Mangel oder Fehler des Bauherren ?

Diskutiere Mangel oder Fehler des Bauherren ? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag an alle Kleine Frage zu folgendem Problem: Bild anbei: Gitterost lag schon vor der Neuverlegung zu tief (knapp 2,0cm unter dem...

  1. #1 Slyko93, 01.02.2022
    Zuletzt bearbeitet: 01.02.2022
    Slyko93

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    Guten Tag an alle

    Kleine Frage zu folgendem Problem:

    Bild anbei:

    Gitterost lag schon vor der Neuverlegung zu tief (knapp 2,0cm unter dem Feinsteinzeugbelag)

    Der Bauunternehmer wies darauf hin, sollte den Rahmen samt Gitter aber nicht höher setzen.

    Nach der Verlegung ist diese Kante nun knapp 3,5 cm hoch und stellt eine Stolpergefahr dar.

    Mangel des Bauunternehmers wenn ja gibt es dafür eine treffende DIN oder ATV?

    Oder Fehler des Bauherrn weil er es nicht für nötig hielt?


    Bin auf eure Lösungsansätze gespannt.
     

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  2. #2 VollNormal, 01.02.2022
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    Mal ganz vereinfacht dargestellt und auch nicht in jeder Situation haltbar (und definitiv keine Rechtsberatung):

    Unternehmer meldet Bedenken an, Bauherr ordnet trotzdem an, Unternehmer ist raus aus der Haftung.
     
  3. #3 Gast 85175, 01.02.2022
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Wenn der dich darauf hingewiesen hat, Du das aber trotzdem so haben wolltest, dann war es nicht er, der gegen irgendwelche Fachregeln verstoßen hat…

    Es ist oft relativ recht möglich ein neues Auflager für solche Gitterroste zu schaffen (Winkeleisen, etc.), oder auch nur einen neuen Rost mit tauglichen „Abstandshaltern“ auf den unteren Rost aufzulegen. Der neue/Obere Rost müßte evtl. eine Maßanfertigung sein, das Maß oben ist evtl. etwas größer als das des Rostes unten. Bekommst schon hin…
     
    ynnus gefällt das.
  4. #4 Slyko93, 01.02.2022
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    Danke für die Antworten!

    Ist übrigens nicht mein Eigentum :)
     
  5. #5 Fabian Weber, 01.02.2022
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    Na ist doch eindeutig oder?
     
  6. #6 Slyko93, 01.02.2022
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    Wird man sehen wenn der Rechtsstreit durch ist. Der Kunde dort möchte sich selbst juristisch vertreten und gegen Zahlung klagen
     
  7. #7 Fabian Weber, 01.02.2022
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    Die Frage wäre, ob die Aussage, dass der Rahmen nicht höher gesetzt werden soll, nicht bedeutet, dass das Pflaster tiefer hätte verlegt werden müssen.

    Wegen sowas Streit vor Gericht? Warum passt Du nicht das Gitterrost für 500€ an?
     
  8. Slyko93

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    Der Bauherr musste alles bezahlen samt Anwaltskosten. Ging nicht um den Aufwand sondern dass mehrmals probiert wurde „zubescheißen“

    Bedenken wurde schriftlich gemacht, Kunde wollte dies nicht für ausgeführt haben (80 Euro netto) Nach Abnahme und Rechnungsstellung erstmal 6,5 Wochen Funkstille ( Rechnung per Mail und per Post angeblich nicht bekommen. Danach live am Telefon nochmal übersendet und plötzlich doch angekommen… 2 Wochen später wurde dann nach Nachlass oder Skonto gefragt. Dies wurde abgelehnt
    Daraufhin hieß es: hier wäre ein erheblicher Mangel und man könne das so nicht bezahlen.
     
  9. Hark

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    Und das hat fast 4Jahre gedauert?
     
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