Sanierung im Außenbereich

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  1. SvenB1982

    SvenB1982

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    Sanierung im Außenbereich


    Meine Urgroßeltern haben um 1920 ein Wohnhaus im Außenbereich sowie im Überschwemmungsgebiet im Emsland (Niedersachsen) errichtet. Später lebten dort meine Großeltern.

    Im Jahr 2016 musste meine Großmutter ins Altenheim ziehen, und seitdem stand das Haus leer. Sie hatte eigentlich den Wunsch, zurückzukehren, jedoch ist es dazu nicht mehr gekommen. 2024 ist sie verstorben.

    Meine Mutter hat das Haus geerbt (offiziell seit Juli 2025). Sie möchte es mir bereits zu Lebzeiten übertragen, damit das Haus in Familienbesitz bleibt. Während der gesamten Zeit wurden Strom- und Wasser-/Abwassergebühren weiter bezahlt. Zum Haus führt eine asphaltierte Straße.

    Das Grundstück umfasst insgesamt ca. **4.500 m²**, davon sind rund **3.500 m² als Ackerland ausgewiesen**.

    Ich habe eine Bauvoranfrage gestellt, ob ich auf einem kleinen, vom Überschwemmungsgebiet ausgenommenen Teil des Grundstücks einen Ersatzbau errichten darf. Dies wurde von der unteren Wasserbehörde jedoch abgelehnt mit der Begründung, dass bei Hochwasser eine Gefährdung bestünde und man mich im Ernstfall retten müsste. Daraufhin habe ich die Bauvoranfrage zurückgezogen.

    Im Haus selbst stand nie Wasser. Lediglich die Straße war bei Hochwasser rund 30 cm überflutet. Das letzte Hochwasserereignis war 2023/2024, davor gab es seit 1987 keine Überschwemmungen.

    In den 1960er-Jahren wurde das Haus um einen Anbau erweitert, anscheinend ohne Baugenehmigung. Ebenso wurden zwei Garagen ohne Genehmigung errichtet. Sollte ein Abriss dieser Gebäudeteile erforderlich sein, wäre das für mich kein Problem.

    Das Bauamt äußerte Zweifel daran, ob für das Gebäude überhaupt noch Bestandsschutz besteht, da es so lange leer stand.

    Ich möchte das Haus gerne sanieren. Problematisch ist, dass es keine Bodenplatte hat und die Zwischendecke ursprünglich aus Holzbalken besteht, die später mit Beton ausgegossen wurden – diese Konstruktion möchte ich erneuern. Seit dem 01.09.2025 habe ich mich offiziell dort angemeldet, sodass das Haus nun wieder als bewohnt gilt.

    Zum Vergleich:

    * Nur einen Kilometer entfernt musste ein anderes Haus im Außenbereich/Überschwemmungsgebiet lediglich eine Wand stehen lassen, um dort neu bauen zu dürfen.
    * Etwa 100 m von meinem Haus entfernt beginnt eine Siedlung, die ebenfalls im Überschwemmungsgebiet liegt. Dort wurde vor fünf Jahren ein Neubau errichtet.

    Meine Fragen:
    1. Wie stehen meine Chancen, das bestehende Haus zumindest sanieren zu dürfen?
    2. Sollte ich im Vorfeld mit einem Anwalt sprechen, um die Erfolgsaussichten zu prüfen?
    3. Ist der Bestandsschutz tatsächlich erloschen, obwohl die Nutzung formal nie aufgegeben wurde?
    4. Wie wäre die sinnvollste Vorgehensweise?
     

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  2. Fabian Weber

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    Im Außenbereich darf man als Normalbürger eigentlich gar nicht wohnen. Es müsste ein Privileg gem. Paragraph 35 BauGb her.

    Du solltest also als erstes klären, ob die Nutzung durch Dich überhaupt zulässig ist.
     
    Jo Bauherr und nordanney gefällt das.
  3. SvenB1982

    SvenB1982

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    Verstehe ich jetzt nicht, es besteht doch die Immobilie. Die Immobilie ist als Wohnhaus deklariert, zumindest auf der Bauzeichnung von 1930. Das Nachbarhaus was 100 Meter weiter Weg ist und auch zum Außenbereich gehört, wurde vor ca. 5 Jahren Verkauft und die wohnen da auch drin.
     
  4. nordanney

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    Das kann 100e Gründe haben. Langjähriger Leerstand kann eine Nutzung schon verwirken. Lies dich doch mal zum Außenbereich ein. Dort ist Wohnen grds. sogar verboten - es müssen Grobe vorliegen.

    Sinnvolles Vorgehen:
    - Rede mit den Nachbarn
    - Rede mit dem Bauamt
    - Reden mit dem Architekten (den brauchst du eh)
     
  5. SvenB1982

    SvenB1982

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    Schon klar das es 100te Gründe haben kann, aber wenn da keiner mehr wohnen darf ist es ja praktisch eine Endeignung und der Gutachter hat das Grundstück noch auf über 200k bewertet. Warum er nicht den Bodenrichtwert vom Außenbereich genommen hat , sondern von der Siedlung weis ich nicht. Er hat zwar Paragraf 35Baugb im Gutachten stehen, aber nichts davon gesagt das da keiner mehr wohnen darf. In meinen Augen wurde die Nutzung nicht aufgeben da meine Oma ja immer wieder zurück kommen, schaffte es aber aus gesundheitlichen Gründen nicht.
     
  6. Kriminelle

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    Es müssen Gründe vorliegen? :)

    Lies mal §35 BauGB. Das bezieht sich in erster Linie für das Bauen an sich, aber meines Wissens auch für das Wohnen.
    Hatten Deine Großeltern einen landwirtschaftlichen Betrieb?
     
  7. VollNormal

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    Das macht nichts, die Vorschriften gelten auch ohne dass man sie versteht ...

    Im Außenbereich ist Wohnnutzung grundsätzlich nur privilegierten Personen gestattet. Diese sind z.B. die Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs. Wird der Betrieb aufgegeben, behalten die ehemaligen Inhaber meist ein Wohnrecht, dieses ist aber regelmäßig nicht übertragbar.
     
  8. SvenB1982

    SvenB1982

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    Nein, das Gründstück war erst nur 3500 m² groß, erst in den 1970 wurden 1000m² dazu gekauft von einem Bekannten. Dazu hatten die nur eine Kuh und ein Schwein und 4 Hühner.
     
  9. chris84

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    Das kann damals schon ausreichend gewesen sein.
    Mein Elternhaus entstand auch so "auf der grünen Wiese" direkt nach dem Krieg als kleiner Bauernhof. Dann wurde allerdings rundum bebaut und irgendwann war das ganze dann ein Wohngebiet.
    Man erkennt die Außenbebauung aber heute noch daran, dass das Haus 100m von der Straße quasi in zweiter Reihe steht. Der Bebauungsbereich verläuft genau um das Haus herum.

    Es gilt herauszufinden, wie diese Besiedelung bei der Gemeinde beurteilt und akzeptiert wird. Da gibt es die verschiedensten Möglichkeiten - von ein Dorn im Auge der Verwaltung bis Privatgrund des Ortsvorstehers, bei dem natürlich keiner schlafende Hunde wecken möchte. ..
     
  10. nordanney

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    Nein, durch die Nichtnutzung wird ein bestehendes Nutzungsrecht aufgegeben. Aktiv von Dir/der Familie. Eigentümer bleibst du, nur wohnen darfst du im Zweifel nach der langen Zeit dort nicht mehr.
    Es gibt auch Bodenwerte für Wohnen im Außenbereich. Keine Ahnung, was genau in eurem Gutachten steht. Insofern kann ich dazu auch keine Aussage treffen.
    Es darf ja jemand dort wohnen. Steht im 35er, wer berechtigt ist. Insofern macht der Gutachter auch nichts falsch.
    Mal für Doofe gefragt: Stand das Haus seit 2016 leer oder nicht? Wenn man in neun Jahren es nicht schafft, dort einzuziehen (wer auch immer), dann hat man auch keine Absicht, die Nutzung vorzuführen.
     
  11. SvenB1982

    SvenB1982

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    Der Bodenrichtwert für Wohnen im Außenbereich liegt Aktuell bei 45€/m², der Bodenrichtwert von der Siedlung liegt bei 190€/m² und die 190€ hat der Gutachter genommen. Die Siedlung ist 300 Meter Luftlinie entfernt.
    Danach wurden aber die Pflichtteilberechtigten ausgezahlt und wenn es kein Landwirt kauft ist man der doofe.
    Es wurde nicht bewohnt, aber die Möbel stehen noch immer genauso drin wie sie es verlassen hat. Strom und Wasser wird bis heute bezahlt.
    Und jetzt bin ich ja seit Anfang September da gemeldet.
    Es ist denen ein Dorn im Auge wegen dem Hochwassergebiet, aber das haben Sie dem einen Nachbarn der vor 5 Jahren dahin gezogen ist auch schon gesagt.
     
  12. Kriminelle

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    Das hat wohl damals schon gereicht.

    ? Also sind 1000qm in einem anderen Besitz?

    Das ist ja völlig egal. Und auch Strom- und Wasserrechnungen beweisen, dass keiner etwas verbraucht hat.

    Ja, deshalb wird es auch Aussenbereich bleiben. Das nennt man öffentliches Interesse. Die Gemeinde hat ja auch Verpflichtungen, und das Geboet hier anscheinend nur Dich und dem ein oder anderem Nachbarn betrifft.

    versteh das nicht falsch: wir versuchen Dir nur zu erklären, warum es vermutlich mit den Gesetzen, die bekannt sind, nicht möglich ist, bzw. warum die Gemeinde so entscheidet, wie sie entscheidet.
     
  13. SvenB1982

    SvenB1982

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    Die 1000qm Meter gehören seit 1970 uns.
    Keine sorge das ich das falsch verstehe, bin ja deshalb hier weil der §35Baugb so komisch ist.
    Ich möchte ja einfach nur gucken wie hoch meine Chance ist, das ich das Teil Saniert bekomme und warum einige keine im Probleme im Außenbereich haben und andere wiederum schon. Hier gibt es nämlich viele Häuser im Außenbereich, nur meines ist halt noch zusätzlich im Überschwemmungsgebiet und erschlossen ist ich auch noch, der Anschluss für Wasser und Abwasser kam ja erst ca.2012. Der Gutachter hat uns ja auch extra gesagt es muß in der Familie bleiben und so würde es ja auch in der Familie bleiben.
    Und wenn ich die ganzen aussagen hier lese wegen der Nutzung, frage ich mich warum letztes Jahr ein Haus im Außenbereich Zwangsversteigert wurde und da hat es z.b. auch keine Probleme gegeben mit der Nutzung.
     
  14. nordanney

    nordanney

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    300m sind Welten entfernt. Da sollte (muss) man mit dem Gutachter reden, warum er so einen Wert genommen hat. Sieht mir (ich arbeite in der Branche) nach einem teuren Fehler aus.
    Stimmt. Das ist dann doof gelaufen.
    Damit ist die Antwort mehr als ausreichend gegeben. Ob da Möbel drin stehen oder nicht interessiert nicht. Auch wenn es eine nicht so dolle Antwort für Dich ist.
    Nutzung und für Nutzung vorbereitet sind zwei komplett unterschiedliche Dinge.

    Ich bleibe bei
    Mit den richtigen Argumenten und einem dafür auch empfänglichen Gegenüber geht vielleicht etwas.
     
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