Wasser an der Grundstücksgrenze

Diskutiere Wasser an der Grundstücksgrenze im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, leider starte ich direkt mit einer Fachfrage in dieses Forum und hoffe, ihr könnt mir/uns dennoch helfen. Wir wohnen in einer...

  1. YBL98

    YBL98

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    Hallo zusammen,

    leider starte ich direkt mit einer Fachfrage in dieses Forum und hoffe, ihr könnt mir/uns dennoch helfen.

    Wir wohnen in einer Aussenortschaft einer Kleinstadt in NRW. In unserer Straße gibt es keinen Gehweg und nur teilweise eine städtische Versorgung mit Gullys noch hinter dem Haus von Nachbar 2.

    Unser Haus (im ersten Bild vorne rechts) steht seit knapp 13 Jahren. Seit rund 12 Jahren ist die Einfahrt durch eine 2-5 cm hohe Kante befestigt, um die von den gegenüber liegenden Grundstücken ankommenden Niederschläge sowie das Regenwasser nicht komplett von der Straße auf unserem Grundstück mit tieferliegendem Haus zu haben und ein eindringen des Wassers ins Haus trotz zweier Drainagen zu verhindern. Gleichwohl nehmen wir einen guten Teil der unterschiedlichen Wasserarten über die Einfahrt und die Drainagen auf. Eine Überbaugenehmigung des städtischen Grundes (ca. 1m) liegt ferner vor.
    Seit der Nachbar 1 (entgegengesetzte Blickrichtung) vor 2 Monaten auf dem zweiten Bild links seine Einfahrt ebenfalls mit einer ähnlichen Kante wie wir versehen hat, läuft Wasser über die mit dichtem Pflaster und nur einer schmalen Drainage versehenen Einfahrt in die Garage von Nachbar 2 neben Nachbar 1.

    Kann von der Stadt die ordentlich Entwässerung verlangt werden? Dürfen wir durch die kleine Kante verhindern, dass das komplette Wasser fließt? Wie seht ihr die Sachlage?
    Danke für eure Hilfe.

    IMG_5418.jpeg IMG_5419.jpeg
     
  2. Kriminelle

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    Gibt es denn einen BPlan?
    Oder was sagt die Ortssatzung bzw. LBO bei Euch hinsichtlich des Wassers auf dem Grundstück.
    Bei uns und auch anderswo ist geregelt, dass man sein Regenwasser auf seinem eigenen Grundstück ableiten muss und es untersagt (verboten) ist, dieses auf andere Grundstücke sowie öffentlichem Grund abzuleiten. In meinen Augen brauchen die höherliegenden Grundstücke eine bessere Drainage.
     
  3. YBL98

    YBL98

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    Nein, es gibt keinen Bebauungsplan.
    Die höher bzw. gegenüberliegenden Grundstücke bräuchten sicher eine bessere Drainage. Allerdings stehen diese Häuser (und Felder) auch seit 15 Jahren unverändert da und haben ebenfalls einen guten Teil des öffentlichen Grunds - von der Stadt genehmigt - überbaut, ansonsten wären die Garagen gar nicht befahrbar.
    Satzung bzw. LBO wären nochmal ein Anhaltspunkt zur Prüfung.
     
  4. seaway

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    Was meinst du bitte mit Drainage? Eine Drainage hat erst mal mix mit dem Regen zu tun.
    Könnte es sein, dass du Straßenablauf oder Rinne meinst?
    Wenn ich das richtig erkenne ist da gar kein Ablauf in der Straße.
     
  5. YBL98

    YBL98

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    Ich meine tatsächlich die Drainagen der Nachbarn auf der gegenüberliegenden Seite. Diese sind unterdimensioniert bzw nicht vorhanden.

    Einen städtischen Straßenablauf gibt es zudem erst hinter N2.
     
  6. Kriminelle

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    Straßenablauf mit Sicherheit nicht. Denn es geht ja darum, dass jeder sein Regenwasser auf seinem Grundstück entsorgt - egal wie alt das Haus ist.
     
  7. petra345

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    Als Mitglied einer Partei oder Bürgerinitiative kann man das in einer entsprechenden Versammlung ansprechen.
    Oder man macht entlang der Straßenfront eine Rinne mit Gitter zur Aufnahme des Wassers. Die Ableitung in den Kanal oder zur tiefer liegenden Grundstücksseite. Dann bekommt man aber dort die Probleme.
    Oder man erhöht auf dem eigenen Grundstück den Randstein.
     
  8. YBL98

    YBL98

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    Ich entsorge ja „mein“ Regenwasser auf meinem Grundstück und dazu noch das Wasser, das über die von mir gesetzte Kante tritt.
     
  9. msfox30

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    Gilt das Ableiten auch für den öffentlichen Bereich? Primär ist der "Nachbar" zunächst einmal die Stadt, die Wasser nicht auf ihrem eigenen Grundstück ableitetet. Das hat sich durch den zweiten Anlieger nur verschärft. Wäre es daher nicht sinnvoll, die Stadt aufzufordern, ihr Wasser bei sich auf der Straßen abzuleiten? Die stellen dann sicher fest, dass das Wasser von einem anderen Anlieger kommt und geben den Schwarzen Peter weiter - z.T.. Denn letztlich regenet es auch auf die Straße und das Regenwasser muss irgendwo hin.
     
  10. Kriminelle

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    Aber sicher.
    Wenn die Straße durch bauliche Fehler überschwappt, würde ich das melden.
    Meist ist eine überdimensionierte Überbauung verantwortlich, die nicht den Regeln entspricht oder einer Willkür. Und man sollte dafür auch Verständnis haben, dass die Leute vom Amt nicht alles zu jeder Wettersituation überprüfen können, sind also auf Meldung des Bürgers angewiesen - egal ob derjenige betroffen ist von Regenwasser oder Müll oder kaputte Straßen.
     
    seaway und Viethps gefällt das.
  11. Oehmi

    Oehmi

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    Korrekt.
    Wenn man sich in der Nachbarschaft gut versteht kann man auch die höher liegen Anlieger bitten ihre Oberflächenentwässerung zu ändern. Da das aber mit Kosten verbunden ist, wird das oft nichts.

    Der Gang zur Stadt kann aber auch zum Bumerang werden, wenn daraus eine Neugestaltung der Straße wird und man Ausbaubeiträge zahlen soll.
     
  12. Kriminelle

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    Das stimmt. Das ist die Konsequenz. Wenn man sich konsequent an Regelungen hält und diese erwartet, muss man damit rechnen, dass veraltete Strassen konsequent überarbeitet werden. Die Gebühren werden dann umgelegt.
    Es ist hier halt eine unglückliche Situation, weil auch ansonsten kein öffentliches Interesse sichtbar ist.
    Allerdings ist die Situation auch selbst herbeigeführt. Die gigantische Auffahrt des TEs besitzt auch keinen Regenabfluss an der Straße. Bei einer Hofneigung (ob Nachbar oder selbst) muss man damit rechnen, dass bei Starkregen das Wasser sonst wo hin fliesst, wo es nicht erlaubt ist oder eben Nachteile bringt.
    Des Frieden Willens würde ich also selbst mal für die Drainage auf eigenem Grund sorgen und dann weiterschlauen.
     
  13. msfox30

    msfox30

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    Aber wurde das nicht vor Jahren abgeschafft? Meines Wissens kann die Stadt nur noch Erschließungskosten auf die Anlieger umlegen. So wie es auf dem Foto aussieht, ist die Straße aber erschlossen.
    Ja genau. Mir geht es in erster Linie darum, dass man den Nachbarn nicht direkt absch... Als Anlieger an der Straße ist die Stadt der direkte Nachbar. Denn zunächst läuft das Wasser von der Straße auf das Grundstück vom TE. Er schrieb ja. dass das z.T. schon vorher so war.
     
  14. YBL98

    YBL98

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    Ich habe selbst bereits von Anfang an zwei Drainagen in der Einfahrt und dazu noch sickerfähiges Pflaster. An der Stelle kann ich einfach nicht mehr tun, da die Grundstücke auf unserer Seite leider etwas unter Straßenniveau liegen, die gegenüberliegende Seite jedoch über einen Meter darüber.

    Ausbaubeiträge gibt es meiner Kenntnis nach in NRW nicht mehr und die Straße ist erschlossen.

    Unsere Nachbarschaftliche Idee wäre womöglich einen Gully am Übergang zwischen uns und N1 oder zwischen N1 und N2 zu setzen, jedoch müßte die Stadt da wegen der Entwässerung entweder über Rigolen oder ins Abwasser-Kanalnetz mitspielen.
     
  15. seaway

    seaway

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    Drainagen haben halt leider noch immer nichts mit Regenwasser auf der Oberfläche zu tun und versickerungsfähiges Pfalster ist auf der selben Ebene wie die Spritverbrauchsangaben beim Neunwagenkauf unterwegs. Da helfen nur Rinnen und Einläufe. Oder eine sinnvolle Gefällegestaltung der Oberflächen.

    Bei der Stadt melden und um Gespräch und Lösungsfindung bitten wird die Lösung sein.
     
    Viethps und Kriminelle gefällt das.
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