Soll ich diese Wohnung kaufen?

Diskutiere Soll ich diese Wohnung kaufen? im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; 2-Zimmer-Dachgeschosswohnung für 160 Tsd. Euro. Renovierungsbedürftig Wohnfläche: ca. 57 m² Zimmer: 1 Hausgeld: 261 €/Monat Zustand:...

  1. #1 maximilianseibert, 16.08.2025 um 07:12 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 16.08.2025 um 07:23 Uhr
    maximilianseibert

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    2-Zimmer-Dachgeschosswohnung für 160 Tsd. Euro.
    • Renovierungsbedürftig
    • Wohnfläche: ca. 57 m²
    • Zimmer: 1
    • Hausgeld: 261 €/Monat
    • Zustand: renovierungsbedürftig
    • Baujahr: 1971
    • Energie: Bedarfsausweis, 270,98 kWh/(m²·a), Klasse H
    • Extras: Balkon, Einbauküche, Keller, Stellplatz
    • Lage: Ruhig, gute ÖPNV-Anbindung (Bus, Bahn, Flughafen)
    Risiken
    - Was mir da direkt auffällt sind die Energiewerte. Ich vermute am Haus wurde nie etwas gemacht.
    - Das ist eine DG-Wohnung, da ist es wahrscheinlich im Sommer sehr warm und im Winter sehr kalt.

    Frage
    - Würdet ihr die Wohnung für den Preis kaufen?
    - Da muss alles neu gemacht werden (Boden, Bad, Elektrik, Küche), wie teuer wäre das ungefähr? 50k?

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  2. #2 Hark, 16.08.2025 um 08:27 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 16.08.2025 um 08:37 Uhr
    Hark

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    Zur Beurteilung wären ein paar weite Infos hilfreich:

    - Wo steht das Objekt (Stadt)
    - Wie hoch ist die Instandhaltungsrücklage
    - Welche Probleme wurden in den Protokollen der Eigentümerversammlungen der letzten 10 Jahre besprochen
    - Hast Du noch Sondereigentum
    - Wie ist die Eigentümerstruktur (wieviele Eigentümer gibt es, wohnen Eigentümer oder Mieter in den anderen Wohnungen, welches Alter haben die anderen Eigentümer)
    - Wie hoch ist dein Anteil am Gemeinschaftseigentum
    - Welche Pflichten ergeben sich aus dem Eigentumserwerb für dich (Flurreinigung,Gartenarbeiten,Winterdienst etc)
    - Fahrstuhl? (wäre ein Auschlusskriterium für mich)

    Du bist ja nicht nur für die Renovierung deiner Wohnung verantwortlich sonder mit deinem Anteil am Gemeinschaftseigentum für das gesamte Haus, und wenn da offenbar seit 50Jahre wenig investiert wurde, betrifft das z.B. Dach, Fenster, Fassade, Heizung, Keller, Strom, Wasser und Abwasser ... etc

    So auf den ersten Blick und wenn die Immobilie nicht grade in Stuttgart oder München steht, wäre mir der Preis auch angesichts des Investitionsstaus (viel) zu hoch.
     
  3. Kriminelle

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    Das kommt auf so vieles an, was Du hier nicht schreibst:
    Lage, Lage, Lage
    Dann Heizung, Gemeinschaftseigentum,
    Regelung Sondernutzung/Stellplatz, Balkon
    Grundriss
    Bausubstanz, Fenster, Asbest?
    Man muss schauen, worauf sich die 170000€ beziehen - mitten in München ein Schnapper, am adW zu teuer.
     
  4. HabeckR

    HabeckR

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    Ich persönlich würde NIE eine Dachgeschosswohnung kaufen. Ich kenne keine Hütte die im Sommer kühl ist und im Winter warm außer man heizt wie wild.
     
  5. Kriminelle

    Kriminelle

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    Neubau-Dachgeschosswohnungen mit entsprechender Dämmung haben die gleiche Temperatur wie im Erdgeschoss.
     
  6. nordanney

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    Komm mal vorbei und staune
     
  7. Fabian Weber

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    Ist das Dach nicht Gemeinschaftseigentum?!

    Ggfs. könnte man die Dämmmaßnahmen auf alle Eigentümer umlegen.
     
  8. Ettlingen

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    Das Dach ist zwar Gemeinschaftseigentum, die Miteigentümer werden aber keinen Beschluss fassen, in dem sie das Dach auf ihre Kosten dämmen lassen, obwohl nur ein Eigentümer davon profitiert. Bei einer notwendigen Erneuerung des Daches wird der Eigentümer der DG Wohnung die Mehrkosten der Dämmung übernehmen müssen.
     
  9. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    @Ettlingen, ich glaube das gilt aber nur, wenn der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 bisher gegeben war.

    Das könnte man halt mal ermitteln.
     
  10. Ettlingen

    Ettlingen

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    Ja, nur wird eine Eigentümergemeinschaft einer Erneuerung des Daches nur zustimmen, wenn es zwingend notwendig ist. In dem Fall müssten gesetzliche Anforderungen erfüllt werden und diese von allen Eigentümern getragen werden. In dem Fall könnte man die Kosten für die Dämmung, in der Tat nicht selektiv auf den Eigentümer der DG Wohnung abwälzen.
     
  11. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Wenn die DIN 4108 nicht erreicht ist, dann müsste die WEG zustimmen.
     
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