Zementestrich schlecht gemischt?

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  1. TempusBauherr

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    Hallo,

    bei uns wurde am Dienstag der Zementestrich eingebracht. Nun konnten wir drauf und haben gesehen, das der Estrich an vielen Stellen inhomogen, dunkel und bröselig wirkt.

    Wurde hier ein Fehler beim Estricheinbau gemacht oder ist dieses Erscheinungsbild in den ersten Tagen normal?

    Estrich sah schon so aus, bevor gelüftet wurde.

    Danke für eure Meinungen.
     

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  2. TempusBauherr

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    Hier noch weitere Bilder. Sorry verklickt beim Erstellen.
     

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  3. SIL

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    Ja.
    Nein.
    Zu trocken zum Teil und teilweise nachgenässt und aufgrund des schon 'angezogenen' Estrich fehlt etwas Verdichtung und sauber reiben geht auch nicht mehr, ob hier neuer Estrich notwendig ist kann ich mit den Fotos nicht beurteilen, ist eben grenzwertig.
    Das hier nicht richtig gemischt wurde wie du erwähnst sehe ich aber nicht, ist eher ein reines Problem beim Einbau zeitlich.
     
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  4. McHanni

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    Ich sehe auf einem Foto das die Sonne auf den Estrich scheint, dies sollte vermieden werden da dadurch der Estrich zu schnell trocknet und unterschiedlich trocknet. Dadurch kann der Estrich schüsseln und durch die zu schnelle Trocknung wird die Oberfläche sandig.
    Was ist es den für ein Zement Estrich herkömmlicher Art oder beschleunigt?
    Was für ein Bodenbelag kommt den auf den Estrich?
    Normalerweise kann man nachträglich Estrich verfestigen und auch nivellieren, kostet aber Geld hier muss falls es nicht der Norm entspricht dies der Estrichleqer machen. Aber Achtung wenn nichts vereinbart wurde gilt bei Unebenheiten die normale Toleranz, bei Laminat, Vinyl, Parkett und Holzböden gilt die erhöhte Anforderung der Masstoleranz DIN 18202.
     
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  5. TempusBauherr

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    Danke schonmal für die Antworten.
    Es handelt sich um einen normalen Zementestrich ohne Beschleuniger.

    Es soll überwiegend Parkett verlegt werden, in manchen Räumen natürlich Fliesen. Das ist dem Estrichleger auch bekannt gewesen.

    Mich besorgt vor allem die Fleckigkeit und das es an einigen Stellen so bröselige "Kiesnester" gibt.
     
  6. McHanni

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    Er ist noch feucht deshalb ist er dunkler da wo Sonne oder Luftzug ist trocknet er schneller und ist da heller. Seine Festigkeit kommt erst noch. Der Parkettbodenleger wird vor der Verlegung die Restfeuchte messen und die Festigkeit (dies geschieht durch ein Gitternetz das er in den Estrich ritzt) ebenso die Ebenheitstoleranz prüfen, wenn er der Meinung ist das was nicht stimmt wird er Bedenken anmelden. Dann muss der Estrichleqer nachbessern oder die Bedenken widerlegen.
     
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  7. TempusBauherr

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    Würde es Sinn machen, meinen Parkettleger zu bitten, das er sich das ganze nächste Woche mal anschaut oder kann man da aktuell noch nicht viel zu sagen?
    So wie ich es im Gespräch mit dem Parkettleger damals rausgehört habe, kennt er sich wohl ziemlich gut mit Estrich aus.
     
  8. McHanni

    McHanni

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    Klar,
    Zum Berufsbild des Parkettleger gehört ja die Prüfpflicht des Estrich, er muss in praktisch abnehmen um sein Gewerk mängelfrei an seinen Auftragsgeber zu übergeben. Im Gegenzug schuldest Du als AG einen verlegereifen Untergrund. Sich vorab schon mal absprechen ist nie verkehrt.
     
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  9. Fabian Weber

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    Naja, die Abnahme und Kontrolle des Estrichs einfach auf den Parkettleger zu übertragen geht nicht und ist auch nur bedingt sinnvoll. Der Estrichleger ist dann nämlich vielleicht schon weg und bezahlt.

    Das sollte also der Bauherr schon schön selber machen.
     
  10. McHanni

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    Zum Verständnis Zementestrich (klassisch Sand Kies, Zement und Wasser) benötigt 28 Tage zum abbinden, dann hat er seine Endfestigkeit erreicht. Wird zu früh getrocknet, schüsselt der Estrich, kann anfangen zum absanden (fehlende Festigkeit) deshalb wird meistens erst nach 3 Wochen mit dem Funkionsheizen begonnen, anschließend folgt das Trockenheizen. Deshalb sollte auch kein Sonnenlicht in diesen ersten Wochen den Estrich aufheizen -> zu schnelles trocknen. Inzwischen gibt es unzählige Estrichrezepturen mit Kunststoffzusätze, unterschiedliche Zementarten, teilweise auch mit weniger Zement, aus unterschiedlichen Gründen (Zementgewinnung ist sehr Energieintensiv, weniger Anmachwasser = schneller trocken dafür aber mehr Kunstoff im Estrich für die Festigkeit, unvm.) Hier muss der Estrichleqer informieren ab wann gelüftet werden darf und vor allem wie gelüftet werden muss.
    Würde Dir empfehlen Dir vom Estrichleger das Datenblatt zu besorgen.
     
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  11. TempusBauherr

    TempusBauherr

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    Technisches Datenblatt und Verhaltensregeln zum Lüften, Begehbarkeit, Belastbarkeit und ebenso ein Heizprotokoll habe ich schriftlich vom Estrichleger bekommen.

    An das wird sich natürlich auch gehalten.
     
  12. McHanni

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    Es ist seine Pflicht!!!! In dem Moment wo er auf den Estrich den Boden verlegt nimmt er Ihn ab. Ausser er legt vorher Bedenken ein und der AG sagt er soll trotzdem legen, dann ist er bezgl. der in der Bedenkenanmeldung stehenden Schäden von der Gewährleistung befreit. Anders verhält es sich bei Estrich mit Beschleuniger, da diese Estrich höhere Messwerte zur Verlegereife als in der DIN haben, er aber nach DIN messen muss, wird die Verlegereife vom Estrichleger oder vom Mittelhersteller festgestellt und freigegeben, in diesem Fall haftet der Estrichleger oder der Mittelhersteller für eventuelle Feuchteschäden.
     
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  13. McHanni

    McHanni

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    Hier die Prüfpflichten des Bodenlegers
    IMG_3378.jpeg IMG_3377.jpeg
     
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  14. Fabian Weber

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    Der Bodenleger nimmt den Estrich nicht ab, weil er keinen Vertrag mit dem Estrichleger hat.

    Der Bodenleger prüft höchstens die Vorleistung.

    Die Abnahme ist ein Rechtsakt.
     
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  15. 415B

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    Oder was sagt der Architekt oder Bauleiter dazu? Für solche Probleme bezahlt man diese Leute auch.
     
  16. Oehmi

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    Estrichleger meldet Fertigstellung, Bauherr prüft den Estrich oder lässt Architekt prüfen, Bauherr rügt Mängel oder nimmt ab, Bauherr übergibt an den Bodenleger, Bodenleger prüft den Estrich, Bodenleger fängt an oder meldet Bedenken an, wenn nötig.

    Das wäre der formal korrekte Vorgang.
    Im besten Fall ist das ein Ortstermin mit allen Beteiligten.
     
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  17. McHanni

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    Habe schon auf die Tüpferlscheisser gewartet
    Der Auftraggeber schuldet dem Nachunternehmer, hier der Bodenleger einen verlegereife Untergrund. Der Bodenleger prüft ob die Verlegereife erreicht ist. Ist sie erreicht und er legt den Boden auf den Estrich hat er ihn akzeptiert und es erfolgt im rechtlichen Sinne eine stillschweigende Abnahme gegenüber dem Auftraggeber. Der Bodenleger prüft den Estrich auf Tauglichkeit für sein Gewerk, stellt sich im Nachhinein heraus das der Estrich NICHT verlegereif war (ohne Bedenkenanmeldung) haftet er für entstandene Schäden.
    Der Bodenleger prüft nicht ob der bestellte Estrich eingebracht wurde. Dies erfolgt natürlich vom AG durch die förmliche Abnahme. Diese ist aber in der Regel eine Sichtabnahme, ob er den Normen entspricht, ob er sandet, sich schüsselt, die nötige Dicke hat usw. das sind Mängel die bei der Abnahme nicht unbedingt erkennbar sind. Hier ist die Prüfung des Bodenlegers deutlich umfangreicher als die Sichtabnahme. Und sollte der Estrich NICHT den Ansprüche des Bodenleger (im Rahmen der unterschiedlichen Normen) entsprechen ist trotz bereits erfolgter schriftlicher Abnahme der Estrichleger gefragt entweder zum Nachbessern oder um zu belegen das der Estrich verlegereif ist, es spielt auch keine Rolle ob er inzwischen bezahlt wurde.
     
  18. McHanni

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  19. Fabian Weber

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    @McHanni Du solltest Dich mal mit Abnahme beschäftigen.

    Nochmal, der Bodenleger macht keine Abnahme.
    Das ist Quatsch. Bis auf die CM-Messung prüft die örtliche Bauleitung sämtliche Qualitäten des Estrichs, jedenfalls wird diese dafür vom Bauherrn bezahlt. Ich mach das auch so.
    Wenn er keinen Bauleiter hat oder der ne Pfeife ist, dann ist der Ansatz des TE den Parkettleger frühzeitig hinzuzuziehen sehr zu empfehlen.
     
  20. McHanni

    McHanni

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    Ich beschäftige mich täglich mit Abnahme und Estrichprüfung und zwar in der Praxis und nicht vom Schreibtisch aus wo andere nur Theorie aber keine Praxis kennen
    Ich versuche es Dir aber gerne noch mal zu erklären. Du sprichst von der förmlichen (= schriftliche Abnahme) bei der es um Mängel geht die optisch erkennbar sind und die den Gefahrenübertrag des Gewerk auf den AG darstellt.
    ich spreche von den Prüfpflichten des Parkettleger der prüfen muss ob der Estrich alle Voraussetzungen erfüllt das er Bodenbelag mängelfrei verlegt werden kann.

    Parkettleger Prüfpflichten nach DIN 18356 / 18365 / 18367

    Hier kannst du gerne alles nachlesen bin es müssig es hier noch weiter zu erläutern.

     
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