Widerspruch Nachbar Baugesuch

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  1. Lalamond

    Lalamond

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    Hallo zusammen,

    wir bräuchten mal euer Schwarmwissen zu unserem Vorhaben:

    Wir haben vor kurzem das letzte Baugrundstück in einem bereits bestehenden und bebauten Gebiet (seit 2018) gekauft. Durch eine leichte Hanglage und ein unglücklich gesetztes Baufenster war die Planung nicht ganz einfach. Bis auf eine Ausnahme werden die Bauvorschriften komplett eingehalten. Unser Treppenhaus wird mit 1,33m Tiefe und 2,89m Breite das Baufenster überschreiten. Laut Bauamt nach Baurecht kein Problem. Nun ist der Bauantrag beim Bauamt eingereicht und leider kam ein Widerspruch eines Nachbarn erst grundsätzlich gegen unser Bauvorhaben, dann nur gegen das Treppenhaus. Wir haben Kontakt mit dem Nachbarn aufgenommen, um die Bedenken ggfls. auszuräumen und sein Einverständnis zu bekommen, da für ihn keinerlei Nachteile durch unser Bauvorhaben entstehen (Sonneneinfall, genügend Abstand zur Grenze, Unterschreitung der erlaubten Gesamtbauhöhe, etc.). Im Gespräch hat sich folgende Situation ergeben: Der Nachbar möchte an der Grundstücksgrenze von uns eine Natursteinmauer mit 1,60m Höhe startend und auslaufenden auf 0,60m mit einer Gesamtlänge von 6m gebaut bekommen. Sein Garten dahinter soll ebenerdig aufgefüllt werden, damit er es schön ebenerdig hat. Natürlich komplett auf unsere Kosten. Grundsätzlich wäre aber keine Mauer notwendig, zur Absicherung der leichten Böschung… Im Gegenzug wird er dann den Widerspruch gegen unseren Bauantrag zurückziehen. Das möchte er nun schriftlich fixieren, damit wir entsprechend an die „Absprache“ gebunden sind.

    Was haltet ihr davon? Und welche Vorgehensweise würdet ihr uns raten?

    Danke euch für die Hilfe!
     

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  2. 415B

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    Wenn der Nachbar das will soll er es finanzieren und selber machen. Wer jetzt nachgibt darf sein Leben lang dem Herrn in den Allerwertesten kriechen.

    Was meinst du wenn hinterher der Dachüberstand 5 cm weiter ist oder irgendetwas ihm nicht passt dürft ihr Rasen mähen, oder seine Auffahrt fegen.
    Lass es dir schriftlich geben und ab zum Anwalt.
     
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  3. msfox30

    msfox30

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    Mit welcher Begründung außer, dass er es eben hätte? Ändern sich durch euren Bau bei ihm Bedingungen, wodurch er die Mauer braucht? Oder will einfach nur seine Wünsche bezahlt bekommen?
     
  4. ichweisnix

    ichweisnix

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    Solange du alle Grenzen einhältst würde ich Nix unterschreiben und vor allem auch Nix zahlen. Das ist sein Ding, das darf er selber finanzieren. Und bauen darfst du auch ohne seine Einwilligung
     
  5. SIL

    SIL

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    Abschlägiger Bescheid von der Behörde?
    Zweiter Versuch?
    Das würde ich nicht als leichte Böschung oder Hang bezeichnen, abgesehen davon stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit der Anschüttung und der 1,60 m Höhe.

    Ansonsten würde ich es nicht so drastisch formulieren, aber die Wünsche sind dir egal ... ansonsten könnte dein Architekt auch eine andere Treppe wählen oder positionieren.
     
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  6. Lalamond

    Lalamond

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    Bei ihm ändern sich keinerlei Bedingungen und die Mauer ist quasi Wunschkonzert, die möchte er eben finanziert bekommen…
    Das Problem für uns ist eben der Widerspruch gegen unseren Bauantrag, somit liegt der Bauantrag auf Eis bis der Widerspruch zurückgenommen oder entsprechend umgeplant ist. Er knüpft die Rücknahme des Widerspruchs an die Bedingung Mauerbau.
    Das Bauamt hat den Widerspruch weitergegeben mit der Bitte um Klärung oder Änderung des Baugesuchs. Allerdings würde uns das Reinschieben des Treppenhauses ins Baufenster wesentliche Nachteile bringen, weil das Baufenster unglücklich gesetzt ist bei der Hanglage…
     
  7. Tilfred

    Tilfred

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    Das ist eine sehr unschöne Situation. V. a. auch, weil man (ich) nicht neben so einem Menschen würde wohnen wollen, aber man kann es sich eben nicht immer aussuchen. Ich empfehle leider den Gang zum FACHanwalt, der soll die Erfolgsaussichten der Klage aufgrund der Baufeldüberschreitung bewerten.

    Du brauchts nämlich Akteneinsicht, um zu erfahren, warum Dein Nachbar meint betroffen zu sein und deswegen die Rücknahme der Baugenehmigung verlangt.

    Im Prinizp ist der Ablauf so (Achtung, dies ist keine juristische Beratung und basiert NICHT auf Fachwissen):

    Nachbar klagt gegen die Behörde auf unzulässige Erteilung der Baugenehmigung. Ihr seid hier nciht beteiligt und maximal Zaungäste, d. h. Ihr könnt al Beobachtrer am Prozess teilnehmen, was ich auch empfehle.

    Als nächstes ist die Frage, ob das ganze i Eilverfahren oder gleich im Hauptvferfahren durchexerziert wird. Ersteres geht schneller, aber darauf folgt das Hauptve4rfahren (was sich die, die nicht auf Krawall aus sind, i. d. R. klemmen)

    eines bleibt: das Bauen auf eigenes Risiko. Ein Fall in meiner Umgebung ist ebenso gelaufen. Er hat das "Eilverfahren" abgewartet und "gewonnen" (also der Einwand geg. Behörde ist abschlägig beschieden worden) und hat dann trotz Hauptverfahren losgebaut (nach jur. Rat). Der Nachbar war auf Krawall aus und hat das Hauptverfahren begonnen, es dann aber niedergelegt, als mein Verwandter sich als Prozessbeobachter zurückgezogen hat.

    Das finde ich schon interessant:

    Hast Du das schriftlich?

    Denn (s.o.) er muss ja Gründe vorbringen, warum er dagegen ist. Und in der BRD muss man in irgendeiner Weise betroffen sein, um zu klagen.

    eine solche schriftliche Aussage mit dem richtigen Kontext könnte (!!!) durchaus später noch zu gebrauchen sein.

    Viele gute Nerven!


    P.S.: Mir ist klar, dass wir nur eine Seite kennen und diese wohlmöglich gefärbt ist. Ich habe die Aussage, dass der NAchbar nicht beeinträchtigt wird, als wahr angenommen. Wenn der Sachverhalt genau so zutrifft, finde ich solche Menschen zum kotzen, die die Not- bzw. Zwangslage (hier gekauftes GS) Anderer ausnutzen, um für sich auch noch das letzte herauszuquetschen.
     
  8. #8 msfox30, 22.05.2025 um 14:31 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 22.05.2025 um 14:43 Uhr
    msfox30

    msfox30

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    Ich vermute, dem Nachbarn stört, dass ihm vor seinen Hang ein Haus gebaut wird. Vermutlich hatte bisher freien Blick. Diesen Blick erhoft er sich (etwas) wieder zurück, wenn sein Grundstück z.T. 1,60m höher kommt. Wenn dem so ist, wäre der Nachbar doch beeinträchtigt durch den Bau - nämlich im Blick.
    --
    Gibt es keine Möglichkeit, die Treppe anders zu platziern?
    Vielleicht so, dass sie noch über/in den Technikraum geht.
    Für mehr müsste man wissen, was im OG so passiert :).
    Platz-Optimierung im Technikraum
    Vielleicht Maschine + Trockner in einem Gerät. Wir haben keinen Trockner und leben trotzdem
    Kommt da noch eine KWL? Bei uns hängt die KWL über der WP.
    Der Warmwasserspeicher steht auch recht großzüg im Raum. Bei uns steht der so halb unter der Treppe.
    Welche? Im Grundriss des EG sieht es ja nicht so dramatisch aus.
     
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