Nachbarschaftsstreit

Diskutiere Nachbarschaftsstreit im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Nach Baurecht: Einfriedung nach LBO direkt auf der Grenze -> Thema erledigt! ... Wenn es aber dann doch eher um den Nachbarschaftsfrieden geht -...

  1. Jo Bauherr

    Jo Bauherr

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    Nach Baurecht: Einfriedung nach LBO direkt auf der Grenze -> Thema erledigt! ...
    Wenn es aber dann doch eher um den Nachbarschaftsfrieden geht - wie hier an einer "historischen Grenzanbauung" - und andere Vorschriften (Bebauungsplan, Gestaltungssatzung, Außenbereichssatzung. ...) nicht gelten, dann gilt idR der sog. Sozialabstand - also ~3 Meter von der Grenze weg kann man eine Sicht-/Lärmschutzwand (2 Meter hoch - oder z.B. auch nur 1,8 Meter - abhängig vom jeweils geltenden Nachbarschaftsgesetz) errichten. Hier etwas zum Einlesen in dieses Thema.
     
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  2. Danni1986

    Danni1986

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    Ja das ist dieser schmale Streifen. Das sind knapp 4000 m². Am Ende des Grundstücks sieht man den Waldanfang. Der Streifen geht dann knapp 6000 m² bewaldet weiter. ;) Es ist herrlich. :lock

    Dieses Gebäude ist deren Gästehaus. Das vermieten sie sogar an Feriengäste. Also denke ich mal das wird offiziell sein. Wir wollten eh nochmal jemanden zum einmessen des Grundstücks kommen lassen um ganz sicher wegen der Grenzen zu sein (nur noch 2 Grenzsteine aufgefunden). Vielleicht kann derjenige etwas dazu sagen?
     
  3. Pflunz

    Pflunz

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    Nur weil es getan wird, heißt es nicht dass es legal ist. Ferienwohnung im Außenbereich ist schon an Hürden gebunden.

    Du beantwortest aber leider auch nicht, ob es Außenbereich, Innenbereich ist, ob es einen Bebauungsplan gibt o.ä.
    Den Wald darfst du übrigens in keinem Fall einzäunen. Bei uns die Wiese nur für landwirtschaftlichen Betrieb.
     
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  4. simon84

    simon84
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    bei uns ist das ein Antrag auf grenzfeststellung oder grenzwiederherstellung beim zuständigen Amt für Digitalisierung und Breitband. Keine Ahnung wie das bei euch ist.
    Aber in der angespannten Situation solltest du alles offiziell
    Machen lassen was Grenze etc angeht
    Steine können auch falsch liegen usw.
     
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  5. 11ant

    11ant

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    Wenn meine Befürchtung zutrifft, daß der Vorbesitzer ihren Abstand übernommen hat, wird es sich worst case um drei Meter handeln, die ein Sichtschutz- oder sonstiger Zaun von ihren Fenstern Abstand halten sollte. Den Streifen dazwischen würde ich erst mähen, wenn das Gras über den Zaun wächst ;-)

    Wozu glauben, wenn man wissen kann ?
    Im N3 Sendegebiet stehen ganze Ferienhaussiedlungen leer, weil sie illegal (geworden) sind. Manche Ordnungswidrigkeiten sind teurer als Straftaten.
     
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  6. ToTi

    ToTi

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    Meine Eltern hatten auch eine sehr streitlustige, dauermeckernde Nachbarin. Mal waren die Schwester zu laut, die Enkel, die Fische im Teich, der Vogel der auf dem Dach saß oder die Hecke war wieder 3mm herüber gewachsen. Blöderweise haben wir dann festgestellt, bei der Erneuerung der Garageneinfahrt meiner Eltern, dass deren Garage ca 35 cm auf das Grundstück meiner Eltern ragt. Als sie beim nächsten mal wieder einen auf dicke Backen machte, meine mein Vater nur, wenn sie jetzt nicht aufhöre mit ihrem Getue, würde er dafür sorgen, dass ihre heiß geliebte Garage (war unter anderem auch das Lager für all möglich Kram und Gartengeräte) abgerissen werden würde und sie dann einen Garagen gehabt haben hätte. Eine neue Garage wäre platztechnisch nicht möglich gewesen. Da hat sich wohl irgendwer beim einmessen der Garage auf die Grenze vermessen. Seit dem war Ruhe....das war vor über 10 Jahren?! *lol*

    Ein kleiner Hinweis auf die (noch zu prüfende) nicht zulässige Grenzbebauung und deren mögliche Auswirkung kann wahre Wunder wirken. Wenn Sie das Gebäude als Ferienwohnung vermietet, wäre das dann nicht gewerblich? Muss man das nicht anmelden, Steuern zahlen usw? Ich frage für einen Freund, nicht das das zufällig jemand das an die zuständigen Behörden meldet ;-)
     
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  7. BaUT

    BaUT

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    Viel Text, der teilweise unverständlich bzgl. der Sachlage ist.
    Was fehlt, wäre ein Lageplan / Flurplan, so dass man versteht, wer wo sein Haus hat und welches Grundstück welche Zuwegung hat.
     
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  8. hanghaus2000

    hanghaus2000

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    Ob die Grenzbebauung baurechtlich so stehen darf kann man ja wegen der fehlenden Angaben nicht beurteilen. Eventuell gibt es eine Baulast? Das sollte aber das Bauamt wissen.
     
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