Zwangsbelüftung in Fenstern

Diskutiere Zwangsbelüftung in Fenstern im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich hoffe, ihr könnt mir helfen.. Ich bin als Mieter im September in eine Wohnung eingezogen - in einem Neubau, das 3 Jahre alt...

  1. jolyon

    jolyon

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    Hallo zusammen,
    ich hoffe, ihr könnt mir helfen..

    Ich bin als Mieter im September in eine Wohnung eingezogen - in einem Neubau, das 3 Jahre alt ist.
    Das ist ein Studio, mit dem Wohnraum von ca.20qm und zwei großen bodentiefen Fenstern(laut Vermieter, 3-fachverglast).
    Ich habe dort allerdings ein großes Problem festgestellt - es zieht sehr von den Fenstern und zwar so, dass ich dort Muskelschmerzen wegen der Kälte aus Fenster bekomme.
    Als ich das dem Vermieter berichtete, meinte er , dass es sogenannte "Zwangsbeluftung" in den Fenstern gibt. Und tatsächlich, habe ich testweise eine IR-Kamera aus Amazon bestellt und damit gesehen, dass es oben, links und rechts, auf den Fenstern große Stellen der Zugluft gibt(siehe Foto).
    Die Fußbodenheizung hilft dabei gar nicht, da es von oben, von Fenstern zieht.
    Der Vermieter hat die Hausverwaltung gebeten, die Fenster zu prüfen, aber ich warte jetzt schon seit einem Monat und es ist noch niemand gekommen((

    Wisst ihr, ist es überhaupt möglich ist, diese Zwangsbelüftung irgendwie zu schließen oder zu regulieren?
    Es zieht wie aus einer Klimaanlage und ich kann dort aktuell nicht frei wohnen. Für mich ist die Frage, ob es sich überhaupt noch lohnt, auf die Fensterfirma/Hausverwaltung zu warten? oder werden sie sowieso nichts machen können, wenn diese Zwangsbelüftung "zwingend" ist und kann nicht geschlossen werden?
    Dann muss ich andere Wohnung suchen, ohne auf Fensterfirma zu warten..
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    Danke im Voraus.
     
  2. nordanney

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    Schau doch mal nach. Die Lüftung müsstest du sehen können (Regelair o.ä.). Kann man schließen - sorgt aber für eine vernünftige Lüftung der Wohnung und beugt Schimmel dadurch vor.
    Würde ich als Vermieter aber verbieten. Ob man die Menge der Luft regulieren kann, hängt davon ab, was wie verbaut wurde
     
  3. #3 GreatScott83, 18.10.2025 um 21:10 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 18.10.2025 um 22:14 Uhr
    GreatScott83

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    Mal kurz ausgeholt: In Neubauten (oder wenn Fenster saniert werden) muss es ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 geben. Neuere Fenster und Türen sind dichter als früher, weshalb ein gewisser Luftaustausch gewährleistet sein muss. Das kann man einerseits durch zentrale oder dezentrale Lüftungen erreichen, oder, wenn man es günstiger haben will durch sogenannte Fensterfalzlüfter. Wenn es keine Lüftung und keine Fensterfalzlüfter hättest, müsstest du in unzumutbar oft am Tag Stoßlüften. Deshalb unterstützen Fensterfalzlüfter den Mindestluftaustausch, ersetzen aber nicht die üblichen zumutbaren 2-3x am Tag Stoßlüften.

    Wenn du die Fenster öffnest, solltest du an der Stelle wo auch deine IR Kamera anschlägt theoretisch so einen Lüfter sehen. Davon bitte mal ein Bild hier reinstellen.
    Manche Fensterfalzlüfter sind regelbar, allerdings sollte das mit dem Vemieter bzw. Hausverwaltung abgestimmt sein wenn du da dran rumdrehen willst.

    Es gibt auch noch Spezialfälle, wo manch einer auf die Idee kommt anstelle eines Fensterfalzlüfters einfach die Dichtungen rauszuschneiden an der Stelle. Das ist eher die suboptimale Lösung, da es dadruch definitiv zu einem Dauerzug kommt. Wenn alles sauber berechnet und eingebaut ist sollte der Luftzug allerdings nicht bis - kaum bemerkbar sein. Ggf. muss hier nochmal der Fensterbauer ran.

    Ich vermute mal, dass deinem Vermieter nicht das komplette Haus gehört sondern nur diese oder mehrere Wohnungen? Fenster sind normalerweise eine Sache der WEG, nicht des einzelnen Besitzers (außer es ist als Sondereigentum geregelt). Für dich selbst ist natürlich immer noch der Vermieter erster Ansprechpartner. Soll nur verständlich machen warum das evtl. auch so lange dauert. Sollte der Luftzug unzumutbar sein wäre es aber vielleicht eine Option für dich sein hier eine Mietminderung als Druckmittel noch geltend zu macht (ggf. Rechtsschutzversicherung / Beratung durch Anwalt).
     
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  4. nordanney

    nordanney

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    Fenster sind IMMER Gemeinschaftseigentum. Das kann auch mit der Teilungserklärung nicht geändert werden.
     
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  5. GreatScott83

    GreatScott83

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    Stimmt, danke für die Korrektur. War gedanklich wo anders.
     
  6. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Mach doch mal ein Foto vom geöffneten Fensterrahmen und vom Regelair. Oft ist auch ein Stück Fensterdichtung hierfür rausgeschnitten.
     
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