Verzug bei Türzargen vor dem Einbau?

Diskutiere Verzug bei Türzargen vor dem Einbau? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, ich habe Türzargen von einer Wandstärke von 125 mm wieviel Verzug dürfen die zargen vor dem einbau haben? mfg premium

  1. premium2006

    premium2006

    Dabei seit:
    Heute
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Hallo Zusammen,

    ich habe Türzargen von einer Wandstärke von 125 mm wieviel Verzug dürfen die zargen vor dem einbau haben?

    mfg premium
     
  2. Alex88

    Alex88
    Moderator

    Dabei seit:
    14.10.2014
    Beiträge:
    6.635
    Zustimmungen:
    3.604
    Beruf:
    GF, Kaufmann, Trockenbaumeister
    was meinst du mit "Verzug"? Maßtoleranz?
    Holz- oder Metallzargen?
     
  3. das ICH

    das ICH

    Dabei seit:
    08.04.2023
    Beiträge:
    594
    Zustimmungen:
    327
    Beruf:
    öbuv Tischlerhandwerk
    Ort:
    Dortmund
    Türzargen mit einer Futterbreite >125 darf die Durchbiegung max. 2,5 mm betragen, die Funktion der Tür (also Türen mit einer zugesicherten Eigenschaft) darf aber nicht beeinträchtigt sein. Zargen bis 125 mm sind sehr oft verzogen sehr viel weiter Verzogen, können aber bei der Montasge mit SChraubzwingen ins Lot gezogen werden, so dass diese nach dem Vollständigen aushärten des PU-Ortschaumes stabil stehen (Bei Ständerwerk das Primern nicht vergessen). Das die Zargen sich verziehen liegt an der Art und Weise wie diese hergestellt werden.
    Zu findne ist der Verzug in der RAL-GZ 426
     
  4. premium2006

    premium2006

    Dabei seit:
    Heute
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    zargen die genau 125 mm sind fallen die unter die 2,5 mm oder nicht ? bei einem steht es so bei dem anderen so
     
  5. premium2006

    premium2006

    Dabei seit:
    Heute
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Bei Holzzargen
     
Thema:

Verzug bei Türzargen vor dem Einbau?

Die Seite wird geladen...

Verzug bei Türzargen vor dem Einbau? - Ähnliche Themen

  1. Verzug, Vertragsstrafe

    Verzug, Vertragsstrafe: Hallo liebes Forum, ich habe folgendes Problem: wir bauen aktuell ein Einfamilienhaus mit Garage & Carport fast Schlüsselfertig (ohne Maler &...
  2. Baufirma wegen entstandenen Schäden in Verzug setzen

    Baufirma wegen entstandenen Schäden in Verzug setzen: Sehr geehrte Experten. Mir ist ein Wasserschaden im Keller Ende Dezember entstanden. Ich habe das Problem sofort der Baufirma gemeldet weil wir...
  3. Verzug und Mehraufwand - von Bauleiterhonorar abziehen

    Verzug und Mehraufwand - von Bauleiterhonorar abziehen: Hallo zusammen, unser Bauvorhaben wird mit einem Architekten/Bauingenieur als Bauleiter durchgeführt. Nun hat ein Gewerk in seiner Rechnung 2 mal...
  4. Verzug - verspätete Fertigstellung- Mahnung nicht erfolgt- rechtliche Konsequenz

    Verzug - verspätete Fertigstellung- Mahnung nicht erfolgt- rechtliche Konsequenz: kein Verzug mit der Fertigstellung, besteht bei... Es liegt bereits kein Verzug der Beklagten vor, da es an der vorliegend erforderlichen Mahnung...
  5. Bitte Hilfe! Probleme mit Architekt

    Bitte Hilfe! Probleme mit Architekt: Hallo, ich hoffe hier etwas Hilfe zu finden. Zum Sachverhalt: Wir bauen ein EFH und haben bereits eine genehmigte Bauvoranfrage. Als diese...