Sanierung im Außenbereich

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  1. SvenB1982

    SvenB1982

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    Sanierung im Außenbereich


    Meine Urgroßeltern haben um 1920 ein Wohnhaus im Außenbereich sowie im Überschwemmungsgebiet im Emsland (Niedersachsen) errichtet. Später lebten dort meine Großeltern.

    Im Jahr 2016 musste meine Großmutter ins Altenheim ziehen, und seitdem stand das Haus leer. Sie hatte eigentlich den Wunsch, zurückzukehren, jedoch ist es dazu nicht mehr gekommen. 2024 ist sie verstorben.

    Meine Mutter hat das Haus geerbt (offiziell seit Juli 2025). Sie möchte es mir bereits zu Lebzeiten übertragen, damit das Haus in Familienbesitz bleibt. Während der gesamten Zeit wurden Strom- und Wasser-/Abwassergebühren weiter bezahlt. Zum Haus führt eine asphaltierte Straße.

    Das Grundstück umfasst insgesamt ca. **4.500 m²**, davon sind rund **3.500 m² als Ackerland ausgewiesen**.

    Ich habe eine Bauvoranfrage gestellt, ob ich auf einem kleinen, vom Überschwemmungsgebiet ausgenommenen Teil des Grundstücks einen Ersatzbau errichten darf. Dies wurde von der unteren Wasserbehörde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass bei Hochwasser eine Gefährdung bestünde und man mich im Ernstfall retten müsste. Daraufhin habe ich die Bauvoranfrage zurückgezogen.

    Im Haus selbst stand nie Wasser. Lediglich die Straße war bei Hochwasser rund 30 cm überflutet. Das letzte Hochwasserereignis war 2023/2024, davor gab es seit 1987 keine Überschwemmungen.

    In den 1960er-Jahren wurde das Haus um einen Anbau erweitert, anscheinend ohne Baugenehmigung. Ebenso wurden zwei Garagen ohne Genehmigung errichtet. Sollte ein Abriss dieser Gebäudeteile erforderlich sein, wäre das für mich kein Problem.

    Das Bauamt äußerte Zweifel daran, ob für das Gebäude überhaupt noch Bestandsschutz besteht, da es so lange leer stand.

    Ich möchte das Haus gerne sanieren. Problematisch ist, dass es keine Bodenplatte hat und die Zwischendecke ursprünglich aus Holzbalken besteht, die später mit Beton ausgegossen wurden – diese Konstruktion möchte ich erneuern. Seit dem 01.09.2025 habe ich mich offiziell dort angemeldet, sodass das Haus nun wieder als bewohnt gilt.

    Zum Vergleich:

    * Nur einen Kilometer entfernt musste ein anderes Haus im Außenbereich/Überschwemmungsgebiet lediglich eine Wand stehen lassen, um dort neu bauen zu dürfen.
    * Etwa 100 m von meinem Haus entfernt beginnt eine Siedlung, die ebenfalls im Überschwemmungsgebiet liegt. Dort wurde vor fünf Jahren ein Neubau errichtet.

    Meine Fragen:
    1. Wie stehen meine Chancen, das bestehende Haus zumindest sanieren zu dürfen?
    2. Sollte ich im Vorfeld mit einem Anwalt sprechen, um die Erfolgsaussichten zu prüfen?
    3. Ist der Bestandsschutz tatsächlich erloschen, obwohl die Nutzung formal nie aufgegeben wurde?
    4. Wie wäre die sinnvollste Vorgehensweise?
     

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  2. Fabian Weber

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    Im Außenbereich darf man als Normalbürger eigentlich gar nicht wohnen. Es müsste ein Privileg gem. Paragraph 35 BauGb her.

    Du solltest also als erstes klären, ob die Nutzung durch Dich überhaupt zulässig ist.
     
    Jo Bauherr und nordanney gefällt das.
  3. SvenB1982

    SvenB1982

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    Verstehe ich jetzt nicht, es besteht doch die Immobilie. Die Immobilie ist als Wohnhaus deklariert, zumindest auf der Bauzeichnung von 1930. Das Nachbarhaus was 100 Meter weiter Weg ist und auch zum Außenbereich gehört, wurde vor ca. 5 Jahren Verkauft und die wohnen da auch drin.
     
  4. nordanney

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    Das kann 100e Gründe haben. Langjähriger Leerstand kann eine Nutzung schon verwirken. Lies dich doch mal zum Außenbereich ein. Dort ist Wohnen grds. sogar verboten - es müssen Grobe vorliegen.

    Sinnvolles Vorgehen:
    - Rede mit den Nachbarn
    - Rede mit dem Bauamt
    - Reden mit dem Architekten (den brauchst du eh)
     
  5. SvenB1982

    SvenB1982

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    Schon klar das es 100te Gründe haben kann, aber wenn da keiner mehr wohnen darf ist es ja praktisch eine Endeignung und der Gutachter hat das Grundstück noch auf über 200k bewertet. Warum er nicht den Bodenrichtwert vom Außenbereich genommen hat , sondern von der Siedlung weis ich nicht. Er hat zwar Paragraf 35Baugb im Gutachten stehen, aber nichts davon gesagt das da keiner mehr wohnen darf. In meinen Augen wurde die Nutzung nicht aufgeben da meine Oma ja immer wieder zurück kommen, schaffte es aber aus gesundheitlichen Gründen nicht.
     
  6. Kriminelle

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    Es müssen Gründe vorliegen? :)

    Lies mal §35 BauGB. Das bezieht sich in erster Linie für das Bauen an sich, aber meines Wissens auch für das Wohnen.
    Hatten Deine Großeltern einen landwirtschaftlichen Betrieb?
     
  7. VollNormal

    VollNormal

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    Das macht nichts, die Vorschriften gelten auch ohne dass man sie versteht ...

    Im Außenbereich ist Wohnnutzung grundsätzlich nur privilegierten Personen gestattet. Diese sind z.B. die Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs. Wird der Betrieb aufgegeben, behalten die ehemaligen Inhaber meist ein Wohnrecht, dieses ist aber regelmäßig nicht übertragbar.
     
  8. SvenB1982

    SvenB1982

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    Nein, das Gründstück war erst nur 3500 m² groß, erst in den 1970 wurden 1000m² dazu gekauft von einem Bekannten. Dazu hatten die nur eine Kuh und ein Schwein und 4 Hühner.
     
  9. chris84

    chris84

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    Das kann damals schon ausreichend gewesen sein.
    Mein Elternhaus entstand auch so "auf der grünen Wiese" direkt nach dem Krieg als kleiner Bauernhof. Dann wurde allerdings rundum bebaut und irgendwann war das ganze dann ein Wohngebiet.
    Man erkennt die Außenbebauung aber heute noch daran, dass das Haus 100m von der Straße quasi in zweiter Reihe steht. Der Bebauungsbereich verläuft genau um das Haus herum.

    Es gilt herauszufinden, wie diese Besiedelung bei der Gemeinde beurteilt und akzeptiert wird. Da gibt es die verschiedensten Möglichkeiten - von ein Dorn im Auge der Verwaltung bis Privatgrund des Ortsvorstehers, bei dem natürlich keiner schlafende Hunde wecken möchte. ..
     
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