Nachbarschaftsstreit

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  1. Jo Bauherr

    Jo Bauherr

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    Nach Baurecht: Einfriedung nach LBO direkt auf der Grenze -> Thema erledigt! ...
    Wenn es aber dann doch eher um den Nachbarschaftsfrieden geht - wie hier an einer "historischen Grenzanbauung" - und andere Vorschriften (Bebauungsplan, Gestaltungssatzung, Außenbereichssatzung. ...) nicht gelten, dann gilt idR der sog. Sozialabstand - also ~3 Meter von der Grenze weg kann man eine Sicht-/Lärmschutzwand (2 Meter hoch - oder z.B. auch nur 1,8 Meter - abhängig vom jeweils geltenden Nachbarschaftsgesetz) errichten. Hier etwas zum Einlesen in dieses Thema.
     
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  2. Danni1986

    Danni1986

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    Ja das ist dieser schmale Streifen. Das sind knapp 4000 m². Am Ende des Grundstücks sieht man den Waldanfang. Der Streifen geht dann knapp 6000 m² bewaldet weiter. ;) Es ist herrlich. :lock

    Dieses Gebäude ist deren Gästehaus. Das vermieten sie sogar an Feriengäste. Also denke ich mal das wird offiziell sein. Wir wollten eh nochmal jemanden zum einmessen des Grundstücks kommen lassen um ganz sicher wegen der Grenzen zu sein (nur noch 2 Grenzsteine aufgefunden). Vielleicht kann derjenige etwas dazu sagen?
     
  3. Pflunz

    Pflunz

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    Nur weil es getan wird, heißt es nicht dass es legal ist. Ferienwohnung im Außenbereich ist schon an Hürden gebunden.

    Du beantwortest aber leider auch nicht, ob es Außenbereich, Innenbereich ist, ob es einen Bebauungsplan gibt o.ä.
    Den Wald darfst du übrigens in keinem Fall einzäunen. Bei uns die Wiese nur für landwirtschaftlichen Betrieb.
     
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  4. simon84

    simon84
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    bei uns ist das ein Antrag auf grenzfeststellung oder grenzwiederherstellung beim zuständigen Amt für Digitalisierung und Breitband. Keine Ahnung wie das bei euch ist.
    Aber in der angespannten Situation solltest du alles offiziell
    Machen lassen was Grenze etc angeht
    Steine können auch falsch liegen usw.
     
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