Tür beschädigt

Diskutiere Tür beschädigt im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe als Eigentümer zwei neue Haustüren einbauen lassen. Beide Türen wurden auch ordnungsgemäß eingebaut und von mir als...

  1. peter07

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    Hallo zusammen,

    ich habe als Eigentümer zwei neue Haustüren einbauen lassen. Beide Türen wurden auch ordnungsgemäß eingebaut und von mir als Mängelfrei abgenommen. Ich habe nach der Abnahme einen Zusatzauftrag vergeben. Es sollte doch noch eine Verblendung (Tür zu Fassade) angebracht werden. Lieferzeit ca. 5-6 Wochen. Zwischenzeitlich erhielt ich die Schlussrechnung für beide Hauseingangstüren. Diese habe ich direkt ausgeglichen. Es war ja alles in Ordnung. Nach den 5 Wochen (und Ausgleich der Rechnung) erfolgte der Einbau der Verblendung. Hier kam es beim Einbau der äußeren Verblendung zur Beschädigung (Kratzer) am Rahmen der bereits abgenommenen und bezahlten Haustür. Hier stellt sich der Handwerker quer und behauptet, dass der Kratzer durch die Richtlinie VFF Merkblatt AL.02 nicht als Schaden zu bewerten ist. Da er aus 3-5 Metern Sicht nicht zu sehen sei. Meine Frage hierzu, inwieweit greift die besagte Richtlinie bei einer zuvor abgenommenen mangelfreien Tür wo die Rechnung ebenso ausgeglichen wurde? Ich sehe es rechtlich eher als Sachbeschädigung, da der zuvor festgelegte Vertrag ordnungsgemäß von beiden Seiten abgeschlossen wurde und die Tür in mein Eigentum und Besitz übergegangen ist.


    Beste Grüße

    Peter
     
  2. simon84

    simon84
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  3. peter07

    peter07

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    Hi Simon84,

    Ja das kann ich. Noch im Beisein des Montageteams habe ich, im Beisein meiner Ehefrau und eines weiteren unabhängigen Zeugen darauf hingewiesen. Das Team hatte dann noch versucht (vergeblich) den Kratzer wegzubekommen. Einer hatte sogar noch gesagt „das geht nicht mehr weg, einfach mit Lackstift drüber“. Im direkten zeitlichen Zusammenhang, habe ich nochmals darauf hingewiesen das ich mich darüber Beschwerden werden und alles per Fotodokumentation festhalte, um ein Beweis und Zeitstempel zu haben. Noch am selbigen Tag verfasste ich eine ausführliche Mail an die Firma (mit Fotos) und wies nicht nur auf die Beschädigungen hin, sondern auch über das Verhalten der beiden (anderes Thema).

    BG
     
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