn es sich um ein Schiedsgutachten handelt, dann ist das Ergebnis für beide Parteien bindend, dann wird da nicht mehr rumverhandelt danach.

    Die Rechtslage ist da ganz eindeutig.

    Was spricht dagegen die Lücken in den Fugen noch schnell zu schließen, indem man von unten nochmals eine Schicht Bretter antackert?!
     
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