Bodenverlegung Keller - Benötige Rat für weiteres Vorgehen

Diskutiere Bodenverlegung Keller - Benötige Rat für weiteres Vorgehen im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Bauexperten, ich lasse derzeit von einem Bodenleger in unserem Keller einen neuen Bodenbelag verlegen. Leider läuft dies bisher nicht...

  1. svenm

    svenm

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    Hallo liebe Bauexperten,

    ich lasse derzeit von einem Bodenleger in unserem Keller einen neuen Bodenbelag verlegen. Leider läuft dies bisher nicht ganz komplikationsfrei und ich benötige kurzfristigen Rat für das weitere Vorgehen.

    Die Ausgangslage
    Wir haben das Haus Mitte 2023 gekauft. Im Rahmen der Ahrtalflut 2021 ist im Keller über die Aussenwände Wasser eingedrungen, weshalb wir uns vor dem Einzug dazu entschieden haben dieses von einem professionellen Fachbetrieb von innen abdichten zu lassen. Im Rahmen der Abdichtungsarbeiten wurde im Bereich der Aussenwände ein ca 30 cm breiter Estrichstreifen entfernt und nach Abschluss der Arbeiten wieder aufgefüllt. Der alte und neue Estrich sind weder mit Wellenverbindern noch mit Epoxidharz kraftschlüssig verbunden worden. Auch zeigt der alte Estrich ein paar feine Risse.
    Ich hatte damals noch geplant die Bodenausgleichs- und verlegearbeiten selbst zu erledigen und habe daher 2023 ausreichend Ardex EP2000 Epoxidharz und Ardex K301 Ausgleichsmasse beschafft. Beides sehr kostspielige und hochwertige Materialien, die K301 ist sogar für den Aussenbereich und "zum Herstellen von Nutzschichten in Gewerbe und Industriebereichen" geeignet. Wie es nunmal so läuft hatte ich mit dem restlichen Haus genug zu tun und bin zeitlich nicht zum Keller gekommen. Daher hatten wir uns Anfang des Jahres dazu entschlossen, einen Fachbetrieb mit den Bodenarbeiten im Keller zu beauftragen.
    Im Rahmen des Erstbesuchs des Bodenlegers habe ich darum gebeten die bereits vorhanden Materialien zu verarbeiten. Der Bodenleger hat dem erfreulicherweise zugestimmt, ich weiß, dass dies nicht selbstverständlich ist und rechne ihm dies hoch an. Auch hatte ich auf die Probleme im Estrich hingewiesen und darum gebeten in den betroffenen Bereichen Armierungsgewebe zu verarbeiten. Dies wurde auch im Angebot des Bodenlegers aufgenommen als "Armieren wo notwendig".

    Status Quo
    Die Arbeiten sind dann Mitte Juli losgegangen, verliefen jedoch leider nicht ohne Probleme. Unter anderem wurde beim Verarbeiten der Epoxidharzgrundierung und dem Auffüllen von Estrichlöchern im Bereich der Türzargen kein Randdämmstreifen verlegt, was ich angesprochen hatte und auf Ausbesserung bestand (O-Ton: "wofür brauchst du den Streifen denn, ist doch Blödsinn"). Neben anderen von mir monierten Mängeln führte dies zu einem sehr angespannten Verhältnis zwischen mir und den Gesellen und das nachfolgende Gespräch mit dem Chef des Betriebs (welcher auch den Erstbesuch durchführte und das Angebot unterbreitete) verlief dann auch etwas hitzig, es blieb jedoch stets professionell.
    Im gesamten Keller ist bereits grundiert und nivelliert worden, bis auf einen Raum ist auch bereits der Oberbelgag verlegt und optisch sieht das klasse aus.

    Die Problematik
    Leider stehe ich nun vor zwei Problemen und benötige diesbezüglich Euren Rat:
    1. Ich habe nun vom Bodenleger eine Zwischenrechnung erhalten ehe die Arbeiten im September weitergehen sollen. Das ist prinzipiell auch vollkommen in Ordnung, jedoch ist diese sehr intransparent und ich habe daher eine ordentliche Abschlagsrechnung gefordert mit Auflistung der verwendeten Materialien und berechneten Gesellenstunden. Die vom Bodenleger ausgestellte Rechnung habe ich angehängt (ohne jegliche identifizierende Informationen). Ist diese Rechnung so zulässig oder sind meine Einwände gerechtfertigt? Anmerkung zu der Rechnung: Ich wohne in Deutschland im niederländischen Grenzgebiet, der Bodenlegebetrieb ist jedoch niederländisch. Ich schätze aber mal, dass dann Deutsches Baurecht gilt? Zwischenrechnung.png
    2. Leider ist mir erst hinterher aufgefallen, dass ich während der bisherigen Arbeiten niemals Armierungsgewebe gesehen habe. Daher habe ich die Gesellen gefragt ob Armierung verarbeitet wurde. Dies wurde dann verneint mit der Begründung, dass dies nicht notwendig sei.
    Stutzig über beide Punkte habe ich den Chef um Stellungnahme gebeten und folgende Antwort erhalten:

    Der Rechnungsbetrag ist zustanden gekommen durch das wir ca. 80% der PVC Böden verlegt haben und die ganze Fläche(100%) bereits gespachtelt haben. Deshalb habe ich ca. 70% als Teilrechnung erstellt.
    Der restbedrag kommt dann bei Fertigstellung nach die Arbeiten von Fa. May, wie besprochen.
    Gerne kann ich Ihnen bei der Endabrechnung die Stunden und Materiaal spezifizieren.

    Da die Fläche mit ca. 20-30cm neuem, tragfähigem Estrich ergänzt wurde, ist in der Regel keine zusätzliche Armierung in der ARDEX K301-Schicht nötig.
    K301 ist zudem deutlich zug- und druckfester als herkömmliche Ausgleichmassen und für den direkten Einsatz im Aussenbereich geeignet. Und sehr geeignet für hohe Thermische Belastungen.

    Da es sich bei der von Ihnen gekauften ARDEX K 301 nicht um eine Standard-Ausgleichsmasse handelt, habe ich meinem Angebot , wo benötigt, vermerkt. Nach Rücksprache mit dem Hersteller wurde mir bestätigt, dass in diesem Falle keine Armierung notwendig ist.

    Sie können daher sicher sein, dass die Ausführung den Anforderungen vor Ort entspricht.

    Ich möchte Sie höflich bitten, die Teilrechnung zeitnah, innerhalb der nächsten 3-5 Werktage, zu begleichen.
    Wie würdet ihr hier weiter vorgehen? Offen gesagt kaufe ich ihm die Begründung für die nicht verlegte Armierung nicht ab. Das ist zu vernachlässigender Mehraufwand und hätte einfach gemacht werden können wir vorher besprochen und im Angebot festgehalten. Ich würde mir dazu am liebsten eine unabhängige Meinung von einem Bausachverständigen einholen ehe ich die Zwischenrechnung begleiche.
    Das Problem ist, dass ich mich derzeit noch bis nächste Woche Freitag im Urlaub befinde und mich erst danach darum kümmern könnte.

    Ich bin für jeden Rat dankbar!

    Beste Grüße und ein schönes Wochenende!
    Sven
     
  2. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Wie hoch war denn das Angebot, passen denn 70% zu der aufgeführten Rechnung?

    Wenn zur Schlussrechnung das vom Geld her immernoch passt, dann würde ich das bezahlen, wenn es aber weit über das Angebot rausschießt dann würde ich eine Rechnung gemäß Angebot einfordern.

    Warum man Stundenlohnarbeiten beauftragt, bleibt mir für immer ein Rätsel.
     
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