Grenzabstand Walmdach NDS

Diskutiere Grenzabstand Walmdach NDS im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, kann mir vielleicht jemand weiterhelfen und weiß wie ein Walmdach bei der Berechnung von Grenzabständen in Niedersachsen berücksichtigt...

  1. kjm

    kjm

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    Hallo,
    kann mir vielleicht jemand weiterhelfen und weiß wie ein Walmdach bei der Berechnung von Grenzabständen in Niedersachsen berücksichtigt wird?
    Aus der NbauO werde ich nicht schlau, da dort Walmdächer nicht explizit aufgeführt werden.
    Danke!
     
  2. Kriminelle

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    Grundsätzlich beträgt der Grenzabstand in Niedersachsen 3 Meter. Ausnahmen wie bei Doppelhausbebauung oder geschlossene Bauweise gibt es.
    Ein Walm ist seitlich nicht anders als ein Satteldach zu sehen (und zu berechnen). Allerdings kann man pauschal sagen, dass eine Dachneigung von unter 50 Grad im Einfamilienhaussektor nicht berechnet werden muss.
     
  3. Dimeto

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    Du musst im Grundriss für alle oberirdischen Gebäudepunkte die Senkrechte zur nächstgelegenen Grenze ermitteln, dann den Höhenunterschied zwischen dem Gebäudepunkt und dem nächstgelegenen Geländepunkt berechnen und mit 0,4 multiplizieren.
    Tatsächlich macht man das natürlich nur für ausgewählte Punkte, die die Geometrie des Gebäudes abbilden, also beim Walmdach die Traufpunkte an den Gebäudeecken. Bei Dachneigungen bis 45° reicht das, über 45° ergeben sich für höhergelegene Gebäudepunkte größere Abstandsflächen. Somit benötigst Du dann noch die Höhen der höchsten Punkte.

    Sollte der höchste Punkt Deines Gebäudes nicht mehr als 7,5m über der Geländeoberfläche liegen, kannst Du Dir jede Berechnung sparen, dann
     
  4. kjm

    kjm

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    Wir haben 25 Grad Neigung. Im Schnittplan erkenne ich nur die Traufenhöhe von OKFF (diese war im B-Plan auch vorgegeben). Es zählt doch für die Grenzabstandsflächenberechnung der gewachsene Boden? Wie ermittelt die Zeichnerin denn den gewachsenen Boden? Und wie hoch liegt die Bodenplatte ca. über dem gewachsenen Boden?
     
  5. Dimeto

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    Ja.
    Entweder wurde bei der Bebauungsplanaufstellung das Urgelände vermessen oder für den Bauantrag wurde ein Geländeaufmaß durchgeführt.
    Ohne Kenntnis der Bauzeichnungen und des Bebauungsplans nicht zu beantworten.
     
  6. Kriminelle

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    Da braucht es keine Berechnung.
    Mit einem Zollstock oder digitalem Gerät wird der Abstand gemessen
    Das können wir nicht wissen, weil a) das Grundstück im Querschnitt wie auch b) die Planung nicht bekannt ist.
     
  7. Dimeto

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    Wenn Gebäudeteile höher als 7,5m sind schon.
     
  8. kjm

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    In meiner Baubeschreibung steht wieviel Mutterboden abgetragen wurde und wieviel Sand danach aufgefüllt wurde. Wurde daraus dann abgeleitet wie hoch der gewachsene Boden ursprünglich war?
     
  9. kjm

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    Ich habe im Internet nämlich gelesen dass die Bodenplatte meist 30-50 cm über gewachsenen Boden liegt.
     
  10. Dimeto

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    Eher nicht. Da wir aber weder Deine Baubeschreibung noch die berechnung der Abstandsflächen kennen, ist das Kaffeesatzleserei. Ergänzend zu
    s. NBauO § 5 Abs. 9, muss also nicht unbedingt die gewachsene Geländeoberfläche zur berechnung herangezogen werden.
     
  11. kjm

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    Aber als was kann man da die Abgrabung, Aufschüttung interpretieren?
     
  12. Dimeto

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    Ich denke, es ist sinnvoller, wenn Du Dein tatsächliches Problem schilderst und Deine Pläne zeigst.
     
  13. kjm

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    Ist es korrekt dass 7 m an der Seite mit dem Faktor 0,4 multipliziert werden?
     

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  14. Kriminelle

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    Zeig dich mal den Architektenplan.
     
  15. kjm

    kjm

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    Reicht nicht das was ich aufgezeichnet habe? Daran erkennt man doch eigentlich schon was ich meine :)

    Noch eine andere Frage, es geht mir um die Grenze zu den Nachbarn wo der schmale Teil des Daches ist.
    Wenn ich es jetzt richtig verstehe, dann wird doch der nächste Punkt neben der Grenze genommen und da wird dann geschaut wie hoch dieser vom gewachsene Boden aus ist. Werden dann nicht bei einem Walmdach im Grunde genommen einmal alle Höhen der Traufen berechnet? Die Punkte auf dem Dach die höher liegen, haben doch automatisch einen größeren Abstand zur Grenze und sind damit doch irrelevant ?
     
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