Bau einer Hütte für Gartengeräte

Diskutiere Bau einer Hütte für Gartengeräte im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo an alle, ich wohne in Bayern und würde gerne wissen, wie man folgende Regelungen bzgl. Bau einer Gartenhütte verstehen darf: Es heißt...

  1. Andy031981

    Andy031981

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    Hallo an alle,

    ich wohne in Bayern und würde gerne wissen, wie man folgende Regelungen bzgl. Bau einer Gartenhütte verstehen darf:

    Es heißt hier:
    Die Gartenhütte ist genehmigungsfrei, wenn das Brutto-Raumvolumen maximal 75 Kubikmeter beträgt.
    Gilt das dann nur für eine Hütte oder für alle Hütten zusammen auf dem Grundstück? Man könnte ja mehrere Hütten mit einer Trennung in der Mitte bauen, so dass es mehrere kleinere Hütten sind, die dann eigentlich eine große ergeben.


    Desweiteren:

    Grenzabstände und Standortwahl
    Die Platzierung eines Gartenhauses ist ebenfalls geregelt. In Bayern darf ein Gartenhaus, das alle genehmigungsfreien Anforderungen erfüllt, an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Es gelten jedoch bestimmte Vorgaben:
    • Die Gesamtlänge der Bebauung an der Grundstücksgrenze darf maximal 9 Meter betragen.
      Hier gehe ich davon aus, dass das auf eine Hütte zu EINEM Grundstücksnachbarn bezogen ist, verstehe ich das richtig? Oder ist damit die gesamte Grundstücksgrenze einmal komplett ums Haus gemeint, von der keine Bebauung mehr als 9 Meter sein darf?

    • Die Gesamtlänge aller grenznahen Bebauungen auf dem Grundstück darf 15 Meter nicht überschreiten.
      Das verstehe ich so, dass alle Bebauungen auch bestehende Garagen zu diesen 15 Metern gezählt werden oder?

    Gruß
    Andy
     
  2. petra345

    petra345

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    Es gibt sicher einen Kommentar zur bayerischen Bauordnung, der solche Grenzfälle erläutert.
    Außerdem kann man die Mitarbeiter des Bauamtes aufsuchen. Das ist auf jeden Fall besser und billiger als später wieder abzuräumen, weil sich ein Nachbar gestört fühlt.

    Die 15 m verstehe ich als Gesamtlänge aller grenznahen Bebauungen.
     
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