Qualitätsmangel Terrassenplatten nachweisen?

Diskutiere Qualitätsmangel Terrassenplatten nachweisen? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebes Forum, wäre dankbar über eine kurze Einschätzung zu diesem vermuteten Murks: Unsere Terrasse wurde im April 2024 von einer Erdbau- und...

  1. fumarat

    fumarat

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    Liebes Forum,

    wäre dankbar über eine kurze Einschätzung zu diesem vermuteten Murks:

    Unsere Terrasse wurde im April 2024 von einer Erdbau- und Pflasterfirma erstellt; von Vorbereitung des Untergrunds mit Frostschutz, über Einfassung mit Betonbord, bis hin zur Splitverteilung und Legen von Beton-Terrassenplatten. Dazu gab es ein gewöhnliches Angebot, dort vermerkt "Betonplatten 60/40/5 cm grau liefern und setzen". Ein Hersteller oder ein Typ war nicht angegeben, wurde uns aber mündlich als Fabrikat Godelmann genannt.

    Verlegt wurden letztlich allerdings Platten eines anderen Herstellers, was ich während der Arbeiten moniert hatte. Die Arbeiten wurden allerdings ohne Kommentar beendet. Ich hatte auch bereits während der Arbeiten angemerkt, dass mir einzelne Platten nicht plan vorkommen.

    Dies hat sich nach einiger Zeit nun mehr und mehr bestätigt. Wenn es geregnet hat, erkennt man gut, dass sich das Wasser beim Abtrocknen in sehr vielen Platten in der Mitte sammelt:
    upload_2025-7-16_16-16-20.png


    Wenn man eine plane Hozlatte anlegt (vorher mit Wasserwaage überprüft), sieht man einen Höhenversatz von ca. 8 mm zwischen den Ecken und der Mitte der Platte:
    upload_2025-7-16_16-16-46.png
    upload_2025-7-16_16-17-7.png


    Alternativ kann man auch von jeder Ecke aus diagonal in Richtung Zentrum der Platten eine Wasserwaage anlegen und sieht, dass die Libelle jeweils deutlich in Richtung der Ecken ausschlägt:
    upload_2025-7-16_16-13-20.png
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    upload_2025-7-16_16-14-14.png
    upload_2025-7-16_16-14-50.png


    Der ausführende Betrieb schiebt dies auf den Großhändler, der dies wiederum auf den Hersteller schiebt. Seit einem Jahr tut sich nichts. Leider ist die Rechnung bereits vollständig bezahlt (es gab wesentliche Gründe dafür).

    Konkrete Fragen:
    1. Handelt es sich hierbei um einen Mangel, den man geltend machen kann? Ich nehme mal an, Stand der Technik ist was anderes... Gibt es gemäß irgendwelcher Richtlinien oder Vorschriften Grenzen der Außmaße solcher "Dellen"?
    2. Wie würde man möglichst effektiv vorgehen, wenn sich alle Beteiligten gegenseitig die Schuld zu schieben? Letztlich möchte ich den Austausch der Platten gegen fehlerfreies Material erreichen.

    Wie immer, Besten Dank und Grüße!
     
  2. SIL

    SIL

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    Klar , Werkstein Betonplatten und Pflaster etc
    8mm sind zuviel dürften 6mm max sein

    DIN EN 1338 TL Pflaster-StB

    • „Pflasterstein aus Beton DIN EN 1338 Qualität DI“ (für alle Steine, deren Diagonale kleiner oder gleich 300 mm ist)
    • „Pflasterstein aus Beton DIN EN 1338 Qualität DIK“ (für alle Steine, deren Diagonale größer 300 mm ist).
    Platten aus Beton
    Entsprechend der Festlegungen der DIN EN 1339 und TL Pflaster-StB ergibt sich beispielsweise für Platten folgende Bezeichnung:

    • „Platte aus Beton DIN EN 1339
    Alle anderen Eigenschaften, z. B. Ebenheit der Oberfläche, sind durch den Bezug „DIN EN 1339“ automatisch festgelegt. Daneben muss in einer Ausschreibung die äußere Beschaffenheit der Platte d.......etc die Ö- Norm ist analog.
     
  3. #3 fumarat, 17.07.2025 um 08:56 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 17.07.2025 um 09:38 Uhr
    fumarat

    fumarat

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    Moin, muss das im Angebot vermerkt sein? Weil da stand bei uns nur "Betonplatten 60/40/5 cm grau liefern und setzen". Kein Vermerk auf eine DIN.

    Bzw., anders formuliert, unterliegen Betonplatten generell dieser DIN? Wenn ja, dann würde ich dazu jetzt eine förmliche Mängelanzeige schreiben.
     
  4. fumarat

    fumarat

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    Diesen Auszug aus der DIN EN 1339 habe ich gefunden:
    upload_2025-7-17_8-58-24.png

    Bei uns ist die Abweichnung konkav knapp 8 mm, bei einer maximal zulässigen konkaven Abweichung von 2,5 mm.
     
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Qualitätsmangel Terrassenplatten nachweisen?

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