Ist der Bauleiter nach Landesbauordnung Paragraf 45 gleichzeitig mein Bauleiter?

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  1. Littlejoe737

    Littlejoe737

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    Hallo, leider ist die Themenzeile oben zu kurz.

    Ist der Bauleiter nach Paragraf 45 der LBO BaWü nur für die Überwachung der Sicherheit und der Ausführung nach Angaben des Planverfassers (also im Interesse der Baurechtsbehörde) verantwortlich oder gleichzeitig auch als Bauleiter (im werkvertraglichen Sinne) für Probleme welche auf Ortsebene bestehen? (Zum Beispiel Rechnungsprüfung, Beurteilung der Werkleistung bei Baumängeln?

    Insbesondere wenn die Bauleiterbestellung nur zur Baufreigabe erfolgt ist.

    Ich verstehe es so, dass er lediglich die Aufgabe hat zu überwachen, dass keine Genehmigungswidrigen Zustände entstehen.


    Auszug aus der LBO:
    (1) 1Der Bauleiter hat darüber zu wachen, daß die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Entwürfen des Entwurfsverfassers entspricht. 2Er hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmer zu achten; die Verantwortlichkeit der Unternehmer bleibt unberührt. 3Verstöße, denen nicht abgeholfen wird, hat er unverzüglich der Baurechtsbehörde mitzuteilen.


    Vielleicht kann mir das jemand näher erklären.

    Danke und Gruß
     
  2. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Der Landesbauordnung ist es ziemlich egal, wer die Rechnungen der Baufirmen prüft.

    Welchen Vertrag Du und Dein Bauleiter habt, weißt nur Du.
     
    Littlejoe737 gefällt das.
  3. Littlejoe737

    Littlejoe737

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    Das ist richtig. Es besteht kein Vertrag zwischen mir und dem Bauleiter.
    Lediglich zur Baufreigabe, also beim einreichen der Pläne und des Vorhabens gab es eine Bauleiterbestellung. Das war auf einem Formularvordruck der Gemeinde.
    Wem gilt das nun?
     
  4. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Naja, der genannte Bauleiter muss dann auch mal auf die Baustelle und schauen, ob alles korrekt im Sinne der Bauordnung gebaut wird.

    Und dafür solltest Du auch einen Vertrag mit ihm machen.

    Dafür hat er doch unterschrieben.

    Kannst Du mal das Problem etwas konkreter schildern?
     
  5. Littlejoe737

    Littlejoe737

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    Danke für die Rückmeldung. Ich versuche es zu präzisieren.
    Es geht nicht um die Frage, ob der nach § 45 LBO benannte Bauleiter grundsätzlich auf die Baustelle schauen muss – das ist unstreitig.
    Sondern um die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten.
    Konkret:
    Die Bauleiterbestellung erfolgte ausschließlich im Rahmen des Bauantrags auf dem behördlichen Formular zur Erlangung der Baugenehmigung. Der Bauleiter war in diesem Fall auch Statiker sowie Planverfasser.

    Es bestand kein separater zivilrechtlicher Vertrag zwischen mir und dem benannten Bauleiter (keine Bauüberwachung im werkvertraglichen Sinn, keine Objektüberwachung, keine Rechnungsprüfung, keine Abnahmebegleitung).

    Meine Frage ist daher:
    Begründet die Bauleiterbestellung nach § 45 LBO allein bereits eine werkvertragliche Bauleiterfunktion gegenüber dem Bauherrn
    – also mit Pflichten wie Rechnungsprüfung, Beurteilung von Werkleistungen, Mängelbewertung oder Koordination auf Ortsebene –
    oder verbleibt diese Bestellung rein im öffentlich-rechtlichen Bereich (Überwachung der Einhaltung der Genehmigung und der öffentlich-rechtlichen Vorschriften), solange kein zusätzlicher Vertrag geschlossen wurde?
    Ich verstehe § 45 LBO bislang so, dass der Bauleiter primär im Interesse der Baurechtsbehörde tätig wird und die Verantwortung der ausführenden Unternehmer ausdrücklich „unberührt bleibt“.
    Genau um diese Abgrenzung geht es mir.
    Viele Grüße
     
  6. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Du machst es einem nicht leicht.

    Was ist denn das konkrete Problem?

    Will Dein Bauleiter mehr machen oder weniger?

    Als Bauleiter nach LBO muss er auch bauüberwachen. Es beschränkt sich hier allerdings um die Einhaltung der LBO.
     
  7. Littlejoe737

    Littlejoe737

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    Das Thema ist auch nicht einfach.
    Konkret geht es darum, dass der Bauleiter den Bau überhaupt nicht überwacht hat.
    Der Auftragnehmer hat 1. anders als beauftragt und 2. abweichend vom genehmigten Bauplan gebaut. Daraus resultierte ein Rechtsstreit und diverse Ersatzvornahmen. Das ganze ging soweit das der Auftragnehmer über meinen Kopf hinweg die Rechnung vom Bauleiter hat prüfen lassen. (Beide kennen sich gut und standen mal in einem Kollegenverhältnis). Der "Bauleiter" liefert sogar diverse Falschaussagen.

    Nun möchte ich mich mit der Definition des Bauleiters auseinandersetzen. In beiden Fällen hätte er ja versagt, da in jedem Fall abweichend vom Plan gebaut wurde. Die Kernfrage ist nur, ist er auch für mich als Bauleiter zuständig. Also verantwortlich für solche Sachen die da passiert sind.

    Mit deinem letzten Satz hast du die Frage vermutlich beantwortet. Das wollte ich wissen. Es beschränkt sich also auf die Einhaltung der LBO? Planabweichend wurde ja definitiv gebaut. Aber welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Der Bauleiter war nicht einmal auf der Baustelle.
     
  8. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Ich muss noch etwas Licht ins Dunkel bringen:

    Hast Du den Bauleiter denn für Baustellenkontrollen beauftragt? Mir scheint, dass Du da auch einen kleinen Teil Verantwortung für die Situation trägst.

    Was bedeutet abweichend vom genehmigten Bauplan? Wurde gegen die Baugenehmigung verstoßen? Wurde gegen die LBO verstoßen? Oder wurde nur etwas anderes als geplant gebaut, was aber keine Bedeutung für die Bauordnung hat?

    Wenn der Bauleiter nach LBO die Baustelle nie gesehen hat, dann geht er ein ziemliches Risiko ein, falls es doch zu einem bauordnungsrechtlichen Verstoß kommt.

    Und die geprüfte Rechnung hat dann wer bezahlt? Du doch, oder? Warum wunderst Du Dich im Nachhinein, dass der Bauleiter die Rechnung geprüft hat.

    Hier kommt für mich einiges zusammen. Die Baufirma denkt, der Bauleiter ist der Ansprechpartner und schickt dem die Rechnung zur Prüfung, so weit so normal.

    Du monierst dem Bauleiter gegenüber nicht, dass er gar nicht mit der Rechnungsprüfung beauftragt ist, also ist er doch durch Dein konkludentes Handeln auch damit beauftragt.
     
  9. Littlejoe737

    Littlejoe737

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    @Fabian Weber

    Nein. Ich habe ihn nicht dafür beauftragt.
    Meiner Meinung nach ist die Abweichung für die LBO nicht relevant. Dennoch Planabweichend.

    Ich habe überhaupt nichts bezahlt. Im Rechtsstreit hat sich die Gegenseite nämlich plötzlich auf den Bauleiter berufen und ihn mit der Rechnungsprüfung beauftragt um die Rechnung rechtzufertigen.

    Der Anwalt hat das auch sehr wohl moniert.
     
  10. nordanney

    nordanney

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    Ganz klares nein. Damit ist er nicht beauftragt worden.

    Seine Aufgabe hast Du doch schon selbst definiert; wie er das macht, ist sein Thema. Von Rechnungsprüfung o.ä. ist nichts genannt. Das muss separat beauftragt werden.
    upload_2026-1-22_8-33-29.png

    Mich würde mach interessieren, wie denn der Auftraggeber bei einem Hausbau für sich selbst die Überwachung gemacht hat? Wer hat für ihn die korrekten Ausführungen überwacht? Wie konnten einzelne Gewerke "abgenommen" bzw. deren Fertigstellung überprüft werden? Wie konnte der Auftraggeber Rechnungen bezahlen ohne Prüfung?
    Bauleiter des Unternehmens. Aber nicht Deiner.
     
  11. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Ok habe das jetzt erstmal so verstanden:

    Du bist im Rechttsreit mit der Baufirma wegen der oben genannten Mängel und Abweichungen vom Bausoll (Planabweichungen etc.)

    Im Zuge dieses Rechtsstreites hat die Baufirma Deinem Bauleiter, der aber nur das Formblatt für den LBO-Bauleiter unterschrieben hat, aber nicht mit der Bauleitung beauftragt ist, diesen beauftragt, die Rechnung für die Baufirma auf Richtigkeit zu prüfen.

    Ich bin ja kein Jurist, aber ich kann hier jetzt auch keinen Interessenskonflikt des Bauleiters erkennen. Warum sollte der nicht den Auftrag der Baufirma annehmen können, das bietet sich doch für beide an, immerhin kennt er doch die Planung und die Baufirma und er kennen sich schon gut.

    Ob er wirklich Falschaussagen getätigt hat, müsste ja das Gericht feststellen.
     
  12. nordanney

    nordanney

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    Wobei das natürlich totaler Unsinn ist, wenn die Baufirma einen auf Rechnung der Baufirma arbeitenden Bauleiter damit beauftragt, die eigenen Rechnungen zu prüfen. Wenn ich eine Rechnung als Auftraggeber stelle, ist doch schon klar, was der eigene Mitarbeiter dann sagen wird...
    Für den Auftraggeber ist das dann absolut nichts wert - da muss man schon selbst prüfen (lassen).
     
  13. BaUT

    BaUT

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    Was für ein nebulöses Geschreibsel!
    Bitte kläre uns doch mal korrekt über deine Vertragsverhältnisse auf.
    Bauträgervertrag oder GU/GÜ-Vertrag?
    Schlüsselfertigbau?
    EP-Vertrag, Detail-Pauschalvertrag oder Global-Pauschalvertrag? nebulöses

    Ich mutmaße mal:
    Festpreisvertrag bei einem GU/GÜ, also ein Global-Pauschalvertrag.
    Der GU/GÜ hat neben den ausführenden Handwerks-Subunternehmen auch einen Planer/Statiker als Subunternehmer der die Genehmigungsunterlagen macht und als Stempelaugust beim BA seinen Namen hingibt.

    Du hast keinen Vertrag mit den Subunternehmern, also auch keinen Vertrag mit dem LBO-Bauleiter. Der hat seine Leistungen nur und ausschließlich für den GU erbracht und kann bei Fehlern nur vom GU verklagt werden und nicht von dir. Also verzettel dich im Rechtsstreit nicht in solchen Spitzfindigkeiten. Konzentriere dich darauf, dass alle Fehler durch den GU zu verantworten sind. Der GU darf dann gerne seinem Statiker/Bauleiter den Streit verkünden, damit deren Vertragsverhältnis mit in den Rechtsstreit einfließt.

    Grundsätzlich:
    Wenn du schon vorher keinen eigenen Sachverständigen als Bauüberwacher beauftragt hast, so hast du hoffentlich jetzt einen ordentlichen Baufachanwalt und nicht einen Wald-und-Wiesen-Advokaten, der von der Scheidung über Verkehrsrecht bis zum Baurecht alles (nur halbherzig) kann!
     
  14. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    @BaUT und @nordanney ich verstehe das so, dass es hier nicht um den Bauleiter des GUs geht, sondern

    Also der TE hat sich einen Bauleiter für das Formular gesucht.

    Aber vielleicht klärt sich das ja gleich noch auf.
     
  15. Littlejoe737

    Littlejoe737

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    Das Formular welches ich und er unterschrieben haben, ist betitelt als "Bauleiterbestellung".

    Es handelt sich um ein Pauschalpreisangebot mit dem Zimmermann.
    Die Planung habe ich beim besagten Statiker in Auftrag gegeben. Er hat die Pläne erstellt und den Bauantrag fertig gemacht. Statiker und Zimmerermeister standen früher mal in einem Kollegenverhältnis, sind sich also gut bekannt.

    Das Aufstockung wurde Planabweichend gebaut. Dadurch ergaben sich erhebliche Mehrkosten da noch mehr Entwässerungsanschlüsse nötig waren, als Bauseits vorhanden waren. Zusätzlich sollte das Projekt plötzlich 30000 Euro mehr kosten da sich der Zimmerer beim kalkulieren verzettelt hat. Im Nachhinein möchte man mir das in Schuhe schieben. (Wäre mir von ihm und dem Bauleiter angeblich mündlich kommuniziert worden).
    Während der Ausführung hat der Handwerker zusätzlich einen massiven Wasserschaden verursacht, denn er hat sein Holzständerwerk über das Tage unabgedeckt stehen lassen. Ein Gewittersturm zog auf und alles sammelte sich auf der oberen Geschossdecke und suchte sich den Weg durchs ganze Gebäude. Die komplette Durchführung dauerte von Mai bis November.
    Der Bauleiter deckt den Handwerker in jeder Hinsicht, obwohl er nicht einmal auf der Baustelle war.

    Der Anwalt ist tatsächlich ein Baurechtler und wirklich fit.
     
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