Zeitpunkt des Abbruchs

Diskutiere Zeitpunkt des Abbruchs im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Guten Abend, sollte man das Bestandshaus kurz vor dem Baubeginn abreißen lassen oder macht man das eher davor um Bodengutachten etc. erstellen zu...

  1. #1 Mullvad, 03.11.2025
    Mullvad

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    Guten Abend,

    sollte man das Bestandshaus kurz vor dem Baubeginn abreißen lassen oder macht man das eher davor um Bodengutachten etc. erstellen zu lassen um Zeit zu sparen?
     
  2. #2 simon84, 03.11.2025
    simon84

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    Moderator

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    Ich finde so früh wie möglich am besten, da man dann am meisten Zeit hat mit Überraschungen umzugehen
     
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  3. 415B

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    1. auf YouTube "nicht nachmachen" angucken
    2. eigenes Konzept entwickeln wie man seine Kosten refinanzieren kann
    3. klein loslegen und mit einem riesigen Wummmmmmms enden.
     
  4. nordanney

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    Ganz ehrlich? Was möchtest Du damit sagen?
    Die Frage war: Möglichst früh abreißen oder erst vor Baubeginn. Kann Deinen Antworten so gar nicht folgen. Vielleicht hast Du den falschen Thread erwischt?
     
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  5. driver55

    driver55

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    Nein! Der schreibt doch zu 98% dummes Zeug.
     
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  6. FugenFuchs

    FugenFuchs

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    Servus,

    ganz klar: So früh wie möglich abreißen. Du brauchst ein Bodengutachten für die genaue Gründung, und das kann erst richtig gemacht werden, wenn das alte Haus weg ist und der Gutachter da bohren kann, wo dein Neubau auch hinkommt. Außerdem weißt du nie, was da im Boden schlummert (alte Fundamente, Schutt, Altlasten). Diese Überraschungen willst du lieber Monate vor Baubeginn finden als danach, sonst steht dir die Baustelle im schlimmsten Fall wochenlang still und der Zeitplan ist im Eimer.
     
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  7. Mullvad

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    Danke für die vielen nützlichen Antworten. So früh wie möglich ist also die Tendenz.

    Dazu habe ich einige Fragen, angenommen ist lasse im Dezember abreißen und im April bauen.
    Muss die Baustelle/Baugrube mit einem Bauzaun gesichert werden? Wo bekomme ich den her? Wie viel kostet sowas?
    Die Baugrube wird vermutlich mit Wasser voll laufen, kann das ein Problem sein?
    Es handelt sich in meinem Fall um ein Hanggrundstück. Ein Abbruchunternehmer schreibt:
    "Dieses Angebot erhält keine Abfangungs- und Abstützarbeiten.". Was soll das bedeuten? Wenn der Hang nach dem Abbruch abrutscht und das Haus der Nachbarns beschädigt, bin ich verantwortlich?
     
  8. Fasanenhof

    Fasanenhof

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    Ja, der Bauherr hat eine Sicherungspflicht. Je nach Situation und Umgebung (Passanten) muss die Baustelle gesichert werden.

    Das kann die Erosion begünstigen und Arbeiten erschweren, kann also ein Problem darstellen

    Ja, ja und ja.
    Wenn du Eingriffe ins Erdreich vollführst, bist du für die Konsequenzen verantwortlich. Ein Abrissunternehmer, der unter deiner Beauftragung handelt und ausschließt, sich um Erdreich und Sicherung zu kümmern (bzw. dies nur nach Anweisung umsetzt) bringt dich in die Pflicht.

    Wer macht die Bauleitung, wer prüft und sichert deine Arbeiten?
     
  9. hanghaus2000

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    Du bist immer verantwortlich. Es ist doch Dein GS.

    Wie steil ist denn der Hang? Zeig doch mal ein Bild.
     
  10. msfox30

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    Ich habe meinen damals für 50€ pro Feld bei Kleinanzeigen geholt. Nach 5 Jahren für +/-Null wieder verkauft. Hat am Ende also nix gekostet.
    Gleiches z.B. für einen Baustromkasten.
     
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  11. ToTi

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    In der Regel kostet ein Bauzaun etwa 1 €/Tag netto. Bei Langzeitmieten kann das auch günstiger werden. Suche bei dir in der Nähe einfach mal nach einem Maschinenverleih. Die haben sowas in der Regel da und dann kannst du mal anfragen was sowas kostet.

    Das wäre die günstigste Lösung wahrscheinlich, denn mieten kann teuer werden, wenn es ewig rumsteht. 10 Felder a´1 Euro X 100 Tage = 1000€ netto
    Dafür kann man auch den Zaun wahrscheinlich neu kaufen.
     
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  12. 415B

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  13. Fasanenhof

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    Beim Hausbau lernt man ziemlich schnell, dass der Unterschied zwischen 10.000EUR und Umsonst einfach nur eine schnelle Entscheidung sein kann.
     
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  14. Mullvad

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    Niemand. Ich habe die Möglichkeit vom Bauunternehmen abreißen zu lassen und die Bauen dann auch zeitnah das Haus oder eben vorher mich selbst um
    den Abriss zu kümmern.

    Wenn ich es selbst machen lassen möchte, benötige ich wohl noch einen eigenen Bauleiter und zusätzlich eine Hangsicherung, korrekt?

    Tja, keine Ahnung was sinnvoller ist...
     
  15. Mullvad

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    Kannst Du das bitte etwas ausführen?
     
  16. Mullvad

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    Das "Problem" ist, dass Abbruchunternehmen voraussetzen so ein schnöder Bauherr und Bürofutzi wie ich könnte das alles überschauen.
    Für sowas besorgt man sich einen Bauleiter, richtig?

    Wird es mit Bauleiter und Abbruchunternehmen "besser" und günstiger als wenn man einfach alles von einem Bauunternehmen einkauft und die kümmern sich um alles?
     
  17. FriedhelmDoell

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    Bei einer Lage am Hang sollte ein Bodengutachter/Tiefbauplaner nach entsprechenden Bodenuntersuchungen Angaben (Gutachten, ggf. Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung) dazu machen können, welche Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind, damit Böschungen standfest stehen bleiben - sowohl während des Rückbaus des Altbaus als auch für den Neubau (die ja im Grundriss voneinander abweichen können).

    Wenn dann auch noch mit Grundwasser zu rechnen ist, macht es wohl Sinn, ein hydrogeologisches Gutachten bereits jetzt anzufertigen, das nach entsprechenden Bodenerkundungen und unter Verwendung sonstiger Erkenntnisse über den Boden in der Umgebung qualifizierte Aussagen ermöglicht. Ob nach dem Rückbau noch eine weitere Untersuchung unterhalb des Altbaus erforderlich ist (und die Erkenntnisse nicht durch Untersuchungspunkte dicht neben dem Altbau gewonnen werden können), dürfte sich nach Auswertung dessen, was jetzt bereits möglich ist, ergeben.

    Dass ein Rückbauunternehmer solche eventuell notwenigen Sicherungsmaßnahmen ohne Planung nicht einpreist, dürfte verständlich sein.

    Je nach Alter des Altbaus ist auch eine Schadstoffuntersuchung vorab zu empfehlen. Damit kann eine fachgerechte Begutachtung und Planung der Schadstoffbeseitigung und ggf. -sanierung (Asbest & Co.) vor einer Beauftragung erfolgen bzw. Preise dafür im Wettbewerb abgefragt werden. Der mechanische Rückbau und die Entsorgung/Verwertung nach Entrümpelung, Ausbau und Entsorgung aller schadstoffträchtigen Bauteile usw. ist nämlich kostenmäßig oft der kleinste Teil der Rückbaukosten.
     
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  18. Mullvad

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    Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.
    Wie sollte ich als Laie am besten (günstigsten und zeitsparend) vorgehen? Sollte ich mich um einen Bauleiter kümmern, der mir hilft das Grundstück isoliert bebaubar zu machen oder sollte ich das in die Hand eines GU geben?

    Den vorläufigen Rückbau der Netzanschlüsse (Gas, Wasser, Strom) und Errichtung von Baumstrom und Wasser, kann ich ja jetzt schon sinnvoller Weise in Angriff nehmen, oder?
     
  19. FriedhelmDoell

    FriedhelmDoell

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    Zunächst einmal zur Begriffsdefinition:

    Ein Bauleiter ist eine Angestellter eine Bauunternehmens, der die Handwerker und Materiallieferungen sowie Nachunternehmer und Lieferanten intern koordiniert und häufig Ansprechpartner für den Bauherrn ist.
    Ein Bauüberwacher/Objektüberwacher ist eine Person, die im Auftrag des Bauherrn die Bauausführung überwacht und mehr (siehe Grund- und Besondere Leistungen in Leistungsphase 8 HOAI nach Anlage 10.1 zur HOAI HOAI 2021: Volltext der aktuellen HOAI online auf HOAI.de, analoge Leistungen gibt es bei der technischen Ausrüstung nach Anlage 15.1). Den brauchen Sie grundsätzlich auch bei einem Generalunternehmer, es sei denn Sie haben selbst Expertise darin oder verzichten auf jegliche Kontrolle der Bauausführung.
    Ein Bauleiter nach Landesbauordnung ist eine Person, die gegenüber der Genehmigungsbehörde die Einhaltung der Genehmigungsauflagen bescheinigt. Ist ein Bauleiter/Objektüberwacher beauftragt, kann diese Person das fachlich meist mit übernehmen; ein großer Mehraufwand ist da außer einem Schreiben zum Schluss meist nicht zu leisten.
    Gutachter / Sachverständige kann es zu allen möglichen Themen und zu ganz verschiedenen Projektphasen sinnvoll sein einzusetzen. Holen Sie einen solchen nur punktuell während der Bauausführung oder nur als Ihre fachkundige Begleitung zur Abnahme, hat der natürlich das meiste nicht gesehen und kann höchstens offensichtliche Baufehler entdecken.
    Ein Generalunternehmer (GU) ist ein Unternehmen, das die Bauausführung aller Gewerke aus einer Hand anbietet.
    Ein Generalplaner (GP) ist ein Planungsbüro das alle Planungsleistungen (Gebäude, Tragwerksplanung, technische Ausrüstungen, Freianlagen, Verkehrsanlagen usw.) aus einer Hand anbietet.
    Ein Generalübernehmer (GÜ) ist ein Unternehmen, das sowohl Generalplaner als auch Generalunternehmer ist.
    Ein Bauträger (BT) ist ein Unternehmen, das idR selbst Grundstücke kauft, Gebäude darauf plant und baut und diese komplett als Neubau an Bauherren verkauft (die Auswahlmöglichkeiten an Varianten sind dabei meist recht gering).

    In Ihrem Fall steht derzeit gar keine Bauüberwachung an, sondern zunächst einmal eine Bestandsuntersuchung des Bodens und Grundwassers sowie (empfehlenswerterweise) der Schadstoffe in der Bausubstanz und im Boden (Besondere Leistung in Leistungsphase 1) und darauf folgend eine Planung, wie eine Böschungs- und Baugrubensicherung und eine Schadstoffsanierung nach anerkannten Regeln der Technik aussehen kann. Wenn die vorliegt, kann dazu eine Ausschreibung gefertigt werden, also Leistungsverzeichnisse, auf deren Basis Unternehmer Leistungen kalkulieren und anbieten können. Erst wenn die dann beauftragt sind, geht das Bauen los. Ob der Schadstoffsanierer auch den mechanischen Rückbau der verbleibenden mineralischen Bausubstanz mit durchführt (Beton und Mauerwerk, ggf. Ziegel, Stahl und Holz), besprechen Sie am besten mit Ihrem Rückbauplaner (meist ja, nur bei besonderen Schadstoffen holt man evtl. jemand separat). Hier sollten Sie auf Rückbau spezialisierte Unternehmen anfragen, keine Neubauunternehmen (die Schrottverwertung Ihres Altautos beauftragen Sie ja auch nicht beim Autohändler oder im Herstellerwerk).

    Für grundlegende Informationen empfehle ich einfach mal das Durchlesen der Grund- und Besonderen Leistungen im Leistungsbild Gebäude (siehe Link oben) von Leistungsphase 1 bis 9. Welche Leistungen Sie davon benötigen, kann Ihnen niemand anders sagen, die müssen Sie – ggf. nach Erstberatung durch einschlägig erfahrene Fachbüros – selbst definieren. Der Unterschied zwischen Grund- und Besonderen Leistungen ist dabei "nur", dass die Grundleistungen mit dem Tabellenhonorar der HOAI abgegolten sein sollen und die Besonderen Leistungen nicht – eine gesetzlich vorgegebene Vergütung gibt es aber seit 2021 nicht mehr, wenn die Parteien etwas anderes – als was sich nach HOAI-Tabellen ergibt – in Textform vereinbaren. Für Rückbauplanungen gilt die HOAI übrigens nicht, auch die zu erbringenden Leistungen unterscheiden sich (viel weniger Planung als beim Nau- bzw. Umbau erforderlich). Zum Zweck der Leistungsphasen siehe https://de.linkedin.com/posts/friedhelm-doell-949a93154.

    Das Abstimmen mit Ver- und Entsorgungsunternehmen ist dabei immer eine Besondere Leistung, die der Bauherr selbst übernehmen, aber auch delegieren (an einen Planer beauftragen) kann. Die Frage, welche Ver- und Entsorgungsanschlüsse am neuen Gebäude wo benötigt werden, ist eine planerische Frage an den Neubauplaner. Optimalerweise plant der so, dass die vorhandenen Leitungen weiter benutzt werden können.

    Bis wohin diese Leitungen temporär (also während des Rückbaus und des Neubaus) zurückgebaut und wie sie gesichert werden müssen, richtet sich u.a. nach den Sicherungsmaßnahmen an der Böschung bzw. für die Baugrube. Das sollten Sie bzw. Ihr Tiefbauplaner also im Einzelnen erst dann mit den Ver- und Entsorgungsunternehmen besprechen, wenn diese Planung geklärt ist. Als Grundlage benötigen Sie natürlich dazu einen Lageplan (z.B. im Maßstab 1:100 bis 1:500), in dem die Ver- und Entsorgungsleitungen eingetragen sind und auch Höhenangaben (Straße, Gehweg, entlang der Grundstücksgrenze, ggf. darüber hinaus und mitten im Grundstück z.B. an den jetzigen Hausecken einschl. Fußbodenhöhe im EG, Leitungsoberkanten im Erdreich, Schachtsohl- und -deckeltiefen usw.) da sind, damit ein Planer anhand dieses Lage- und Höhenplans mit Leitungseintragungen und der Bodenuntersuchungsergebnisse weiß, was er wohin planen kann/muss.
     
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  20. Mullvad

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    Erneut herzlichen Dank für die sehr ausführliche Antwort. Darf ich bitte eine letzte Nachfrage stellen?
    Wie gehe ich am besten weiter vor?

    Der Architekt arbeitet gerade am Hausentwurf (soll nur in den LPH 1-4 eingesetzt werden). Benötige ich nun einen Bauüberwacher/Objektüberwacher der mir dabei hilft den Abbruch zu koordinieren und das geeignete Abbruchunternehmen zu finden und entsprechend die Angebote für mich einordnet? Diese Person haftet dann auch für z.B: die korrekte Hangsicherung etc. Ist das so?

    Das hier verstehe ich nicht.
    Das Neubauunternehmen wird den Auftrag wahrscheinlich selbst an Dritte vergeben und koordinieren. Meinen Sie damit, dass es teurerer wird als wenn ich es selbst wie oben beschrieben besorgen würde? Wie viel teurerer ungefähr?
     
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