Qualitätsmangel Terrassenplatten nachweisen?

Diskutiere Qualitätsmangel Terrassenplatten nachweisen? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebes Forum, wäre dankbar über eine kurze Einschätzung zu diesem vermuteten Murks: Unsere Terrasse wurde im April 2024 von einer Erdbau- und...

  1. fumarat

    fumarat

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    Liebes Forum,

    wäre dankbar über eine kurze Einschätzung zu diesem vermuteten Murks:

    Unsere Terrasse wurde im April 2024 von einer Erdbau- und Pflasterfirma erstellt; von Vorbereitung des Untergrunds mit Frostschutz, über Einfassung mit Betonbord, bis hin zur Splitverteilung und Legen von Beton-Terrassenplatten. Dazu gab es ein gewöhnliches Angebot, dort vermerkt "Betonplatten 60/40/5 cm grau liefern und setzen". Ein Hersteller oder ein Typ war nicht angegeben, wurde uns aber mündlich als Fabrikat Godelmann genannt.

    Verlegt wurden letztlich allerdings Platten eines anderen Herstellers, was ich während der Arbeiten moniert hatte. Die Arbeiten wurden allerdings ohne Kommentar beendet. Ich hatte auch bereits während der Arbeiten angemerkt, dass mir einzelne Platten nicht plan vorkommen.

    Dies hat sich nach einiger Zeit nun mehr und mehr bestätigt. Wenn es geregnet hat, erkennt man gut, dass sich das Wasser beim Abtrocknen in sehr vielen Platten in der Mitte sammelt:
    upload_2025-7-16_16-16-20.png


    Wenn man eine plane Hozlatte anlegt (vorher mit Wasserwaage überprüft), sieht man einen Höhenversatz von ca. 8 mm zwischen den Ecken und der Mitte der Platte:
    upload_2025-7-16_16-16-46.png
    upload_2025-7-16_16-17-7.png


    Alternativ kann man auch von jeder Ecke aus diagonal in Richtung Zentrum der Platten eine Wasserwaage anlegen und sieht, dass die Libelle jeweils deutlich in Richtung der Ecken ausschlägt:
    upload_2025-7-16_16-13-20.png
    upload_2025-7-16_16-13-47.png
    upload_2025-7-16_16-14-14.png
    upload_2025-7-16_16-14-50.png


    Der ausführende Betrieb schiebt dies auf den Großhändler, der dies wiederum auf den Hersteller schiebt. Seit einem Jahr tut sich nichts. Leider ist die Rechnung bereits vollständig bezahlt (es gab wesentliche Gründe dafür).

    Konkrete Fragen:
    1. Handelt es sich hierbei um einen Mangel, den man geltend machen kann? Ich nehme mal an, Stand der Technik ist was anderes... Gibt es gemäß irgendwelcher Richtlinien oder Vorschriften Grenzen der Außmaße solcher "Dellen"?
    2. Wie würde man möglichst effektiv vorgehen, wenn sich alle Beteiligten gegenseitig die Schuld zu schieben? Letztlich möchte ich den Austausch der Platten gegen fehlerfreies Material erreichen.

    Wie immer, Besten Dank und Grüße!
     
  2. SIL

    SIL

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    Klar , Werkstein Betonplatten und Pflaster etc
    8mm sind zuviel dürften 6mm max sein

    DIN EN 1338 TL Pflaster-StB

    • „Pflasterstein aus Beton DIN EN 1338 Qualität DI“ (für alle Steine, deren Diagonale kleiner oder gleich 300 mm ist)
    • „Pflasterstein aus Beton DIN EN 1338 Qualität DIK“ (für alle Steine, deren Diagonale größer 300 mm ist).
    Platten aus Beton
    Entsprechend der Festlegungen der DIN EN 1339 und TL Pflaster-StB ergibt sich beispielsweise für Platten folgende Bezeichnung:

    • „Platte aus Beton DIN EN 1339
    Alle anderen Eigenschaften, z. B. Ebenheit der Oberfläche, sind durch den Bezug „DIN EN 1339“ automatisch festgelegt. Daneben muss in einer Ausschreibung die äußere Beschaffenheit der Platte d.......etc die Ö- Norm ist analog.
     
    Oehmi gefällt das.
  3. #3 fumarat, 17.07.2025 um 08:56 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 17.07.2025 um 09:38 Uhr
    fumarat

    fumarat

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    Moin, muss das im Angebot vermerkt sein? Weil da stand bei uns nur "Betonplatten 60/40/5 cm grau liefern und setzen". Kein Vermerk auf eine DIN.

    Bzw., anders formuliert, unterliegen Betonplatten generell dieser DIN? Wenn ja, dann würde ich dazu jetzt eine förmliche Mängelanzeige schreiben.
     
  4. fumarat

    fumarat

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    Diesen Auszug aus der DIN EN 1339 habe ich gefunden:
    upload_2025-7-17_8-58-24.png

    Bei uns ist die Abweichnung konkav knapp 8 mm, bei einer maximal zulässigen konkaven Abweichung von 2,5 mm.
     
  5. msfox30

    msfox30

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    ...und von dir abgenommen wurden. Hast du eine schriftliche Mängelanzeige gemacht?
     
  6. fumarat

    fumarat

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    Wir wurden bisher vom ausführenden Betrieb immer wieder hingehalten mit Aussagen wie "der Großhandel ist kontaktiert", "der Hersteller sagt nix dazu, aber wir schauen mal weiter", etc.

    Nachdem sich aber nun wieder ein halbes Jahrs nichts bewegt hat, möchte ich eine Mängelanzeige schreiben. Daher ja auch der Post hier mit der Frage, ab wann eine konkave Abweichung einen Mangel darstellt.

    Das einzige, was sich mir noch nicht erschließt, ist, ob VOB explizit im Angebot vereinbart sein muss oder ob das implizit für die Bauleistungen mit gilt.
     
  7. BaUT

    BaUT

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    Warum muss es denn ein VOB-Vertrag sein?
    Wenn nicht explizit vereinbart gilt BGB-Werkvertragsrecht
    § 634 BGB - Einzelnorm
     
  8. meisterLars

    meisterLars

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    Bei solchen oder auch ähnlichen Mängeln hab ich schon alles von "Außendienst vom Hersteller kommt noch am selben Tag" bis "Außendienst vom Hersteller kommt in 4 Wochen" erlebt.

    Genauso bei die Vorgehensweise der Hersteller:
    Hersteller A sagt, wir können uns eine Palette neues Pflaster holen Das Pflaster gibts geschenkt, der Austausch geht auf unsere Kappe.
    Hersteller B sagt Produktionsfehler, das Pflaster wurde dann von einem vom Hersteller beauftragten Pflasterbetrieb für uns und den Kunden kostenlos getauscht.

    Ganz allgemein, dass Platten schüsseln können ist normal, aber die hier verlegte Charge gehört in den Brecher und getauscht. Alles andere wäre verarsche am Endverbraucher.
     
  9. fumarat

    fumarat

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    Genau auf diesen ominösen Außendienst warten wir nun schon über ein halbes Jahr...

    Ich schreibe jetzt eine Mängelanzeige an den Pflasterbetrieb mit einer Frist von zwei Monaten. Das sollte doch angemessen sein.

    Danke soweit!
     
  10. SIL

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    Nein.
    Ja.
    Verkehrte Tabellle, das funktioniert nicht.
    Nein.

    Du kennst den Hersteller geh auf seine WEB Seite und schau dort nach was alles an TB , Liefer- Leistung und zert. vorliegend sind , entsprechend Güteüberwachung etc
     
  11. fumarat

    fumarat

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    Ich kenne zwar den Hersteller (hat der ausführende Betrieb einmal erwähnt), aber das bei uns verlegte Modell findet sich auf der Webseite des Herstellers nicht. Laut dem ausführenden Betrieb produziert dieser Hersteller auch für andere Marken.

    Warum ist das die falsche Tabelle? Hier der Link zum Dokument, aus dem ich die Tabelle entnommen habe:
    https://www.limex-steine.de/wp-content/uploads/2024/02/Normen-DIN-EN-1339-Kundeninfo-.pdf
     
  12. SIL

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    Das ist unwichtig, es geht um die Güteüberwachung und eventuell im Verband und technische Liefer- Leistungsbedingungen, da ich nicht weiß was du beauftragt hast gilt .Index P -+3 mm als Dickenabweichung,, konkav konvex kannst sicher nicht mit einer Holzlatte messen, frag das @BaUT nach der exakten Messvorschrift oder @Oehmi für konkav/ konvex
     
  13. 415B

    415B

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    Dann schriftlich mit Fristsetzung abmahnen. Frist sollte nach einem Jahr höchsten 15 Werktage sein. Einwurfeinschreiben sollte lange. Das ganze zeitgleich per Mail senden.
     
  14. fumarat

    fumarat

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  15. SIL

    SIL

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    Hast du selbst gepostet limex Steine etc dort sind die Indizes aufgeführt...
     
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Qualitätsmangel Terrassenplatten nachweisen?

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