Fertighaus - Was gibt es noch zu Bedenken

Diskutiere Fertighaus - Was gibt es noch zu Bedenken im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Ebenso die Reservierung fürs Grundstück, sonst wird mit dem weiteren Interessenten geplant. Wenn ihr auf das Grundstück des BUs baut müsst ihr auf...

  1. Pflunz

    Pflunz

    Dabei seit:
    14.08.2024
    Beiträge:
    38
    Zustimmungen:
    5
    Wenn ihr auf das Grundstück des BUs baut müsst ihr auf das fertige Haus Grunderwerbssteuer bezahlen.
     
  2. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    2.271
    Zustimmungen:
    1.341
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Wenn Hersteller eine separate Vertriebslinie aufziehen, bedeutet das in der Regel verringerte Flexibilität bzw. heftigere Ausderreihetanzaufpreise.
    Manche Braut ziert sich sonst bis zum Sankt Nimmerleinstag.
    Das kommt auf das Kleingedruckte an, nicht wenige zahlen hier ihr dickstes Lehrgeld.
     
  3. rattapeng

    rattapeng

    Dabei seit:
    26.11.2023
    Beiträge:
    79
    Zustimmungen:
    8
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Dortmund
    Ist aber doch inkludiert. Es können höchstens zusätzlich Maßnahmen nötig werden (z.b. zusätzliche dachdämmung)
     
  4. rattapeng

    rattapeng

    Dabei seit:
    26.11.2023
    Beiträge:
    79
    Zustimmungen:
    8
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Dortmund
    Nein ich muss das Grundstück vorher kaufen, aber der Makler arbeitet mit Danhaus zusammen und will es schnell abwickeln


    Ich häng es gleich mal an wenn ich zu Hause bin
     
  5. #65 Pflunz, 30.06.2025 um 20:40 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 30.06.2025 um 21:10 Uhr
    Pflunz

    Pflunz

    Dabei seit:
    14.08.2024
    Beiträge:
    38
    Zustimmungen:
    5
    Du meinst die QNG Zertifizierung, oder? Das ist nur ein Zusatz bei der KFW300 Förderung. Alles andere (Berechnung KFW 40 Energie, Heizwert, LCA, Dokumentation mit mehreren Baubesuchen) würde ich mir definitiv noch einmal bestätigen lassen.

    In der Förderrichtlinie steht definitiv, dass der Energieberater in keinem Verhältnis zum Bauanbieter stehen darf.
     
    11ant gefällt das.
  6. driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    6.439
    Zustimmungen:
    1.541
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    Haben die euch schon am Haken?
     
    11ant gefällt das.
  7. Pflunz

    Pflunz

    Dabei seit:
    14.08.2024
    Beiträge:
    38
    Zustimmungen:
    5
    Google mal nach Kopplungsgeschäft und Grunderwerbssteuer.
     
    11ant gefällt das.
  8. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    4.996
    Zustimmungen:
    2.747
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Mich als Banker interessiert es nicht. Aber dich stört es vielleicht auf dem Konto, wenn zig Monate Miete und Bank bezahlt werden wollen.
     
  9. rattapeng

    rattapeng

    Dabei seit:
    26.11.2023
    Beiträge:
    79
    Zustimmungen:
    8
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Dortmund
    Ah sorry, der wird von mir beauftragt, aber wird per Gutschein zurückerstattet.
    upload_2025-6-30_21-58-40.png

    upload_2025-6-30_22-0-4.png


    ich hab noch nichts unterschrieben. das Angebot ist aber nach wie vor interessant, ich muss nochmal mit meiner Banker sprechen...

    Also ja ist schon klar, ich muss natürlich auch bestenfalls eine entsprechend lange bereitstellungszinsfreie Zeit im Kredit haben.
    Schlecht, wenn der Bauantrag zu lange dauert.

    Ich kaufe das Grundstück per Makler (Regional, nicht Danhaus) von einer Privatperson. Das Grundstück ist beim Makler öffentlich ausgeschrieben. Aber ja, ich schließe den Bauwerkvertrag bevor ich das Grundstück kaufe. Tja, was tun? Übles Thema, weniger irrelevant als ich zunächst dachte. DWird auch nicht besser dadurch, dass man alte Vermessungsberichte heranzieht...
    Danke für den Hinweis...
    Wenn das schief geht, dann habe ich mal schlanke 29k extra ...
    Ich weiß schon, was passiert, wenn ich das anspreche: "Hab ich noch nie erlebt, dass sowas passiert ist". Jetzt bin ich noch mehr verunsichert :confused: Wenn ich deswegen Bedenken äußere, dann sind das Angebot und Grundstück vermutlich futsch. Zu Recht? Who knows...
     
    Pflunz gefällt das.
  10. #70 rattapeng, 30.06.2025 um 23:05 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 30.06.2025 um 23:15 Uhr
    rattapeng

    rattapeng

    Dabei seit:
    26.11.2023
    Beiträge:
    79
    Zustimmungen:
    8
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Dortmund
    @Pflunz wie verhält es sich damit?
    „Denn gem. Paragraph 4 Nr. 9a UStG sind Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, umsatzsteuerfrei. Das heißt, dass Bauleistungen, die bereits durch Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer unterworfen wurden, nicht zu- sätzlich auch der Umsatzsteuer unterliegen. Sehr anschaulich wird dies in einem aktuellen Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 10.10.2024 aufgezeigt, veröffentlicht in der NJW 2025, S. 71 bis 77.“



    okay, scheint auch egal:

    "D schließt mit Bauträger Y einen Werkvertrag über den Bau eines schlüsselfertigen Hauses für 200.000 EUR. Y vermittelt zugleich den Verkauf eines Baugrundstücks für 100.000 EUR.
    [​IMG]
    [​IMG]
    Grunderwerbsteuer: Zwischen dem Werkvertrag mit Y und dem Grund-stückskaufvertrag mit dem Dritten besteht ein enger sachlicher Zusammenhang. Sowohl die Zahlungen an Y als auch die Zahlungen an den Grundstücksveräußerer unterliegen daher der Grunderwerbsteuer.
    [​IMG]
    [​IMG]
    Umsatzsteuer: Der Grundstücksumsatz ist steuerfrei (§ 4 Nr. 9a UStG); die Umsätze des Y sind - nach Auffassung der Finanzverwaltung - nach allgemeinen Grundsätzen umsatzsteuerpflichtig (vgl. A 71 Abs. 1 UStR; Boruttau, a.a.O.)."
    Quelle
     
  11. Pflunz

    Pflunz

    Dabei seit:
    14.08.2024
    Beiträge:
    38
    Zustimmungen:
    5
    Ja, ich bin mir ziemlich sicher dass bei solchen Konstellationen (Grundstück nur gegen vorherigen Bauvertrag) Grunderwerbssteuer auf das Haus und Grundstück zu entrichten sind. Das ist natürlich etwas anderes als Umsatzsteuer.
     
  12. rattapeng

    rattapeng

    Dabei seit:
    26.11.2023
    Beiträge:
    79
    Zustimmungen:
    8
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Dortmund
    Keine Ahnung was der Makler sagt, wenn ich das Grundstück morgen bei ihm kaufen will...

    Und weiter hab ich keine Ahnung wie ich ein solches Konstrukt finanzieren würde. Dann hab ich meinen Kredit aufs Grundstück, aber bescheidene Konditionen bei der Hausfinanzierung :(

    Die Frage ist natürlich, wie würde ein Finanzamt diesen Zusammenhang feststellen können?
     
  13. Pflunz

    Pflunz

    Dabei seit:
    14.08.2024
    Beiträge:
    38
    Zustimmungen:
    5
    Ich kenne mich da nicht aus, da ich unser Grundstück anders bekommen habe. Ich vermute stark, dass das Finanzamt da Mittel und Wege hat. Ich an deiner Stelle würde auf jeden Fall die Grundsteuer auf der Seite haben, denn dem Staat willst du kein Geld schulden. Ich vermute auch dass ein Hinweis wie man am besten Steuerhinterziehung durchführt von niemandem gern gesehen wird.
     
Thema:

Fertighaus - Was gibt es noch zu Bedenken

Die Seite wird geladen...

Fertighaus - Was gibt es noch zu Bedenken - Ähnliche Themen

  1. Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 für ein Massa Fertighauses 80 2/N aus 1996

    Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 für ein Massa Fertighauses 80 2/N aus 1996: Guten Tag, ist hier jemand zu finden, der diese nach der genannten DIN für das ebenfalls genannte Fertighaus hat durchführen lassen? Wird für...
  2. Risse in der Wandfliesen -Fertighaus

    Risse in der Wandfliesen -Fertighaus: Hallo Leute, Ein Jahr nach Renovierung haben wir bemerkt dasss viele unterste Reihe von Wandfliesen hat eine Rissen, Liegt es nur an d. Fliesen...
  3. Streif-Fertighaus Bj. 70 – Wie realistisch sind weitere 30+ Jahre Lebensdauer?

    Streif-Fertighaus Bj. 70 – Wie realistisch sind weitere 30+ Jahre Lebensdauer?: Hallo zusammen, ich habe vor Kurzem ein Streif-Fertighaus gekauft. Bevor ich das Haus gekauft habe, wusste ich ehrlich gesagt nicht viel über die...
  4. Anbau Bodenplatte - Spritzschutz Fertighaus

    Anbau Bodenplatte - Spritzschutz Fertighaus: Hallo zusammen, wir haben ein Fertighaus Holzständerwerk ohne Keller gebaut. Jetzt ist ein Anbau (Schuppen) geplant. Wir müssen die geforderten...
  5. Kauf & Sanierung von Fertighaus (Präton) aus 1973?

    Kauf & Sanierung von Fertighaus (Präton) aus 1973?: Hallo zusammen, erstmal ein großes Dankeschön an die Community und alle, die hier so aktiv ihr Wissen teilen – super Forum! Ich habe mich gerade...