Tür beschädigt

Diskutiere Tür beschädigt im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe als Eigentümer zwei neue Haustüren einbauen lassen. Beide Türen wurden auch ordnungsgemäß eingebaut und von mir als...

  1. peter07

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    Hallo zusammen,

    ich habe als Eigentümer zwei neue Haustüren einbauen lassen. Beide Türen wurden auch ordnungsgemäß eingebaut und von mir als Mängelfrei abgenommen. Ich habe nach der Abnahme einen Zusatzauftrag vergeben. Es sollte doch noch eine Verblendung (Tür zu Fassade) angebracht werden. Lieferzeit ca. 5-6 Wochen. Zwischenzeitlich erhielt ich die Schlussrechnung für beide Hauseingangstüren. Diese habe ich direkt ausgeglichen. Es war ja alles in Ordnung. Nach den 5 Wochen (und Ausgleich der Rechnung) erfolgte der Einbau der Verblendung. Hier kam es beim Einbau der äußeren Verblendung zur Beschädigung (Kratzer) am Rahmen der bereits abgenommenen und bezahlten Haustür. Hier stellt sich der Handwerker quer und behauptet, dass der Kratzer durch die Richtlinie VFF Merkblatt AL.02 nicht als Schaden zu bewerten ist. Da er aus 3-5 Metern Sicht nicht zu sehen sei. Meine Frage hierzu, inwieweit greift die besagte Richtlinie bei einer zuvor abgenommenen mangelfreien Tür wo die Rechnung ebenso ausgeglichen wurde? Ich sehe es rechtlich eher als Sachbeschädigung, da der zuvor festgelegte Vertrag ordnungsgemäß von beiden Seiten abgeschlossen wurde und die Tür in mein Eigentum und Besitz übergegangen ist.


    Beste Grüße

    Peter
     
  2. simon84

    simon84
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    Kannst du es beweisen (Photos) ?
     
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  3. peter07

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    Hi Simon84,

    Ja das kann ich. Noch im Beisein des Montageteams habe ich, im Beisein meiner Ehefrau und eines weiteren unabhängigen Zeugen darauf hingewiesen. Das Team hatte dann noch versucht (vergeblich) den Kratzer wegzubekommen. Einer hatte sogar noch gesagt „das geht nicht mehr weg, einfach mit Lackstift drüber“. Im direkten zeitlichen Zusammenhang, habe ich nochmals darauf hingewiesen das ich mich darüber Beschwerden werden und alles per Fotodokumentation festhalte, um ein Beweis und Zeitstempel zu haben. Noch am selbigen Tag verfasste ich eine ausführliche Mail an die Firma (mit Fotos) und wies nicht nur auf die Beschädigungen hin, sondern auch über das Verhalten der beiden (anderes Thema).

    BG
     
  4. ichweisnix

    ichweisnix

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    zeig doch mal ein Bild bitte
     
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  5. driver55

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    Besser 2…3, einmal Gesamtaufnahme, einmal Detail…dann schau mehr mal….
     
  6. McHanni

    McHanni

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    Der richtige rechtliche Weg wäre eine schriftliche Mängelanzeige mit Aufforderung diesen Mangel zu beseitigen. Eine Email ist KEINE schriftliche Mängelanzeige. Für die Mangelbeseitigung sollte eine Frist vorgegeben werden in der Regel sind es 14Tage. Um sicherzugehen das alle Beteiligten den Beginn der 14 Tage Frist gleich ansetzten sollte ein Datum drinstehen. Nur reinschreiben innerhalb 14 Tage den Mangel beheben ist keine Klare Fristsetzung da daraus nicht hervorgeht ab wann die 14Tage beginnen (Datum der Mängelanzeige, Zustellung, oder auch der Kenntnisnahme des AN)
    Nach Mängelanzeige ist der AN in der Beweisspflicht. Heisst er muss beweisen das es sich nicht um einen Mangel handelt, hier kommt dann das Merkblatt zum tragen ob aus Sicht der Begutachtung (und ein Gutachter MUSS sich an diese Begutachtungsregeln halten) sich um einen Mangel handelt. Es handelt sich um einen optischen Mangel also die Funkion ist nicht beeinträchtigt. Es wird auch nicht der einzigste Kratzer in Deinen Türen bleiben. Es gibt inzwischen auch für Haustüren schon sehr gute Retuschierstifte mit Lack und Pigmentpulver wo man selbst grössere Kratzer fast unsichtbar retuschieren kann.
    Einfach mal beim Haustürhersteller nachfragen die sollten das haben.
    Da es sich um einen optischen Mangel handelt kann hier auch ein Preisnachlass angeboten werden . Auf Grund das es nicht der letzte Kratzer sein wird wird der Preisnachlass sich im 2-stelligen max im unteren 3-stelligen Bereich bewegen.
    Und für alle Düpferlscheisser, wer Fehler findet kann sie behalten, und meine Aussagen beziehen sich auf eine allgemeine Ferndiagnose auf Grund der gemachten Angaben.
     
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  7. peter07

    peter07

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    Danke für die ausführliche Erklärung.
    Ich sehe das tatsächlich anders. Die Begutachtung unter Berücksichtigung des Merkblattes (VFF AL0.2) bezieht sich auf Begutachtung zur Abnahme. Die Tür wurde bereits Mangelfrei übernommen und die Rechnung bezahlt. Das heißt, im laufe weiterer Arbeiten an der Tür ist eine Beschädigung entstanden. Die Tür ist in mein Privateigentum nach Ausgleich der Rechnung übergangen und stellt somit eine Sachbeschädigung dar. Es geht hier nicht um die Zusatzarbeiten, diese sind noch nicht abgeschlossen. Es geht nur darum, dass die Tür dabei beschädigt wurde. Es sind zwei Aufträge…
     
  8. driver55

    driver55

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    Ich seh nix
     
  9. das ICH

    das ICH

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    ich kann dir gedanklich folgen und "sehe"(!) hier auch die Sachbeschädigung deiner Tür.
    Die visuelle Beurteilung greift aber trotzdem...obwohl die 3-5 Meter nur insoweit zutreffen, als dass die normale Nutzung nicht einen anderen Abstand vorgeben (mal mehr mal weniger).
     
  10. peter07

    peter07

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    Das wäre ja echt krass, wenn das so ist. Heißt, wenn man fiktiv gesehen im Nachgang (nach einem halb Jahr) ein Zylindertausch vornehmen lässt und es da zu einer Beschädigung kommt, könnte man sich aufgrund einer Richtlinie „rausreden“? Die Tür würde dann ja auf Dauer unmöglich aussehen ;-)

    Es kann ja nicht sein, dass man Privateigentum beschädigen kann und sich mit einer Richtlinie aus der „Affäre“ ziehen kann. Ich verstehe es, wenn es hier um eine Bauabnahme geht, alles gut. Aber wenn es Mangelfrei übernommen wurde und die Rechnung bezahlt ist, sehe ich es als Sachbeschädigung unabhängig dieser Richtlinie. Jeden Kratzer am Auto durch einen dritten wird ja auch nicht so bewertet…echt komisch ;-)
     
  11. das ICH

    das ICH

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    den Abstand für die normaler Nutzung beachten!
    Bei dem Zylinder ist die normale Nutzung ca. 50 cm, also ist das dann auch der Abstand für die visuelle Beurteilung.
     
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