DHH-Nachbar will Terrasse bis an unseren Erker bauen - Feuchtschutz?

Diskutiere DHH-Nachbar will Terrasse bis an unseren Erker bauen - Feuchtschutz? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben in einem Neubaugebiet eine DHH gebaut mit vorstehendem Erker, welcher auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn steht. Jetzt geht es an die...

  1. #1 Headset, 21.07.2025 um 12:51 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 21.07.2025 um 16:22 Uhr
    Headset

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    Wir haben in einem Neubaugebiet eine DHH gebaut mit vorstehendem Erker, welcher auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn steht.
    Jetzt geht es an die Gartengestaltung und der Nachbar möchte seine Terrasse bis an unseren Erker bauen.

    Hat hier jemand ähnliche Probleme, Erfahrungen?

    Danke!
     
  2. #2 BaUT, 21.07.2025 um 13:34 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 21.07.2025 um 13:40 Uhr
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    Holzhäuser auf die Grundstücksgrenze?
    Ohne einen nach DIN 68800 hinreichend hohen Spritzwassersockel von mind. 30 cm über GOK?
    Da war doch der Planer schon leichtsinnig.

    Und nun müsst ihr mit dem Nachbarn feilschen dass er seine Terrasse nicht zu hoch an eurer Bude anlegt? Da könnt ihr euch beim Billigplaner bedanken.

    Vielleicht hilft es, wenn ihr die Kosten für die beim Nachbarn nötigen Terrassenrinne entlang der Grundstücksgrenze übernehmt?!
     
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  3. driver55

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    Bin zwar auch nur Bauherr, aber diese Aussage würde ich stark anzweifeln. Was geht den Nachbarn Dein Feuchteschutz an Deiner Fassade an. Darum musst schon du dich kümmern.
    Und ob "Grün" oder Terrasse spielt doch keine Rolle. Deine Holzfassade wird immer Wasser ziehen, wenn Sie von EUCH nicht entsprechend dagegen geschützt wird!
     
  4. Headset

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    Die Fassade ist (lt. Haushersteller) rundum abgedichtet, trotzdem gibts hier spezielle Sockeldetails, siehe Anhang, wie man den Anschluss an die Fassade ausführen darf. Stichwort ist wohl: Hinterlüftung der Fassade.
    Daran muss sich (lt. Haushersteller) auch der anbauende Nachbar halten, weil er "durch seine Geländegestaltung nicht in unser Eigentum eingreifen" darf.

    Den Erker können wir jetzt natürlich nicht mehr zurückbauen und um 15cm einkürzen, sodass die Hinterlüftung mittels Gitter/Kies auf unserem Grundstück wäre...
     

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  5. nordanney

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    Ich bin jetzt mal frech, aber wo steht bei Deiner Zeichnung die Grundstücksgrenze?
    Und wo steht, dass Du Deinem Nachbarn vorschreiben darfst, wie er zu bauen hat? Das ist noch mal wo genau in der Bauordnung o.ä. geregelt?
    Wenn er bis zur Grenze bauen darf, dann darf er es. Wenn Du das "falsche" Haus mit der falschen Mauer stehen hast, ist das nicht das Problem des Nachbarn.
     
  6. simon84

    simon84
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    Was kann denn ich dafür, wenn der Erker meines Nachbarn aus Holz ist ?

    die interessante Frage ist doch eher, darf ich bis an die Grenze bauen oder nicht.

    was ich nicht ganz verstehe ist der Verweis auf den Bauantrag.

    wenn mein Nachbar mit einem Erker an die Grenze bauen darf, wieso darf ich das dann mit meiner Terrasse nicht ? Scheint doch so als ob der Bebauungsplan das hergibt ?
     
  7. Kriminelle

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    Was ist denn schon wieder mit den Beitrögen? Sind die von Dir alle bearbeitet und Sätze herausgelöscht worden, dass kaum eine Antwort noch Sinn ergibt?
    IMG_1751.jpeg
    Ich würde mal sagen, dass ist der erste Erker, der auf der Grundstücksgrenze ist. Die untergeordneten Bauteile brauchen meines Wissens einen Mindestabstand zum Nachbarn. Da hat jemand ordentlich geschlust, dieser Jemand ist aber nicht der Nachbar.
    Tut er ja nicht. Eher greift Ihr mit Eurem Erker in sein Grundstück ein.
     
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