Zeitpunkt des Abbruchs

Diskutiere Zeitpunkt des Abbruchs im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Das sind verschiedene Themen: Ein Bodengutachter untersucht den Boden und plant ggf. Sicherungsmaßnahmen für die Böschungen. Evtl. untersucht er...

  1. FriedhelmDoell

    FriedhelmDoell

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    Das sind verschiedene Themen:

    Ein Bodengutachter untersucht den Boden und plant ggf. Sicherungsmaßnahmen für die Böschungen. Evtl. untersucht er auch nur und ein Tiefbauplaner plant die Sicherungsmaßnahmen.

    Ein Schadstoffgutachter untersucht das Gebäude oder auch den Boden (wenn er mit dem Bodengutachter zusammenarbeitet) und plant den Rückbau, ggf. mit Ausschreibung. Eine Objektbetreuung Rückbau brauchen Sie vor allem wenn Schadstoffe gefunden wurden und die ordnungsgemäße Beseitigung dokumentiert werden muss.

    Wer jeweils die Ausschreibung macht und Angebote einschlägiger Fachunternehmen einholt, kann verschieden sein. Das dürfte im Einzelfall von der Schwierigkeit und Komplexität der Untersuchungsergebnisse und der Maßnahmen abhängen.

    Mein Tipp: fangen Sie mal zu untersuchen und planen an (alles was neben dem Neubau erforderlich ist, also auch alle Fachplanungen der technischen Ausrüstung und der Tragwerksplanung). Wenn Sie die Ergebnisse vorliegen haben, sprechen Sie in der großen Runde mit allen Beteiligten, wer am besten was weiter bearbeitet (Detailplanung, Ausschreibung und Objektüberwachung). Wenn Sie für alles (!) Entwurfsplanungen mit ausführlichen Kostenberechnungen in der Hand haben und dafür die Finanzierung gesichert ist, dann machen Sie weiter.

    Immer zuerst vom jeweiligen Objektüberwacher sprechen, heißt hier, das Pferd "von hinten aufzuzäumen".
     
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  2. Mullvad

    Mullvad

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    Danke sehr!!

    Für meinen Fall bedeutet das, ich suche mir zuerst einen Bodegutachter (eventuell Schadstoffgutachter) der den Boden untersucht und ggf. die Sicherungsmaßnahmen plant.
    Dann suche ich mir einen Tiefbauer, der die Sicherungsmaßnahmen vor oder nach dem Abbruch realisiert?
    Der Abbruchunternehmer ist aber nicht zugleich der Tiefbauer, richtig? Der Tiefbauer unterstützt bei der Netztrennung und legt die Leitungen auf meinem Grundstück frei, damit die Stadtwerke trennen können. Richtig?

    Baustrom und Bauwasser kommen erst anschließend, nach dem Abbruch, auf das Grundstück. Zur Verfügung gestellt durch die Stadtwerke.

    Wäre das so der Verlauf? Habe ich etwas übersehen?
     
  3. FriedhelmDoell

    FriedhelmDoell

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    Die ersten beiden Punkte sind ok. Ob der Abbruchunternehmer kleinere Tiefbauarbeiten durchführen kann – reinen Erdbau sicher, bei Leitungsbauten bräuchten Sie aber reinen Fachunternehmer. Wie gesagt, planen Sie erstmal und besprechen Sie dann mit den Planern, was für Unternehmen Sie brauchen.

    Ob der Tiefbauer etwas freilegen soll für die Stadtwerke oder ob die niemand anderes als ihre Vertragsunternehmen in der Nähe der Leitungszone sehen wollen, müssen Sie mit denen klären. Üblicherweise gibt es dort Formulare, auf denen Sie angeben, was Sie genau haben möchten. Besser ist es aber, Sie gehen da mal hin und sprechen das mit denen ab – wieviel soll von Ihnen gemacht werden, was machen die (schriftliche Dokumentation ist empfehlenswert!)?

    Eventuell legen die auch gleich provisorische Anschlüsse, z.B. einen Baustrom-Anschlusskasten mit Zähler, der auf der Erde steht.

    Bei Wasser wollen die idR keine "toten" Leitungsstücke, wegen Stagnation und potentieller Verkeimung, da wird möglicherweise die Leitung bis an die Hauptleitung zurückgebaut oder dort abgetrennt und mit einem Blindstück versehen, während Sie einen Bauwasseranschluss mit Standrohr bekommen, das Sie am nächsten Unterflurhydranten anschließen und selbst bis zur Baustelle führen. Da gibt es aber viele Möglichkeiten – sprechen Sie mit Ihren Stadwerken, wir können hier alle nur rumrätseln, was bei Ihnen vor Ort gewünscht wird.

    Beim Gas ist zu klären, ob Sie das weiterhin wollen oder nicht. Hängt von Ihrer Heizungsplanung ab. Den Rest besprechen Sie ebenfalls mit den Stadtwerken.

    Beim Abwasser sind wahrscheinlich nicht die Stadtwerke zuständig, sondern ein Kanalbetrieb (ob gemeindlich oder regional, sehen Sie auf Ihrer Abwasserrechnung). Dort kann ggf. nur der Zulauf in den Hauptkanal mit einer Blase oder Absperrscheibe (gegen Rückstau in Richtung Grundstück) verschlossen werden und auf der Grundstücksseite verhindert Ihr Tiefbauer, dass kein Dreck in das offenen Rohrende reinkommt - aber auch das besprechen Sie bitte mit Ihrem Kanalbaubetrieb.
     
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