Bitte um fachliche Begutachtung: Umbau von Badewanne zu Dusche – Sind die Arbeiten vollständig?

Diskutiere Bitte um fachliche Begutachtung: Umbau von Badewanne zu Dusche – Sind die Arbeiten vollständig? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; dann Frage ich mich was er hier will Er hat offenbar leichtfertig oder unwissend mehrere schwere Fehler im Vorfeld der Badsanierung begangen und...

  1. Hark

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    Er hat offenbar leichtfertig oder unwissend mehrere schwere Fehler im Vorfeld der Badsanierung begangen und sucht hier nun einen Schuldigen, statt das Lehrgeld zu akzeptieren und aus seinen Fehlern für die Zukunft zu lernen.
     
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  2. Andrey1964

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    Ich möchte einige Kommentatoren bitten, ihre eigenen Beiträge vor der Veröffentlichung auf Sachlichkeit zu prüfen.
     
  3. Andrey1964

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    Ich konzentriere mich auf die fachlich fundierten Kommentare und danke dem einen Experten, der die Normverletzung bereits bestätigt hat.
     
  4. Oehmi

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    DIN hin oder her. Ohne die beauftragte Leistungsbeschreibung wird niemand feststellen können, ob es sich um einen Mangel handelt.
     
  5. Andrey1964

    Andrey1964

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    Mein ursprüngliches Anliegen war es lediglich, die zwingende Einhaltung der DIN-Normen durch einen Fachbetrieb zu klären – ungeachtet des Angebotspreises. Ich danke dem einen Experten, der die Normverletzung bereits bestätigt hat.
     
  6. Andrey1964

    Andrey1964

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    Als Laie und Auftraggeber bin ich nicht verpflichtet, die Details der DIN-Normen zu kennen. Es ist die alleinige Pflicht eines Fachbetriebs, die Einhaltung dieser zwingenden Normen (wie die DIN 18534) von vornherein korrekt zu planen und umzusetzen. Die Kosten dafür sind zweitrangig, da eine mangelhafte Ausführung (z.B. durch unzureichende Abdichtung) zu erheblichen Folgeschäden wie Schimmel und Leckagen führen würde. Mein ursprüngliches Anliegen war es lediglich, die Einhaltung dieser Norm durch einen Fachbetrieb zu klären – ungeachtet des Angebotspreises.
     
  7. Fabian Weber

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    Wurde die Leistung denn schon abgenommen und bezahlt?

    Ich würde der ausführenden Firma mitteilen, dass ich als Laie mir einen Bausachverständigen zur Abnahme als Unterstützung hinzuziehen werde.

    Im besten Fall wird die ausführende Firma dann von sich aus plötzlich ganz aktiv.

    Einen Anwalt würde ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einschalten und auch noch überhaupt nicht rechtlich argumentieren.
     
  8. Andrey1964

    Andrey1964

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    Ich habe die Montage der Duscharmaturen und -vorhänge gestoppt (Baustopp), die Firma über den groben Verstoß gegen die DIN 18534 informiert und die Zahlung verweigert, bis die Mängel kostenlos als deren Pflichtleistung behoben werden.
     
  9. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Dann kannst Du uns ja auf dem Laufenden halten, wie sich die Firma dazu verhält.
     
  10. Andrey1964

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    Die Firma ..... Bau GmbH stellte eine Rechnung für abgeschlossene und abnahmereife Arbeiten aus, die auf den 09. Oktober 2025 datiert ist.

    Diese Datierung steht im direkten Widerspruch zu den Fakten. Nachweislich wurden die Fliesenarbeiten in der Duschzone noch am 09. und 10. Oktober 2025 durchgeführt.
     
  11. Andrey1964

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    Es ist wichtig zu verstehen: Hinter der ausführenden Firma .... Bau GmbH stehen finanzstarke Partner aus der deutschen Immobilien- und Baubranche. Genau deshalb ist die folgende Verletzung elementarer Pflichten umso gravierender.
     
  12. Hark

    Hark

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    Dann frag doch Chat-GPT mal, welche Erfolgsaussichten eine Klage bzw. Mängelrüge gegen "finanzstarke Partner" so in der Regel in Deutschland hat, und wie lange so etwas dauert, und wie hoch deine eigenen Kosten sind, mit denen du in Vorleistung treten darfst :)
     
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  13. Andrey1964

    Andrey1964

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    Im Baurecht enden die meisten Fälle nicht mit einem endgültigen Urteil. Sobald ein unabhängiger Gerichtssachverständiger (Gutachter) die Normverletzung (z.B. Ihre DIN 18534) bestätigt, streben große Unternehmen in der Regel einen Vergleich (Vergleich) an.
     
  14. Fabian Weber

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    Aber die ausführende Firma selbst ist irgendeine Pfuschbude als Subunternehmer. Kein vernünftiger Fachbetrieb würde so eine Leistung abliefern.
     
  15. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Dass der Duschablauf am Einstieg und nicht auf der anderen Seite ist, macht die Wahrscheinlichkeit eines Wasserschadens jetzt nicht geringer.
     
  16. Alex88

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    Auch wenn du einen Prozess gewinnen solltest, glaubst du doch nicht wirklich, dass sich was ändern würde an deren Praxis
     
  17. Andrey1964

    Andrey1964

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    Ich lege als Beweis ein Foto (Anlage: Foto Nr. 2) bei, das eine vergleichbare Umbaumaßnahme in einer Wohnung im selben Gebäude (anderes Stockwerk) dokumentiert.

    Dieser Umbau (Badewanne zur Duschkabine) wurde ebenfalls vollständig über das Amt finanziert und von einem anderen Fachbetrieb ausgeführt.

    Auf dem beigefügten Foto ist deutlich zu erkennen, dass die Fliesenarbeiten im Bereich des Duschbodens bis zur Decke (und damit weit über die geforderten 2,20 m der DIN 18534 hinaus) ausgeführt wurden.
     

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  18. Andrey1964

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    Trotz zahlreicher Schritte und größter Bemühungen ist es uns leider nicht gelungen, den Konflikt auf dem offiziellen Weg zu lösen.

    1. Verbraucherzentrale: Die Kontaktaufnahme zur Verbraucherzentrale blieb aufgrund von Personalengpässen ohne Erfolg; eine konkrete Unterstützung konnte nicht zugesagt werden.

    2. Handwerkskammer: Wir haben die Handwerkskammer als Vermittlungsstelle eingeschaltet, die jedoch lediglich freiwillige Schlichtungsangebote unterbreiten kann und von der Baufirma abgelehnt werden könnte.
    Aufgrund dieser Blockaden sehe ich mich nun gezwungen, die Angelegenheit an die Öffentlichkeit zu tragen.

    Wir werden in unserer Kommunikation keine direkten Anklagen erheben oder Forderungen stellen. Stattdessen werden wir die Geschehnisse als eine Dokumentation der Herausforderungen und Strapazen erzählen, die einem achtundachtzigjährigen Ehepaar widerfahren sind, welches auf staatliche Sozialleistungen und eine normgerechte, barrierefreie Anpassung angewiesen ist.

    Das geht bereits über meine ursprüngliche Frage hinaus, die ich zu Beginn gestellt habe. Ich möchte mich dafür bedanken, dass Sie meine Vermutung bestätigt haben, dass die DIN 18534-Normen verletzt wurden. Vielen Dank.
     
  19. ichweisnix

    ichweisnix

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    Haha, vergleichbar ist lustig. Diese Dusche ist grad mal halb so groß.
     
  20. Andrey1964

    Andrey1964

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    Appell an alle Fachleute und Entscheidungsträger:

    Ich bitte Sie, sich einen zentralen Punkt vor Augen zu führen: Private Auftraggeber sind Laien. Sie verlassen sich auf die Expertise und das Know-how verantwortungsbewusster Fachleute und vertrauen ihnen die Ausführung an.

    Die Ausgestaltung des gesamten Umbaus – von den notwendigen Dimensionen bis hin zur Auswahl der zu installierenden Elemente – wurde vollständig von der beauftragten Fachfirma selbst konzipiert und vorgeschlagen.

    Die Auftraggeber, das ältere Ehepaar, sind selbstverständlich davon ausgegangen, dass in der vorgelegten und finanzierten Kalkulation alle Leistungen – insbesondere die normative Pflicht zur Abdichtungshöhe gemäß DIN 18534 – von Anfang an korrekt und vollständig einkalkuliert wurden.

    Es geht hier nicht primär um die nachträgliche Frage, wie viel die Korrektur kosten wird, sondern um die grundsätzliche Verletzung des Vertrauens und die Weigerung, eine von Gesetzes wegen geschuldete, mangelfreie Leistung zu erbringen.
     
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