Nachbarschaftsstreit

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  1. Danni1986

    Danni1986

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    Guten Tag liebe Experten :winken
    Leider liegen wir seit Jahren mit den beiden Nachbarsgrazien (Mutter 80 und Tochter Mitte 50/ nächster Mann vor einigen Monaten geflohen) im Dauerstreit. Die "Alte" schleicht jeden Tag um unser Grundstück und lauscht und glotzt. Wir können uns im Garten nicht mal unterhalten. Ständig wird uns das Veterinäramt, Ordnungsamt und Co. auf den Hals gehetzt mit Lügen. Besagter Personenkreis grinst bei Besuchen auch nur noch und entschuldigt sich :wow:( Nun zu meiner Frage. Wir konnten jetzt glücklicherweise das angrenzende Grundstück (1 Hektar) vom Haus dazukaufen :28: Leider werden dann zwangsläufig neue Probleme mit den Damen entstehen, da ihr "Gästehaus" auf der Grenze steht (2 große Fenster). Was ist rechtlich möglich (Niedersachsen) um meine Privatsphäre herzustellen, sprich was darf ich wie aufstellen? Da wir 3 große Hunde haben möchten wir den Bereich auch einzäunen. Wo, wie nah darf ich den Zaun zur Grenze setzen? Wie nah an das Gästehaus bzw. vor die Fenster darf ich Sichtschutz setzen? Darf ich ihr Gartentor zustellen, denn es ist ja nun unser Grundstück?! Ich möchte rechtlich einwandfrei arbeiten um nicht hinterher alles wieder abreißen zu müssen. Auf dem 1. Foto das neue Grundstück, auf dem 2. Foto besagtes Gästehaus.

    Bevor ihr fragt. Nein reden kann man mit diesen zwei Damen nicht. Sie sind hier im ganzen Dorf verschrien und verbreiten ihre Lügen und Hetzereien. Das steht somit nicht zur Diskussion... leider...

    Ich danke euch von Herzen für eure Antworten. :bounce:

    Liebe Grüße

    Danni
     

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  2. nordanney

    nordanney

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    Schau mal in eurer Nachbarschaftsrecht (vom Bundesland). Was ist das neue Grundstück für ein Land - Außenbereich? Da gelten z.B. andere Regeln.

    Ansonsten gilt grds. Freiheit auf deinem Grundstück. Kannst auf jeden Fall einen Sichtschutz vor deren Fenster setzen (gerne 2m) - vielleicht nicht auf die Grenze, aber zumindest mit 10cm Abstand
     
  3. Kriminelle

    Kriminelle

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    Nachbarschaftsstreitigkeiten muss man hier auch nicht diskutieren. Da sind immer zwei Parteien anzuhören - das aber nicht in einem Bauforum.

    Deshalb sachlich zum Grundstück:

    Was soll denn darauf passieren auf dem Grundstück? Wollt Ihr einfach nur eine Gartenerweiterung?
    Zeig mal den Lageplan. Wenn nicht vorhanden, dann über Googlemaps und dann eingezeichnet.
    Die Nachbarbebauung mit den zwei Fenstern müsste ja baurechtlich geregelt sein. Die Frage ist, wie? Zumauern ist da jedenfalls nicht.
    Und aus Bock jetzt zwei Liegestühle davorstellen und sich dann wieder aufregen, dass der Nachbar durch die Fenster auf die Liegestühle schauen kann, ist kontraproduktiv und zeugt auch nicht von einem Weg der Deeskalierung.
    Privatsphäre generieren hat ja grundsätzlich jeder das Problem, der Nachbarn oder Infrastruktur hat.

    Drei Hunde ist ja nunmal nicht ohne und ein selbstgemachtes Problem. Wenn sie nicht erzogen sind und auf der freien Wiese machen dürfen, was sie wollen, auch kläffen etc, würde mir als Nachbar auch nicht gefallen. Ich habe auch einen Hund, und da ist es mir oft sehr unangenehm, wenn er seinen Garten verteidigt. Allerdings ist er ein kleiner Süßer, dem vieles von den Nachbarn und Fußgängern verziehen wird.

    Rechte: Nachbarschaftsrecht wurde schon genannt. Bebauungsplan reguliert auch die Zaunstellung.
    Drei große Hunde sind nicht überall erlaubt. Und man hat natürlich auch Pflichten.
     
  4. simon84

    simon84
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    Bei der Gemeinde im Bauamt nachfragen
    Bei uns sind zB 2 Meter zulässig bei sichtschutzzaun, direkt an der Grenze
    gelaendeverlauf, Pfostenhoehe, Fundament usw. Mit berücksichtigen
    Es kann sein dass es bei der Situation Sinn macht 20-30cm einzurücken damit es keine Probleme mit Fundament teilen auf dem Nachbar Grundstück gibt
     
  5. nordanney

    nordanney

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    Ich frag mal: Wo steht das? Mir ist kein einziges Gesetz bekannt.
    Leider gibt es viel Streit bei solchen Themen und sehr selten gewinnt mal ein Kläger. Dann aber wegen Ortsüblichkeit, Lärm, Gefahr o.ä.
    Ansonsten: nicht erlaubt in Niedersachsen gibt es nicht bei privater Haltung von Hunden
     
  6. Kriminelle

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    Das kann ich Dir auch nicht aus der kalten Hose heraus sagen. Aber es gilt bei Streitigkeiten immer die Verhältnismässigkeit. Gilt ja ebenso bei Haustierhaltung in der Wohnung.
    Dabei ist natürlich ein Plus, wenn man ländlich wohnt und genug Areal hat. Die verlaufen sich dann ja auf dem Grund.

    Hab mal schnell Google befragt. KI sagt:
    Ja, es gibt in Deutschland Einschränkungen bei der Anzahl von Hunden in der Haltung, auch wenn keine feste Zahl im Gesetz steht, ab der die Haltung generell verboten ist. Die Begrenzung ergibt sich primär aus dem Tierschutz, dem Mietrecht und dem Nachbarschaftsrecht
    .
    Hier sind die wichtigsten Regelungen:

    • Tierschutzrecht: Die Haltung muss artgerecht sein (ausreichend Platz, Bewegung, soziale Kontakte). Ist die Wohnung zu klein oder die Betreuung bei vielen Hunden nicht gewährleistet, kann das Veterinäramt die Haltung untersagen.
    • Mietwohnung (Mehrhundehaltung): Der Vermieter muss der Haltung von Hunden (oft ab dem zweiten oder dritten Hund) zustimmen. Es gibt keine feste gesetzliche Grenze, aber Gerichte haben in Einzelfällen die Haltung auf z. B. einen Hund in einer Standard-Wohnung begrenzt. Eine pauschale Erlaubnis für beliebig viele Hunde besteht nicht.
    • Wohngebiete/Nachbarschaft: In reinen Wohngebieten ist die Haltung von vielen Hunden (oft ab mehr als zwei, besonders in Außenzwingern) problematisch, da das Gebell als erhebliche Störung der Nachtruhe eingestuft werden kann. Wenn Nachbarn sich beschweren und ein Lärmprotokoll vorliegt, kann das Ordnungsamt eingreifen.
    • Gewerbliche Haltung/Zucht: Hier gelten strenge Regeln der Tierschutz-Hundeverordnung. Eine Person darf beispielsweise nur eine begrenzte Anzahl an Welpen und Zuchthündinnen betreuen.
    Zusammenfassend: Die Anzahl der Hunde ist immer von den konkreten Umständen (Platz, Lärm, Betreuung) abhängig. Bei mehr als zwei bis drei Hunden wird eine private Haltung oft kritisch geprüft, besonders in Mietwohnungen oder dichter Wohnbebauung
     
  7. nordanney

    nordanney

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    Jep. So meinte ich das. Kein Verbot, praktisch nur durch „Stresssituationen“ - Tierschutz, Mietwohnung und Zucht fallen schon mal raus.
     
  8. Fred Astair

    Fred Astair

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    Wo denn z.B. nicht?
    Ich hatte geglaubt herauzulesen, dass Du Ahnung von Hunden hast.
    Dann wüsstest Du aber, dass der große Garten am Haus völlig uninterssant ist, nachdem die Fellnasen überall ihre Duftmarken gesetzt haben.
    Auch drei große Hunde können gut im Haus gehalten werden, wenn sie Familienanschluss kriegen und genügend Auslauf in der Landschaft oder der Stadt haben.
     
  9. Kriminelle

    Kriminelle

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    So, wie sich der Eingangsbeitrag liest, so hat der /die TE Stress mit Nachbarn, die Ihnen das Veterinäramt und Ordnungsamt geschickt hat. Das kommt ja nicht von ohne.
    Und auch, wenn der/die TE schreibt, dass die Nachbarn Lügen verbreiten, so müsste man sich beide Seiten anhören.
    Die Frage, die sich einem hier stellt, ist ja, warum jetzt noch weiteres Grundstück kaufen mit dem Makel, dass auch hier der Nachbar (wer das jetzt ist, ob Mann oder Frau) ins Grundstück schauen kann bzw Berührungspunkte auf Nachbarsgrenze hat.

    Darum geht es. Oder?
     
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