Kabel ohne Brandabschottung in die Tiefgarage

Diskutiere Kabel ohne Brandabschottung in die Tiefgarage im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin dabei mir eine Haushaltssteckdose in die Tiefgarage eines MFH legen zu lassen. Das Kabel geht vom Verteiler/Zähler, der...

  1. Toso

    Toso

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    Hallo zusammen,

    ich bin dabei mir eine Haushaltssteckdose in die Tiefgarage eines MFH legen zu lassen.
    Das Kabel geht vom Verteiler/Zähler, der sich im Heizraum (Fernwärme) befindet, durch eine Wand in die Tiefgarage mit ca. 50 Stellplätzen.
    Der Elektriker hat letzte Woche angefangen, wegen Unklarheiten beim Beschluss jedoch die Arbeiten gestoppt. Die Steckdose ist nun genehmigt, also macht der Elektriker am Samstag weiter.

    Unklar ist, ob eine Brandabschottung notwendig ist oder nicht. Das Haus steht übrigens in BaWü.
    Ich denke man braucht eine. Es wurden jedoch schon 4 Löcher für Kabel ohne Brandabschottung gemacht. Vermutlich nachträglich. Zwei Kabel gehen zu einem Thermostat, eins zu einer Verteilerdose und eins zu einer Steckdose.
    Mein Elektriker meinte, er hat das Loch (wo bislang kein Kabel durchgeht) absichtlich auch an diese Stelle durch den Beton gebohrt. Da hier keine Dämmung ist, bräuchte man keine Brandabschottung.
    Naja, für mich eine komische Erklärung. Andere Kabeldurchbrüche im Haus haben alle eine Hilti Brandabschottung aus dem Baujahr des Hauses, 2015.

    Wenn der Elektriker keine Ahnung von Brandabschottungen hat, kann man das problemlos nachträglich von jemand anderem machen lassen?
    Die Hausverwaltung hat erst mal selbst keine Ahnung. Sie bat mich, den Elektriker zu fragen ob und wie die bisherigen Kabel abgeschottet werden können.

    Im Anhang noch drei Bilder.
     

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  2. Fred Astair

    Fred Astair

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    Meines Wissens braucht eine einzelne Leitung durch ein Loch mit der passenden Größe, kein Schott.
    Meine Elektrikerkenntnisse sind aber nicht auf dem neuesten Stand.
    Die auf den Fotos gezeigten Bestandslöcher erscheinen mir allerdings zu groß gebohrt.
     
  3. hanse987

    hanse987

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    Einzelkabel können relativ einfach durchgeführt werden, nach den in der MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie) aufgeführten Vorgaben. Das Loch für das Kabel darf auch größer gebohrt werden, aber nach dem durchführen des Kabels muss der Restquerschnitt z.B. mit Mörtel verschlossen werden. In der MLAR findet man auch Angaben wie groß der Mindestabstand zwischen den Kabeln sein muss, um noch als Einzelkabeldurchführung zu gelten.
     
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  4. #4 Toso, 24.07.2025 um 15:28 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 24.07.2025 um 16:14 Uhr
    Toso

    Toso

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    Also ist dieser Abschnitt gemeint?

    4.2 Erleichterungen für die Leitungsdurchführung durch feuerhemmende Wände 1Abweichend von Abschnitt 4.1.2 dürfen durch feuerhemmende Wände – ausgenommen solche notwendiger Treppenräume und Räume zwischen notwendigen Treppenräumen und den Ausgängen ins Freie –

    a) einzelne elektrische Leitungen sowie einzelne dichtgepackte Kabelbündel bis 50 mm Durchmesser und
    b) Rohrleitungen aus nichtbrennbaren Baustoffen – auch mit brennbaren Rohrbeschichtungen bis 2 mm Dicke –

    geführt werden, wenn der Raum zwischen der Leitung oder dem Kabelbündel und dem umgebenden Bauteil aus nichtbrennbaren Baustoffen mit nichtbrennbaren Baustoffen oder mit im Brandfall aufschäumenden Baustoffen vollständig ausgefüllt wird. 2Bei Verwendung von Mineralfasern müssen diese eine Schmelztemperatur von mindestens 1.000 °C aufweisen. 3Bei Verwendung von aufschäumenden Dämmschichtbildnern und von Mineralfasern darf der Abstand zwischen der Leitung oder dem Kabelbündel und dem umgebenden Bauteil nicht mehr als 50 mm betragen.


    Auszug MLAR
    Fassung 10.02.2015, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 03.09.2020; Amtliche Mitteilungen 2021/3 (Ausgabe: 30. April 2021); Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz; DIBt (Hrsg.)

    Das wäre dann doch mein Fall. Einzelne Leitung durch Beton.


    EDIT 16:10Uhr
    Wobei bei mir wohl eher Abschnitt 4.3 den Sachverhalt widerspiegelt:

    4.3 Erleichterungen für einzelne Leitungen

    4.3.1 Einzelne Leitungen ohne Dämmung in gemeinsamen Durchbrechen für mehrere Leitungen


    Abweichend von Abschnitt 4.1 dürfen einzelne

    a) elektrische Leitungen,
    b) Rohrleitungen mit einem Außendurchmesser bis 160 mm aus nichtbrennbaren Baustoffen
    – ausgenommen Aluminium und Glas –, auch mit Beschichtung aus brennbaren Baustoffen bis zu
    2 mm Dicke,
    c) Rohrleitungen für nichtbrennbare Medien und Installationsrohre für elektrische Leitungen mit einem
    Außendurchmesser bis 32 mm aus brennbaren Baustoffen, Aluminium oder Glas

    über gemeinsame Durchbrüche durch die Wände und Decken geführt werden.

    Dies gilt nur, wenn
    a) der lichte Abstand der Leitungen untereinander bei Leitungen nach Satz 1 Buchstaben a und b
    mindestens dem einfachen, nach Satz 1 Buchstabe c mindestens dem fünffachen des größeren
    Leitungsdurchmessers entspricht,
    b) der lichte Abstand zwischen einer Leitung nach Satz 1 Buchstabe c und einer Leitung nach Satz 1
    Buchstaben a oder b mindestens dem größeren der sich aus der Art und dem Durchmesser der
    beiden Leitungen ergebenden Abstandsmaße (Satz 2, Buchstabe a) entspricht,
    c) die feuerbeständige Wand oder Decke eine Dicke von mindestens 80 mm, die hochfeuerhemmende
    Wand oder Decke eine Dicke von mindestens 70 mm, die feuerhemmende Wand oder Decke eine
    Dicke von mindestens 60 mm hat und
    d) der Raum zwischen den Leitungen und den umgebenden Bauteilen mit Zementmörtel oder Beton in der vorgenannten Mindestbauteildicke vollständig ausgefüllt wird.

    4.3.2 Einzelne Leitungen ohne Dämmung in jeweils eigenen Durchbrechen oder Bohröffnungen

    Abweichend von Abschnitt 4.1 gelten die Vorgaben des Abschnitts 4.3.1.
    Es genügt jedoch, den Raum zwischen der Leitung und dem umgebenden Bauteil oder Hüllrohr aus
    nichtbrennbaren Baustoffen mit Baustoffen aus Mineralfasern oder mit im Brandfall aufschäumenden
    Baustoffen vollständig zu verschließen. 3Der lichte Abstand zwischen der Leitung und dem umgebenden
    Bauteil oder Hüllrohr darf bei Verwendung von Baustoffen aus Mineralfasern nicht mehr als 50 mm, bei Verwendung von im Brandfall aufschäumenden Baustoffen nicht mehr als 15 mm betragen. 4Die
    Mineralfasern müssen eine Schmelztemperatur von mindestens 1.000 °C aufweisen.
     
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  5. SIL

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    SB?
    Doch.
    Klar.

    @Toso schotten lassen
     
  6. SIL

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    Kurz 50 Stellplätze SB , die Wand stellt mit hoher Sicherheit eine Brandwand im Sinne Brandabschnitt dar , ist jetzt nicht spezifisch ausgewiesen aber mindestens RE oder sogar REI 120 wie dort eine Führung jeglicher Leitung ohne Schott aus der Gemeinschaft ( Heizraum) auf Sondereigentum des Stellplatzes ( ich vermute Stellplatz ist nicht nicht Gemeinschaft) geführt werden soll ist mir nicht verständlich, den Rest kann @BaUT oder @Fred Astair dann erledigen
     
    simon84 gefällt das.
  7. Fred Astair

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    Was sollen wir erledigen?
    Bist Du wieder in Deiner kryptischen Phase?
    Ich bohre 9 mm und schiebe eine Leitung mit da= 8,5 mm durch. Was soll ich da Schotten.
    Die Eigentumsverhältnisse interessieren beim Brandschutz nicht, nur Brandabschnitte.
     
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  8. #8 SIL, 24.07.2025 um 20:12 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 24.07.2025 um 20:17 Uhr
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    In welcher Kammer warst du eingetragen und tätig als Gutachter für was ...
    Schauen wir einmal kurz in dejuris oder ibr etc als WEG Experte kurze Frage bilden sich bei einem gemeinsamen Treppenhaus und Zugang zu exemplarisch 4 WE 4 neue Abschnitte bei höhengleicher Lage pro Geschoss 4 neue Abschnitte aus oder bleibt der 'Kern' als ein Abschnitt bestehen durchgängig ein Abschnitt ( ohne Versprung oder Staffel ) und wie verhält es sich bei Mansarde oder DG zweigeschossig mit 2 Zugängen , ist ja dann nur ein Eigentümer....mit wie vielen Brandabschnitten ( ohne das im DG noch Gemeinschaftseigentum vorhanden wäre )?
    Und was ist mit den ganzen DD/DB horizontal laut deinen Ansatz braucht es keine Schotts ....oder bildet jedes Geschoss einen neuen Brandabschnitt was wohl kaum zutreffend ist.
    Wir bleiben einmal im normalen SB mit nicht hinterlüftetet Fassade und auch die Flächen in allen Achsen nicht übermäßig dimensioniert um nicht noch ein zusätzliches Problem mit der gemeinschaftlichen Fassade zu generieren
     
  9. Fred Astair

    Fred Astair

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    Was willst Du eigentlich mit Deinen verschwurbelten Sätzen sagen?
    Es geht um eine einzelne Leitung, die durch eine Wand geführt wird und für die ein Loch gebohrt wurde. Was für ein bau- und eigentumsjuristisches Problem machst Du daraus?
    Ich hatte schon geschrieben, dass mich hier weder Gemeinschafts- noch Sondereigentum interessiert. Das muss der TE mit seinen Miteigentümern ausmachen. Im Übrigen dürfte es sich um zwei Räume im Gemeinschaftseigentum handeln.
    Det TE hat nur ein Sondernutzungsrecht an dem Platz zwischen zwei Strichen. Aber das ist alles für Shakespeares "Schott oder Nichtschott" nicht die Frage.
     
    Fabian Weber und nordanney gefällt das.
  10. SIL

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    Wieder zuviel Sonne oder Pillen alle ...aber du da erwiesenermaßen und laut eigener Aussage Gutachter bist plus Kammereintrag hast sind diese Aussagen natürlich nachvollziehbar
    langsam reihst du dich in die Experten hier ein.
     
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