Bauleitung hält sich nicht an Architektenentwurf

Diskutiere Bauleitung hält sich nicht an Architektenentwurf im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Wir haben bei einem General Unternehmen den Bau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten in Auftrag gegeben. Basis des Bauvertrags...

  1. #1 JH91, 08.08.2025 um 21:04 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 08.08.2025 um 21:09 Uhr
    JH91

    JH91

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    Hallo zusammen,
    Wir haben bei einem General Unternehmen den Bau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten in Auftrag gegeben. Basis des Bauvertrags sind das BGB und der Architektenentwurf. Die Bauleitung liegt beim Unternehmen. Wir sind beide definitiv nicht vom Fach, hatten aber beim Rohbau schon einmal festgestellt, dass eine Fensteröffnung zu hoch gemauert wurde. Dies haben wir sofort angemerkt und darauf hingewiesen, dass es ein Boden tiefes Fenster ist. Die Bauleitung hat gesagt, sie kümmert sich. Es wurde auch wieder weiter ausgegefräst - wie sich nun wesentlich später herausstellt, immer noch nicht groß genug. Wir haben dies durch die Rampe, die dort stand, nicht sehen können.
    Inzwischen sind die Fenster drin, und es stellt sich heraus, dass der Bauleiter eigenständig die Hälfte der Fenster verkleinert hat. Sie sind zwischen 15 und 31 cm kleiner. Zwei bodentiefe Fenster sind gar nicht bodentief. Das eine ist das, auf das wir hingewiesen haben. Als dort nur die Löcher im Mauerwerk waren, also die Auslassungen für die Fenster, haben wir dies wirklich nicht wahrgenommen. Wie gesagt sind wir nicht vom Fach und die Sache mit dem Estrich fordert bereits unsere Vorstellungskraft.
    Wir haben Bei einem Termin vor Ort Immer zu nur hinfällige Begründungen für die Verkleinerung der Fenster erhalten (Brüstungshöhe von 90 cm, was gar nicht stimmt; ein Spülkasten, der auch kleiner hätte sein können und eine Schutzfolie beim Fenstersturz, zu der der Architekt gesagt hat, dass es auch anders gegangen wäre.)
    Der Baugutachter, den wir über einen Bekannten engagieren wollten, wurde nun bereits vom Bauunternehmen hinzugezogen und uns durch unseren Bekannten mitgeteilt, dass die ganzen Unregelmäßigkeiten und schiefen Steine in der Fassade noch den Toleranzen entsprechen und es sich bei den Fenstern lediglich um optische Mängel handelt, die wir hätten früher erkennen müssen. Er hat von einem Rechtsstreit abgeraten und meinte, wir können uns vielleicht auf einer kleine, wirklich kleine Minderung einigen. Wir sprechen hier von Fenstern mit einem Wert von 10.000 €.
    Wir sind fassungslos, dass die eigenmächtige Verkleinerung der Fenster seitens des Bauleiters nun ein zumutbarer optischer Mangel sein soll. Ist es wirklich so, dass es darauf reduziert wird?

    Es gibt noch weitere Mängel, wie Lücken bei der Dämmung im Dachboden - das sind wir auch hinterher. Wir schätzen, dass unser Bauunternehmer diesen nicht dem Sachverständige gezeigt hat.
    Mit den teilweise unschön schiefen Klinkersteinen in der Fassade insbesondere ober- und unterhalb der Fenster können wir uns abfinden.
    Es fällt uns nur sehr schwer zu akzeptieren, dass er wirklich damit durchkommt, den Entwurf des Architekten bzgl. der Fenster nicht berücksichtigt zu haben.
     
  2. Fred Astair

    Fred Astair

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    Der Sachverständige ist nicht Eurer sondern der des GU.
    Ist denn der entwerfende Architekt nicht sachverständig genug, um Deine Mängel aufzulisten und ggf. dem Unternehmer anzuzeigen?
     
  3. nordanney

    nordanney

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    Dumme Frage: Was sagt euer Bauleiter dazu? Oder der Architekt, falls er beauftragt ist?
    Wer bezahlt das Haus? Ach ja, Du. Damit ist das Thema doch umfassend geklärt. Kein Haus wie bestellt, kein Geld für GU.
     
  4. Kriminelle

    Kriminelle

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    Gesprächsführungen über drei Ecken und Hörensagen gelten nicht.
    Die Baugenehmigung und die Planzeichnungen sind bindend.
    Ich würde Euch raten, systematisch alle Mängel aufzuschreiben und eine Mängelrüge in aller Form anzuzeigen. Das ist ein Rechtsakt. Wenn euch das überfordert, müsst Ihr mal selbst einen Sachverstand mieten und auch einen Rechtsanwalt aufsuchen. Hurtig!
    Habt Ihr schon die Raten bezahlt?
    Da seid ihr an nen schrägen Vogel geraten. Hatte die Firma bis jetzt einen guten Ruf?
     
    Jo Bauherr gefällt das.
  5. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Erstmal wäre zu klären, wer womit genau beauftragt wurde.

    Für mich klingt das nämlich so, dass der Architekt nur bis LPH4 beauftragt wurde?!

    Wenn ich richtig liege, dann liegt die Ausführungsplanung bei der Baufirma.

    Nach welchen Plänen wird denn nun gebaut und wurden die von Euch freigegeben?

    Es gibt keine optischen Mängel, die Rechtssprechung ist da ganz eindeutig. Man kann sich jedoch außergerichtlich auf eine Minderung des Werklohns einigen.
     
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