Bauleitung hält sich nicht an Architektenentwurf

Diskutiere Bauleitung hält sich nicht an Architektenentwurf im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, Wir haben bei einem General Unternehmen den Bau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten in Auftrag gegeben. Basis des Bauvertrags...

  1. #1 JH91, 08.08.2025 um 21:04 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 08.08.2025 um 21:09 Uhr
    JH91

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    Hallo zusammen,
    Wir haben bei einem General Unternehmen den Bau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten in Auftrag gegeben. Basis des Bauvertrags sind das BGB und der Architektenentwurf. Die Bauleitung liegt beim Unternehmen. Wir sind beide definitiv nicht vom Fach, hatten aber beim Rohbau schon einmal festgestellt, dass eine Fensteröffnung zu hoch gemauert wurde. Dies haben wir sofort angemerkt und darauf hingewiesen, dass es ein Boden tiefes Fenster ist. Die Bauleitung hat gesagt, sie kümmert sich. Es wurde auch wieder weiter ausgegefräst - wie sich nun wesentlich später herausstellt, immer noch nicht groß genug. Wir haben dies durch die Rampe, die dort stand, nicht sehen können.
    Inzwischen sind die Fenster drin, und es stellt sich heraus, dass der Bauleiter eigenständig die Hälfte der Fenster verkleinert hat. Sie sind zwischen 15 und 31 cm kleiner. Zwei bodentiefe Fenster sind gar nicht bodentief. Das eine ist das, auf das wir hingewiesen haben. Als dort nur die Löcher im Mauerwerk waren, also die Auslassungen für die Fenster, haben wir dies wirklich nicht wahrgenommen. Wie gesagt sind wir nicht vom Fach und die Sache mit dem Estrich fordert bereits unsere Vorstellungskraft.
    Wir haben Bei einem Termin vor Ort Immer zu nur hinfällige Begründungen für die Verkleinerung der Fenster erhalten (Brüstungshöhe von 90 cm, was gar nicht stimmt; ein Spülkasten, der auch kleiner hätte sein können und eine Schutzfolie beim Fenstersturz, zu der der Architekt gesagt hat, dass es auch anders gegangen wäre.)
    Der Baugutachter, den wir über einen Bekannten engagieren wollten, wurde nun bereits vom Bauunternehmen hinzugezogen und uns durch unseren Bekannten mitgeteilt, dass die ganzen Unregelmäßigkeiten und schiefen Steine in der Fassade noch den Toleranzen entsprechen und es sich bei den Fenstern lediglich um optische Mängel handelt, die wir hätten früher erkennen müssen. Er hat von einem Rechtsstreit abgeraten und meinte, wir können uns vielleicht auf einer kleine, wirklich kleine Minderung einigen. Wir sprechen hier von Fenstern mit einem Wert von 10.000 €.
    Wir sind fassungslos, dass die eigenmächtige Verkleinerung der Fenster seitens des Bauleiters nun ein zumutbarer optischer Mangel sein soll. Ist es wirklich so, dass es darauf reduziert wird?

    Es gibt noch weitere Mängel, wie Lücken bei der Dämmung im Dachboden - das sind wir auch hinterher. Wir schätzen, dass unser Bauunternehmer diesen nicht dem Sachverständige gezeigt hat.
    Mit den teilweise unschön schiefen Klinkersteinen in der Fassade insbesondere ober- und unterhalb der Fenster können wir uns abfinden.
    Es fällt uns nur sehr schwer zu akzeptieren, dass er wirklich damit durchkommt, den Entwurf des Architekten bzgl. der Fenster nicht berücksichtigt zu haben.
     
  2. Fred Astair

    Fred Astair

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    Der Sachverständige ist nicht Eurer sondern der des GU.
    Ist denn der entwerfende Architekt nicht sachverständig genug, um Deine Mängel aufzulisten und ggf. dem Unternehmer anzuzeigen?
     
  3. nordanney

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    Dumme Frage: Was sagt euer Bauleiter dazu? Oder der Architekt, falls er beauftragt ist?
    Wer bezahlt das Haus? Ach ja, Du. Damit ist das Thema doch umfassend geklärt. Kein Haus wie bestellt, kein Geld für GU.
     
  4. Kriminelle

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    Gesprächsführungen über drei Ecken und Hörensagen gelten nicht.
    Die Baugenehmigung und die Planzeichnungen sind bindend.
    Ich würde Euch raten, systematisch alle Mängel aufzuschreiben und eine Mängelrüge in aller Form anzuzeigen. Das ist ein Rechtsakt. Wenn euch das überfordert, müsst Ihr mal selbst einen Sachverstand mieten und auch einen Rechtsanwalt aufsuchen. Hurtig!
    Habt Ihr schon die Raten bezahlt?
    Da seid ihr an nen schrägen Vogel geraten. Hatte die Firma bis jetzt einen guten Ruf?
     
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  5. Fabian Weber

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    Erstmal wäre zu klären, wer womit genau beauftragt wurde.

    Für mich klingt das nämlich so, dass der Architekt nur bis LPH4 beauftragt wurde?!

    Wenn ich richtig liege, dann liegt die Ausführungsplanung bei der Baufirma.

    Nach welchen Plänen wird denn nun gebaut und wurden die von Euch freigegeben?

    Es gibt keine optischen Mängel, die Rechtssprechung ist da ganz eindeutig. Man kann sich jedoch außergerichtlich auf eine Minderung des Werklohns einigen.
     
  6. JH91

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    Danke erst mal für die Rückmeldungen.
    Der Architekt hat das Haus nur geplant und ist nicht an der Bauausführung beteiligt. da er weiter mit dem Bauunternehmer arbeiten möchte, hat er uns zwar gesagt, dass das alles so nicht in Ordnung ist, meinte aber, wir sollten uns an einen Anwalt wenden. Er wird diesbezüglich keine Stellung beziehen. Das Bauunternehmen hatte eigentlich einen guten Ruf hier und ist schon alt eingesessen, deswegen sind wir sehr verwundert.

    Seitens des Architekten gibt es auch keinen
    Ausführungsplan, sondern nur den Entwurfsplan, in dem die Maße der Fenster aber vorgeschrieben sind. Der Architekt beziehungsweise die Bauingenieur Firma haben die Statik, den Bauantrag und den restlichen bürokratischen Kram gemacht, leisten allerdings keine Baubegleitung.

    Der andere Gutachter meinte, dass die Summe um die es geht, so klein wäre, dass ich ein Rechtsstreit nicht lohnt, weil jedes das Gericht sagen würde, wir hatten genug Zeit die zu kleinen Fenster zu bemerken und zu bemängeln… wir haben leider keine Rechtschutzversicherung.
    Eine vierseitige, vernünftige Mängelrüge haben wir bereits erteilt - ChatGPT erstaunlicherweise wirklich hilfreich und kompetent! - daraufhin hat unser Bauunternehmer dann scheinbar den Baugutachter zur Hilfe genommen. Die beiden kommen aus einer Ecke, da schätzen wir aber, dass sie sich kennen. Bringt denn ein weiterer Baugutachter was, wenn es darum geht, dass der Bauunternehmer eigenmächtig gehandelt hat oder oder ist das sowieso eine Sache, die direkt vor Gericht geklärt werden muss?
     
  7. HabeckR

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    Nach welcher Zeichnung baut der GU?
    Sachverständige würde ich nur vom Gericht bestellen lassen sonst zahlt man doppelt.
    Dr. Grosse als Rechtsanwalt in Berlin ist gut und eine Beratungsstunden kostet ca 250 Euro die hilfreichen sein kann.
     
  8. Fabian Weber

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    Wonach gebaut wird, das interessiert mich auch.
     
  9. 415B

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    Die Baustelle ist aber nicht in China? Da gibt es noch echte Blaupausen damit der Sub nicht rasch am PC mit CAD die Maße verändert.
     
  10. #10 Kriminelle, 09.08.2025 um 09:49 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 09.08.2025 um 09:58 Uhr
    Kriminelle

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    ist dieser Vogel neu dort angestellt? Was sagt Google zu dem Herrn?

    Ist denn darauf auch eine Frist gesetzt?
    Wird weiter gebaut?

    Jetzt mal bitte detailliert:
    Bedeutet was? Von 5 Meter breiten Fenster 15cm schmaler? Oder von einem Standardfenster mit Brüstung oben 31cm kürzer? Was sind denn in der Entwurfsplanung für Maße eingegeben? Und 15 oder 31cm: das sind für mich gravierende Fehler. Also, es handelt sich ja nicht nur um ein Fenster, welches tatsächlich aus Versehen falsch gemauert wurde und worüber man dann spricht.
    Auch dass ein Austritt als zweiter Rettungsweg ausfällt, eine Terrasse nicht begangen werden kann, nicht genug Licht ins Haus fällt, ist mehr als ein optischer Mangel. Das Haus funktioniert nicht mehr so, wie es soll.



    Was bedeutet das? Was ist daran ein Mangel? Gefällt es Euch nur nicht, weil er optisch nicht das Neueste ist, der wird doch eh verfliest, oder nicht?

    Anders geht vieles. Was ist daran ein Mangel oder hätte es anders gemusst?

    Bei sowas bin ich zwiegespalten. Du könntest mal bitte Fotos von den schiefen Steinen, aber auch der Fenster bzw. wie-man-das-nicht-sehen-kann-Bilder einstellen.


    Bedeutet?

    Auch wenn ich definitiv nicht vom Bau-Fach bin (nur als Info für Dich, um die Antworten auch einzuordnen)

    Da frage ich mich, was der Gutachter will, wenn es um Bauen nach „Genehmigter Zeichnung“ geht.
    Ich hoffe doch, dass es eine Baugenehmigung gibt?
    Die ist ja bindend. Leider wäre die Verhältnismäßigkeit bei den Fenstern auch gegenargumentarisch zu verwenden. Was scheert der Öffentlichkeit die Brüstungshöhe, sofern es nicht auf der Strassenfassade vorgeschrieben ist?!

    Also, hier ist Euer Baby mit dem Wasser ausgeschüttet! Bedeutet: ihr habt als Bauherren auch Pflichten, nämlich zur Überprüfung der Gewerke und Baufortschritte, bevor die nächste Rate bezahlt wird.
    Für diejenigen, die selbst keine oder kaum Ahnung haben und keinen Sachverstand haben gilt, sich einen Sachverstand für 2-3000€ für wwi, 4-7 Besuche zu beauftragen, um das, was auf dem Bau passiert, auch bewerten zu können. (Den SV nimmt man sich am besten schon vor der Vertragsunterschrift, denn er überprüft diesen auch auf Problemsätze.)
    Und dann teilt sich die Spreu vom Weizen in diejenigen, die mit Hände in den Taschen blind vertrauen und über die Baustelle bummeln, alles mit fremder Distanz, später aber einen Zentimeter auf drei Meter bemängeln und diejenigen, die sich regelmäßig sehen lassen und bei Kaffee und Kuchen das ein oder andere überprüfen und bei Smalltalk mit dem Handwerkern dann die festgestellten Fehler ansprechen oder aber auch mit weiterem Interesse und Neugier versuchen, das neue Heim auch im Körper zu verstehen, sprich „woraus wie und von welchen Händen wächst mein zukünftiges Heim“.
    Spätestens bei dem ersten Fenster habe ich Obacht zu haben und bin gewarnt!!!
    Ich messe alles ab, aber auch alles nach! Mindestens aber dieses eine Fenster!
    Da braucht man mir auch nicht mit einer Rampe kommen, die irgendwo bzw. genau vor dem Problemobjekt steht. Die wird durch meine Hände entfernt.

    Ihr erwähnt es sogar mehrmals: „nicht vom Fach“, die „Estrichsache fordert unsere Vorstellungskraft“… „fehlende Wahrnehmung“, damit seid Ihr quasi schon in der Mitschuld, weil ihr Eure Aufgaben nicht gemacht habt, bzw. nicht machen könnt, nämlich das ein oder andere vor der Bezahlung zu überprüfen, in welcher Weise auch immer.

    Ihr werdet Euch eh einen Anwalt nehmen müssen. Aber Ihr müsst damit rechnen, dass Naivität und Schwerfälligkeit keine Entschuldigungen sind und Ihr es dadurch schwer haben könntet, Euer Recht durchzukämpfen und mit dem einen oder anderen nicht mehr im Verhältnis zu ändernden Makel leben müsst.
    So etwas wie fehlender Dämmung wird ja auch korrigiert.
    Aber ich bin ehrlich: wenn noch nicht mal ein schon korrigiertes Fenster von Euch vom Maß her überprüft wird, dann ist es auch nicht wichtig genug. Es wird dann als offizielle Duldung gesehen. Ich halte das für sehr wahrscheinlich, dass Ihr das auch hören werdet.

    (Ich bin übrigens privat auch ordentlich auf die Nase gefallen, weil ich nicht gutgläubig eine Ware gekauft habe. Der Anwalt macht uns wenig Hoffnung, unser Geld, 5stelliger Betrag, wieder zu bekommen, weil wir somit eine Mitschuld tragen. Klagen dauert lange und kann teuer werden. Wenn man nicht weiß, wie es ausgehen wird, sollte man es lassen und sich so einigen oder das Geld als Lehrgeld des Lebens abschreiben)
     
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    Genau so verhält es sich!
    Die trägt einen Hausbau eh nicht, und ein Versicherer ist auch nicht in der Pflicht, den Bau zu kontrollieren.
    Das seid Ihr selbst. Ich habe es oben mal in fett markiert: das ist Euer Satz.
     
  12. Fabian Weber

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    gaaanz wichtig, gerade was die Rechtsverbindlichkeit von Baugenehmigungsplänen betrifft.
     
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    „Danke“. Ich denke, in meinem Beitrag gibt es wichtigeres zu kennzeichnen.
     
  14. Fabian Weber

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    Der Gutachter beantwortet Rechtsfragen, jetzt wird’s aber bunt!

    Es ist doch gar nicht Eure Aufgabe während der Bauphase irgendwelche Maße nachzukontrollieren, dafür gibts doch die Abnahme am Ende.

    Dass das trotzdem sinnvoll ist, ist natürlich klar.

    Also erstmal die genauen Vertragsverhältnisse klären und dann alles Weitere entscheiden.

    Aktuell ist die Faktenlage jedenfalls viel zu dünn, um da irgendwas rauszuinterpretieren.
     
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  15. Fabian Weber

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    Ok, dann das hier:

    Das meinst Du nicht im Ernst, hast Du da entsprechende Urteile, auf die sich Deine Aussage stützt?

    Es wurden schon ganze Häuser wegen weniger dramatischer Mängel wieder abgerissen, gerade weil der Paragraph 633 BGB so streng ist.
     
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  16. Holzhaus61

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    Also, wenn es ein seriöser GU ist, dann hält er sich an den Musterbauvertrag vom BSB. Oder er hat zumindest eine ähnliche Formulierung in seinem Vertrag, sinngemäß:

    Bei Streitigkeiten von Mängeln gibts ein Schiedsgutachten. Es wird ein vereidigter SV anhand der Liste IHK bestellt. Der bewertet und legt fest. Kosten trägt die unterlegene Partei, bzw wird im Verhältnis festgesetzt.

    So ist der übliche Weg.
     
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    Hast Du ein Beispiel?
    Doch, ich meine das im Ernst. Es wird immer auch in beide Richtungen geschaut, nicht nur in eine.

    Paragraphen lesen sich immer im Kontext zu anderen und stehen nicht allein als Rechtsgrundlage.
    Man kann sich auch mal den 634 durchlesen oder den 635! FF.
    Und dann gern auch die Verknüpfungen zu den anderen genannten, aber ich denke, da werden wir Nicht-Juristen dann auch kapitulieren müssen.
    Und weil man sich nicht nur auf den einen Paragraphen berufen kann, gibt es ja den Anwalt, den der TE hoffentlich aufsuchen wird.
     
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    ö.b.u.v Sachverständiger Kunststofffenster
    Wenn ich als Sachverständiger z.B. von einer Firma/Person/....Beauftragt und bezahlt werde darf der Auftraggeber nach den Erfolgsaussichten fragen und eine Einschätzung aus meiner Sachverständigensicht erwarten.... Wenn ich die gleiche Frage als vom Gericht beauftragter Gutachter beantworten soll wäre das eine Rechtsfrage die ich (Gewöhnlich) nicht beantworte
     
  19. #19 Fred Astair, 09.08.2025 um 11:07 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 09.08.2025 um 12:19 Uhr
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    Wichtig ist nicht der Entwurfsplan sondern der zum Bauantrag eingereichte Genehmigungsplan und der ist einzuhalten!
    Ist die "Bauingenieur Firma" dieselbe, die auch baut?

    Hattet Ihr die und war es laut Vertrag Eure Aufgabe, diese Maße während der laufenden Bauarbeiten zu prüfen?

    Ob kompetent Eindruck die Realität zeigen.
    Nur weil da ein paar schlaue Formulierungen drinstehen, muss das nichts wert sein.

    Ja unbedingt, aber nur wenn er mit dem GU nicht verwandt, verschwägert oder sonstwie versippt ist.
     
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    Aber da kommt es auch darauf an, welche Beschaffenheit vereinbart wurde. Deshalb, wie oben schon geschrieben, den Vertrag genau lesen (besser: von einer Person mit entsprechendem Sachverstand lesen lassen) und zuerst einmal feststellen, was der Unternehmer tatsächlich als Werkleistung schuldet. Daraus ergibt sich dann das weitere Vorgehen. Du wirst sowohl fachlichen als auch rechtlichen Beistand brauchen und die beiden müssen gut zusammen arbeiten.
     
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