Urheberrecht and Bauplänen.

Diskutiere Urheberrecht and Bauplänen. im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Mal ne dumme Frage. Ich bin eine Privatperson und somit nicht Vorlagen berechtigt. Habe aber letztendlich das komplette Haus selbst entworfen....

  1. #1 torsten73, 18.06.2025
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    Mal ne dumme Frage.
    Ich bin eine Privatperson und somit nicht Vorlagen berechtigt. Habe aber letztendlich das komplette Haus selbst entworfen. Grundriss, Außenansichten... Material-Auswahl... Dazu habe ich über ein Abbundzentrum im Ausland, in meine Fall Litauen den Abbundplan entwerfen lassen.
    Auch die Wärmeberechnung das ich mit den Wandaufbau, Dachaufbau und so weiter die aktuelle Energiesparverordnung noch einhalten alles selbst durchgerechnet und entsprechend Material für Dämmung und alles weitere rausgesucht.

    Jetzt muss ich halt zu einen Vorlagenberechtigten hingehen... Wer hat die weiteren Rechte and den Planungsunterlagen ? Liegen die bei mir oder bei Vorlagenberechtigten in den Fall ?

    Es geht bei mir halt nicht um ein großes Gebäude sondern um ein kleines niedliches Scheunenhaus 53 qm Grundfläche mit Terrasse was aber danach in Serie gebaut werden soll. Das ganze Projekt ist Baukosten optimiert worden. Viele Baustoffe werden aus den Ausland im Seecontainer noch importiert, Aluminiumfenster, WPC Fassade, Boards für den Innenausbau. Der Baustandard ist halt etwas anders wie üblich.... Vieles wurde wird versucht zu vereinfachen.
    Daher wer hält letztendlich die Recht an der Plänen und kann man Statik Zeichnungen immer wieder für andere Projekte dann verwenden.
     
  2. #2 Fabian Weber, 18.06.2025
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    Die Rechte am Entwurf kannst Du mit dem Planverfasser aushandeln.

    Ich hoffe in Deinem Überseecontainer stecken nur Baustoffe etc. drin, die in Deutschland auch zugelassen sind.

    Diese haben dann eine entsprechende CE-Kennzeichnung bzw. das Ü-Zeichen.

    Einfach mal beim DIBT auf der Website nachschauen, was erlaubt ist und was nicht.
     
    Fred Astair gefällt das.
  3. #3 torsten73, 18.06.2025
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    Ja die Baustoffe sind auch hier zugelassen, und ich bestelle dort auch nicht blind. Ich war Ende letzten Jahres bzw. Anfang des Jahres in China vor Ort habe mir die meisten Fabriken angeschaut als auch die hergestellten Waren. Die Qualitätsunterschiede können schon sehr groß sein.
    Aber wenn du für ein Aluminium-Fenster 190x240 cm als Schiebe Kipp Elemente mit Dreifachverglasung 5elow/12Ar/5TM/12Ar/5TM wäre hier in Deutschland schon ne sehr teure Spezialverglasung im 100 mm Aluminiumprofil thermisch unterbrochen mit fester Insektenschutztür nicht einmal 500 USD bezahlst. Die Beschläge sind von deutschen Hersteller... Muss man nicht wirklich lange überlegen wo man Fenster her nimmt. Für die Außenfassade wollte ich WPC Panele nehmen in 26 mm liegt die in China bei 13 USD/m2. Für den in Endausbau gibt es großflächige Panele 122 cm breit auch Wunschhöhe werden die gefertigt.... Ist eine 1 mm Kunststoffplatte laminiert mit Wunschfolie, dann 6 mm Bambusfaserkern und auf der anderen Seite halt wieder ne 1 mm Kunststoffplatte.. das ganze wird mit Aluminiumprofilen verbunden und mit Montagekleber auf die Wand geklebt... So ein System habe ich hier halt noch nicht gesehen... Die Montage geht wahnsinnig schnell und die Platten kann man von hinten einfräsen und man kann es so um jede Ecke biegen.
    Ist auf jeden Fall die bessere Alternative wir Gipskarton...
    Preislich liegen die Platten zwischen 4-6 USD pro m2 und die Aluminiumprofile unter 1 USD pro laufenden Meter.
    Da ich ne halbe Ferienhaussiedlung in der Art und Weise plane lohnt sich der ganze Aufwand auch entsprechend.
    Die Häuser werden in Holzständerbauweise erstellt stehen auf einer gedämmten Bodenplatte. Haben nur in den Giebel letztendlich verglasungen drin. Dacheindeckung ist auch nur Stegpfalzblech aus Aluminium Made in China 0.6 mm Dicke liegt bei 9 USD qm.
    Dämmung halt steico flex/steico Universal... Das ganze Diffusionsoffen soweit es halt noch möglich ist ... Lüftung rein wegen eventueller Schimmelbildung... Heizung eine einfache Klimaanlage, Warmwasseraufbereitung ne 50 Liter Boiler.

    Dafür aber auf ne Dach eine 5 kW PV Solaranlage mit ne kleinen 5 kW Batteriespeicher.

    Die Energiesparverordnung halte ich grade noch so ein, aber da die im Sondergebiet Ferienhaus stehen werden interessiert das eh nicht.

    Aber Bauantrag ist halt noch Pflicht, Statik auch aber sie braucht nicht noch einmal geprüft werden.

    Mein Ansatz war die komplette Zeit, ein relativ einfaches und ökologisch kleines Haus zu entwerfen was sich jeder leisten kann, und auch nach Möglichkeit selbst zusammenbauen kann.

    Sprich ganz andere Ansätze die ich damit verfolge... ich werde die Planungsunterlagen auch jeden später kostenlos zur Verfügung stellen der sich das kleine Haus selbst bauen möchte zum selbst bewohnen.
    Daher sollte das Copyright dann schon bei mir liegen. Die Materialkosten für das kleine Gebäude betragen letztendlich unter 10k Euro Netto fürs ganze Haus von innen und außen fertig.
    Bei den niedrigen Baupreis wird mit Sicherheit kein Architekt dort viel Zeit mit der Planung und Beschaffung von Materialien verbringen.

    Für mich ist das halt Hobby Freizeit und letztendlich dann auch meine Altersversorgung durch die Vermietung.
     
  4. #4 Fabian Weber, 18.06.2025
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    Wie werden die Fugen von den Bambusplatten gestaltet?

    Für die Fassade aus WPC solltest Du nochmal nachfragen, ob Du da nicht eine allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung benötigst.
     
  5. #5 torsten73, 18.06.2025
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    Es ist praktisch eine doppel T Profil wie die Platten zusammenstossen. Als U als Endprofil.

    Ein Bild habe ich mal mit hochgeladen.. Zeichen den Platten sind halt Aluminiumprofile als Stoß oder als Lichtband.. dadurch gibt es auch Dehnungsfugen. Letztendlich kann man das in fast allen Dekoren bekommen. Ich find es halt besser als Gipskarton dann streichen...
    Anderes ist halt ne Bild von Fensterelemente Schiebe Kipp mit fester Tür im Rahmen als Insektenschutz. Man sie auch raus nehmen.
    Wenn man nach der wpc Panele googlet die wird bereits in Deutschland vertrieben... Aber halt dann zum dreifachen Kurs... Viele WPC Produkte die man in den Baumärkten findet kommen mittlerweile aus China.
     

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  6. #6 Fabian Weber, 18.06.2025
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    Nur weil etwas in Deutschland verkauft wird, heißt das nicht, dass man es auch einbauen darf.

    Du solltest Dich unbedingt mit der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) beschäftigen, die findest Du beim DIBT. Dort kannst Du dann auch die jeweilige Unsetzung für Dein Bundesland nachschauen.

    In den meisten Bundesländern regeltn die Bauordnungen zum Beispiel, dass nur zugelassene Fassadensysteme verbaut werden dürfen.
     
  7. #7 ichweisnix, 19.06.2025
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    Aber wenn du für ein Aluminium-Fenster 190x240 cm als Schiebe Kipp Elemente mit Dreifachverglasung 5elow/12Ar/5TM/12Ar/5TM wäre hier in Deutschland schon ne sehr teure Spezialverglasung im 100 mm Aluminiumprofil thermisch unterbrochen mit fester Insektenschutztür nicht einmal 500 USD bezahlst. Die Beschläge sind von deutschen Hersteller.

    Sag deinen Kunden dann aber bitte wo die Fenster herkommen, damit sie evtl. Was anderes nehmen können.
     
  8. FriedhelmDoell

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    Urheberrechtlich geschützt werden kann idR nur, was eine gewisse Gestaltungshöhe hat. Das könnte bei dem Projekt aufgrund innovativer Technologien der Fall sein. Eventuell machen aber andere Verfahren mehr Sinn als über das deutsche (!) Urheberrecht. Ggf. mal über Geschmacksmuster-, Marken oder Patentrechte nachdenken und sich beraten lassen. Wenn die Pläne aber für jedermann frei erhältlich sein sollen (warum eigentlich, wenn es auch zur Altersvorsorge beitragen könnte, für jedes gebaute Haus eine Vergütung zu erhalten?), kann sie möglicherweise auch jeder kopieren, variieren, verändern, weiterentwickeln usw.

    Wenn jemand mit Bauvorlageberechtigung für den Einzelfall den Entwurf eines Anderen prüft und meint, dass er das planerisch vertreten kann, weil es nach anerkannten Regeln der Technik gebaut wird (das gehört zum Prüfumfang, weil man für die korrekte Bauplanung beim Bauantrag haftet), erwirbt er dadurch idR keine eigenen Urheberrechte. Am besten legt man das im Planungsvertrag von vornherein fest.

    Für Typenstatik gibt es in der HOAI Regeln. Die sind aber nur verbindlich, wenn ein Auftrag im Geltungsbereich der HOAI erteilt wurde, ohne dass dazu Vereinbarungen in Textform getroffen wurden (§ 7 Abs. 1 HOAI 2021). Sie können aber davon abweichende Vereinbarungen mit dem Tragwerksplaner treffen. Wichtig: die Statik ggf. nach Eurocode auf Englisch erstellen lassen, damit sie auch überall gelesen werden kann. Litauische Baubehörden verstehen nicht unbedingt deutsch.
     
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