Bitte um fachliche Begutachtung: Umbau von Badewanne zu Dusche – Sind die Arbeiten vollständig?

Diskutiere Bitte um fachliche Begutachtung: Umbau von Badewanne zu Dusche – Sind die Arbeiten vollständig? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Sehr geehrte Fachexperten, Wichtiger Hinweis an alle Kommentatoren: Bevor ich die Details darlege, bitte ich höflich darum, dass Kommentare von...

  1. #1 Andrey1964, 17.10.2025 um 15:43 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 17.10.2025 um 16:49 Uhr
    Andrey1964

    Andrey1964

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    Sehr geehrte Fachexperten,

    Wichtiger Hinweis an alle Kommentatoren: Bevor ich die Details darlege, bitte ich höflich darum, dass Kommentare von Fachexperten erwünscht sind. Laien, Amateure oder Personen ohne Kenntnis der zwingenden deutschen Baunormen (insbesondere DIN 18534 zur Abdichtung) werden gebeten, von einer Antwort abzusehen, um die Diskussion nicht mit unprofessionellen Spekulationen zu belasten. Es geht um die zwingende Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik durch einen beauftragten Fachbetrieb.

    ich bitte Sie als absoluter Laie um eine neutrale und unvoreingenommene Einschätzung zu einem abgeschlossenen Umbau in meiner Badewanne. Die Fachfirma hat die alte Badewanne entfernt und durch ein neues Duschbecken (barrierefreier Umbau) ersetzt.

    Die Situation (Bilder in Anlage):

    1. Bestand Wandfliesen: Die Fliesen an der Wand stammen aus der Zeit der Badewanne und enden auf einer Höhe von ca. 1,50 m über dem neuen Duschbecken.
    2. Wand darüber: Die Wandfläche über den 1,50 m ist lediglich gestrichen.
    3. Bodenbelag (Wichtig): Wo die Badewanne stand, ist nun das neue Duschbecken installiert. Der restliche Bodenbelag im Bad, direkt vor diesem Duschbecken, besteht aus vorhandenen PVC-Fliesen (Kunststoffbelag).
    4. Abschluss: Die Firma betrachtet die Arbeiten als abgeschlossen. Es sollen nur noch die Duscharmatur und ein Duschvorhang montiert werden, danach erfolgt die Rechnungsstellung. Zusätzliche Fliesenarbeiten an der Wand sind nicht geplant.
    Der Umbau wurde gemäß dem Kostenvoranschlag beauftragt.

    Der Leistungsumfang umfasste im Wesentlichen:

    1. Demontage der alten Badewanne.
    2. Installation eines neuen Duschbeckens (Premium Duschtasse Acryl, ca. 170x75x1,5 cm).
    3. Grundpaket für die Auswahl Duschtasse & Duschabtrennung Fliesen (was auf eine umfassende Fliesenarbeit hindeutet).
    4. Paket Duschvorhang Nische (mit Stange und Halterungen).
    5. Die gesamte Maßnahme wurde als barrierearme Umbaumaßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes im Sinne der Pflegekasse in Auftrag gegeben.
    Die Firma wurde also mit dem kompletten Umbau zur Herstellung einer barrierearmen Dusche beauftragt. Es handelt sich somit um ein Gesamtgewerk und nicht nur um den Austausch einzelner Teile.
    Meine allgemeine Frage an die Fachleute:


    Ich habe als Kunde ein ungutes Gefühl und bin mir nicht sicher, ob die Arbeit so, wie sie präsentiert wird, vollständig und fachlich korrekt ist. Insbesondere die Kombination aus der Fliesenhöhe an der Wand (1,50 m) und die Eignung des vorhandenen PVC-Bodens direkt an der neuen Dusche macht mich stutzig.

    Können Sie bitte anhand der Fotos beurteilen, ob Ihnen als Experte in dieser Konstellation offensichtliche Mängel (Baufehler) auffallen oder ob etwas Wichtiges vergessen wurde, das zu Folgeschäden führen könnte?

    Sollten sich meine Bedenken bestätigen, wäre ich den Fachexperten dankbar, wenn sie die konkret verletzten Normen (z.B. DIN, VOB, a.R.d.T.) benennen könnten.

    Wichtig zur Beauftragung und Planungspflicht:

    Die technische und fachliche Ausführung (z.B. Abdichtungshöhe, notwendige Materialien für Wände und Boden) wurde vollständig dem Fachbetrieb überlassen. Über notwendige Maßnahmen (außer der reinen Optik) gab es keine separate Beauftragung oder Aufklärung. Die Firma hatte die Pflicht, alle zur normgerechten Herstellung der Dusche erforderlichen Arbeiten (wie z.B. Bodenvorbereitung oder Fliesenhöhe) gemäß den anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.) selbstständig zu planen und in den Kostenvoranschlag aufzunehmen. Lediglich die optischen Aspekte wie der Farbton der Fliesen wurden besprochen.


    Über Ihre ehrliche Einschätzung würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ein besorgter Kunde aus NRW
     

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  2. Fred Astair

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    Als Erstes frage ich mal, was hast Du denn genau beauftragt?
    Bitte den vollständigen Auftrag anonymisiert hier einstellen.
     
  3. Alex88

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    Was genau wurde denn beauftragt?
    Wanne ausbauen und Duschwanne einbauen?
     
  4. nordanney

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    Ganz doofe Frage: Was wurde ganz genau beauftragt? Dann kann man erst antworten, ob alles vollständig ist.
    Wenn du keine neuen Fliesen beauftragt hast, bekommst du keine.
    Wenn du keinen neuen Boden beauftragt hast, bekommst du keinen.
    Ob die Duschwanne korrekt abgedichtet wurde, lässt sich gar nicht erkennen.
     
  5. nordanney

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    Drei Doofe, ein Gedanke - LOL
     
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  6. Alex88

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    Mit euch beiden auf eine Stufe gestellt zu werden, ein Traum…
     
  7. BaUT

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    Oh schöööööön isset jeworden.
    Und am Boden liegen noch die asbesthaltigen Floor-Flex-Platten,
    da bekomm ich ja schon vom Fotogucken Augenkrebs
     
  8. Andrey1964

    Andrey1964

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    vielen Dank für die wichtige Nachfrage.

    Der Auftrag, der bei der Fachfirma (Anbieter von wohnumfeld-verbessernden Maßnahmen) erteilt wurde, ist als Gesamtumbau und "Beauftragung einer wohnumfeld-verbessernden Maßnahme" definiert, nicht nur als einfacher Austausch.

    Der Umbau wurde gemäß dem Kostenvoranschlag beauftragt.

    Der Leistungsumfang umfasste im Wesentlichen:

    1. Demontage der alten Badewanne.
    2. Installation eines neuen Duschbeckens (Premium Duschtasse Acryl, ca. 170x75x1,5 cm).
    3. Grundpaket für die Auswahl Duschtasse & Duschabtrennung Fliesen (was auf eine umfassende Fliesenarbeit hindeutet).
    4. Paket Duschvorhang Nische (mit Stange und Halterungen).
    5. Die gesamte Maßnahme wurde als barrierearme Umbaumaßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes im Sinne der Pflegekasse in Auftrag gegeben.
    Die Firma wurde also mit dem kompletten Umbau zur Herstellung einer barrierearmen Dusche beauftragt. Es handelt sich somit um ein Gesamtgewerk und nicht nur um den Austausch einzelner Teile.

    Ich hoffe, diese Information ist hilfreich für Ihre Einschätzung.
     
  9. #9 Fabian Weber, 17.10.2025 um 16:45 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 17.10.2025 um 17:28 Uhr
    Fabian Weber

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    Es fehlt die notwendige Abdichtung der Wände oberhalb der Fliesen gem. DIN 18534. Diese muss bis 30cm über die Duschbrause geführt werden. Da diese Abdichtung immer im Verbund mit Fliesen ausgeführt werden muss, ergibt sich, dass die Fliesen auch entsprechend höher ausgeführt werden müssen.

    Zwar ist bei Dir noch keine Duschstange montiert, aber es ist auszugehen, dass noch eine kommt und diese üblicherweise bis 2m geht. Somit müssten bis 2,30m Höhe Fliesen an die Wand im Duschbereich.

    Ebenso gehe ich aufgrund des Alters der bestehenden Fliesen davon aus, dass die entsprechende Abdichtung dahinter ebenso fehlt.

    Ohne Duschabtrennung gehört hier auf den Boden auch eine Abdichtung gem. DIN 18534.
     
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  10. nordanney

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    Nö, der Leistungsumfang ist Wischiwaschi.

    „Wohnumfeld verbessernde Maßnahme“ hört sich gut an. Wände anstreichen ist auch so etwas - aber auch eine Kernsanierung.
    Die Leistungspakete sind inhaltsleer. Wie die Versprechungen auf eine Kaffeefahrt für Senioren.
    Keine klaren Maßnahmen, keine Materialien, keine Mengen und Maße, keine Regeln (DIN & Co).
     
  11. Singlewohnung

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    Das Geld der Pflegekasse reicht nicht für eine komplettsanierung.

    Habe es auch mal versucht in einer Mietswohnung belegt mit Pflegestufe 3

    für das Geld kam kein Handwerker bei mir,
     
  12. BaUT

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    Das soll jetzt also ein behindertengerechter Badumbau sein oder zumindestens ein Badumbau für jemanden mit Pflegestufe?
    Mehr war nicht drin für die 4.180 EUR?
     
  13. Andrey1964

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    Die juristische Entgegnung:


    1. DIN ist nicht verhandelbar: Die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.), wie die DIN 18534 (Abdichtung bis 2,20 m), ist die Mindestanforderung an jeden Fachbetrieb – unabhängig vom Preis.

    2. Kein Vorbehalt im Vertrag: Die Firma hat den Auftrag als Fachbetrieb angenommen und damit zugesichert, ein mangelfreies Gewerk zu erbringen. Wenn das Budget der Pflegekasse (meist 4.000 €) für eine normgerechte Ausführung nicht ausreicht, hätte die Firma VORHER den Auftrag ablehnen oder die notwendigen Abweichungen (mit Risikohinweis) schriftlich vereinbaren müssen.

    3. Planungsfehler: Der Fehler liegt nicht im Budget, sondern in der Planung der ........ Bau GmbH. Sie sind verpflichtet, die DIN-gerechte Ausführung zu planen und zu kalkulieren.
     
  14. Andrey1964

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    Vielen Dank für die geäußerten Meinungen. Angesichts der plötzlich eingetretenen Stille scheint meine Frage jedoch für die meisten Kommentatoren, die mit der in Deutschland zwingend einzuhaltenden DIN-Norm 18534 nicht vertraut sind, technisch zu komplex gewesen zu sein.

    Offenbar war mein ursprünglicher Filter, der darum bat, nur auf seriöse, normenkundige Fachleute zu hören, zu effektiv. Das Ausbleiben von Einwänden gegen die geforderte Höhe von 2,20 m (gemäß DIN) bestätigt lediglich die Schwere des festgestellten Mangels.

    Ich werde meine Schritte weiterhin darauf gründen, dass die Ausführung der Arbeiten unterhalb von 2,20 m eine grobe Verletzung der technischen Vorschriften darstellt.

    Alle Fachleute, die mit der Anwendungspraxis der DIN 18534 und den Pflichten eines Fachbetriebs vertraut sind, lade ich weiterhin gerne zu Kommentaren ein.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  15. Fabian Weber

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    Ob es ein Mangel ist, ist eine Rechtsfrage, hier im Forum kann höchstens geklärt werden, ob die Ausführung den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

    Dies tut sie nicht.

    Man kann jedoch sagen, dass man einen fachgerechten Umbau für 4.000€ nicht hinbekommen würde.
     
  16. nordanney

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    Danke fürs nachträgliche bearbeiten. Die DIN wurde dir genannt. Thema erledigt. Als absoluter Laie trittst du nach ChatGPT Recherche nun ganz schön frech auf.
    Ich bin raus.
     
  17. petra345

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    Ing.(grad.) plus B. Eng.
    Wenn aber Auftraggeber und -nehmer eine andere Vereinbarung treffen als DIN 18 534 vorgibt, kann man schlecht die DIN nachträglich fordern. Der Auftragnehmer wird tausend Eide schwören und Zeugen beibringen, daß die Leistung wegen der begrenzten Mittel, so vereinbart wurde.
    Da nützt es nur bedingt, daß solche Abweichungen und Bedenken schriftlich vereinbart werden müssen.

    Die Pflegekasse gibt maximal 4000 € dazu wenn der Umbau erforderlich ist und die Kosten bei 20.000 € liegen.
    Die vollständigen Umbaukosten werden bestimmt nicht erstattet. Außerdem werden nur die Utensilien erstattet, die in einer Liste mit einer zehnstelligen Nummer aufgeführt sind. Wer mit diesem, zum Teil häßlichen Zeug, sein Bad nicht verunstalten will, bekommt garnichts.
     
  18. Andrey1964

    Andrey1964

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    Vielen Dank für Ihren professionellen Kommentar. Sie haben es präzise formuliert: Die Arbeit entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.).

    Genau hier liegt der juristische Fehler des Auftragnehmers:

    1. Der Fachbetrieb war verpflichtet, den Auftrag entweder abzulehnen (wenn 4.000 € für die DIN-Norm nicht ausreichen) oder vorab auf die Notwendigkeit einer Zuzahlung hinzuweisen.

    2. Der Auftragnehmer hat dies nicht getan, sondern den Auftrag angenommen und die Arbeit mangelhaft ausgeführt.

    3. Daher handelt es sich nicht um eine "zusätzliche Leistung auf meine Kosten", sondern um die Beseitigung eines eigenen Planungs- und Ausführungsmangels.
    Danke für die Bestätigung der technischen Sachlage!
     
  19. Alex88

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    Entweder ist das hier KI Mist, oder der TE ist Jurist, dann Frage ich mich was er hier will
     
  20. Andrey1964

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    Sehr geehrte Forum-Teilnehmer,

    ich möchte hiermit Klarheit in unseren Kommunikationsprozess bringen.

    Ich bin ein lebender Mensch, Andrey , und ich bin persönlich für alle bereitgestellten Informationen, jede Entscheidung und jedes juristische Argument in dieser Diskussion verantwortlich.

    Um meine Gedanken so präzise, korrekt und schnell wie möglich auszudrücken, offizielle Dokumente in deutscher Sprache zu verfassen und Fehler in der Terminologie zu vermeiden, nutze ich Dienste der künstlichen Intelligenz. Ich diktiere meine Gedanken, und die KI hilft mir, sie zu strukturieren und zu übersetzen.

    Sie entscheidet nichts für mich. Meine Worte, meine Entscheidungen und meine Haltung kommen nur von mir.

    Wenn jemand die Nutzung moderner Technologien zur Steigerung der Effizienz und Korrektheit der Kommunikation verunsichert oder stört, entschuldige ich mich dafür, werde sie aber weiterhin nutzen.

    Lassen Sie uns zur Diskussion über die DIN 18534 und die Pflichten des Auftragnehmers zurückkehren.

    Mit freundlichen Grüßen
     
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