Mitnutzung der L-Steine des Nachbarn

Diskutiere Mitnutzung der L-Steine des Nachbarn im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, Nachbar A hat auf seiner Seite der Grundstücksgrenze (exakt auf der Grenze, allerdings komplett auf seiner Seite) einige L-Steine gesetzt...

  1. thn80

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    Hallo,

    Nachbar A hat auf seiner Seite der Grundstücksgrenze (exakt auf der Grenze, allerdings komplett auf seiner Seite) einige L-Steine gesetzt hat um die Erde auf seiner Seite ca. 1 Meter aufzufüllen und abzufangen.
    Später möchte Nachbar B auf seiner Seite (also der Seite von Nachbar B) ebenfalls Erde auffüllen und diese direkt gegen die bestehenden L-Steine von Nachbar A anfüllen.
    • Muss sich Nachbar B hier dann nachträglich anteilig an den Kosten der L-Steine beteiligen?
    • Wie ist diese Konstellation denn generell geregelt, gibt es noch weitere Punkte zu beachten?
    Achja, das Ganze in Baden-Württemberg.

    Vielen lieben Dank im Voraus,

    Thomas
     
  2. nordanney

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    Über ein „müssen“ würde ich gar nicht nachdenken (wüsste auch nicht, warum Du müssen solltest). Der Abstand gebietet es, dass wenn zwei dasselbe wollen, man sich die Kosten teilt.
     
  3. VollNormal

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    Warum hat B dem A nicht verraten, dass er ebenfalls gedenkt, anzuschütten, bevor dieser in eine Winkelstützwand investiert hat?
     
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  4. Fred Astair

    Fred Astair

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    ...dann wäre die Wand überflüssig gewesen.
     
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  5. thn80

    thn80

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    Ihr geht hier davon aus, dass es die Schuld von Nachbar B war. Das Grundstück von Nachbar B ist allerdings noch unbebaut und daher ist dieser nicht so oft vor Ort. Nachbar A hat, ohne sich mit Nachbar B abzustimmen, die L-Steine einfach gesetzt. Somit ist es nicht die Schuld von Nachbar B, dass diese da nun stehen.
    Wie ihr sicher herauslesen könnt, bin ich der Nachbar B.

    Das Problem ist, dass ich dem Nachbarn A letztens (als die Steine schon standen) wegen eines anderen Themas (es liegen noch einige m³ Erde von ihm bei uns und er lagert etliches an Baumaterial bei uns.....beide Punkte ohne Absprache mit uns) lieb & nett kontaktiert habe. Er daraufhin aber gleich quergeschossen hat und mit einer Kostenbeteiligung an seinen L-Steinen gedroht hat.
    Daher interessiert mich, wie dieser Punkt rechtlich gesehen wird und ich bin am Überlegen, ob ich nicht auf meiner Seite der Grenze selbst L-Steine setzen lasse, nur um mit dieser Person in Zukunft keine Abhängigkeiten zu schaffen.

    Was meint Ihr dazu?
     
  6. StupidHome

    StupidHome

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    Mein bester Tipp dieses Jahres:
    Dann lass es unbebaut und such dir einen anderen Nachbarn.

    Wenn ich das so lese
    "mit dieser Person" "rechtlich gesehen" "gleich quergeschossen" " gedroht"
    Wird das mit euch vermutlich eh nix
     
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  7. nordanney

    nordanney

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    Kostentragungspflicht: Gibt es gar keine für Dich. Er kann auf seiner Seite machen, was er will.
    Rechtlich (wenn Du auffüllst): Das kann man schon differenzierter betrachten, da Du direkt an sein Eigentum anfüllen würdest. Würdest seine Steine als Abstützung für Dein Grundstück nutzen (auch, wenn danach eine flache Ebene entsteht). Entsteht dann durch Feuchtigkeit von Deiner Seite eine Schaden an den L-Steine, haftest Du dafür (theoretischer Fall).

    ICH würde tatsächlich eine Kostenbeteiligung vorschlagen bzw. akzeptieren. Aber dann mit einer entsprechenden Vereinbarung.
    Könnte man so lösen:
    upload_2026-2-20_9-7-48.png
     
  8. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Auf gute Nachbarschaft. Lass Ihn sein Zeug einfach so lange da lagern, bis es Dich wirklich beim Bau stört.

    Beteiligen musst Du Dich nicht an den Winkelstützen. Nur wenn Du höher als er aufschüttest, dann musst Du verhindern, dass Feuchtigkeit auf seiner Seite austritt.
     
  9. 415B

    415B

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    Du suchst dir was anderes oder setzt auf deiner Seiten ebenfalls L Steine schliesslich sind die Steine ja auf der Grenze

    Es bleibt noch zu klären ob es dafür eine Genehmigung bedarf.
     
  10. driver55

    driver55

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    Was das „Dumme Zuhause“ von sich gibt, ist z.T. haarsträubend…
    Kollege von der „Bundesstraße“?
     
  11. Ab in die Ruine

    Ab in die Ruine

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    Sind die L-Steine wirklich exakt bündig zur Grundstücksgrenze? Oder gar etwas versetzt? Dann würde deine Auffüllung ja auf seinem
    Grundstück sein. Sind sie exakt an der Grenze, würde ich mal prüfen ob, wenn betoniert, die Stütze auf deinem Grundstück ist.
    Dann hättest du schon mal ein Hebel.
     
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