EU Sanierungspflicht, vermuteter Umfang?

Diskutiere EU Sanierungspflicht, vermuteter Umfang? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, im Zuge eines möglichen Kaufes einen Hauses von 1988, an dem das eine oder andere bereits gemacht wurde, stellt sich mir die Frage zu der...

  1. Eisenbahnfan

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    Hallo,

    im Zuge eines möglichen Kaufes einen Hauses von 1988, an dem das eine oder andere bereits gemacht wurde, stellt sich mir die Frage zu der Sanierungspflicht nach EU Verordnung oder Richtlinie.

    Bei dem Haus wurde 2005 die Außendämmung erneuert, 2015 neue Fenster eingebaut. Warmwasserspeicher wurde letztes Jahr erneuert, die Gasheizung ist noch von 2005.
    Laut Energieausweis gibt es einen Endenenergieverbrauch von 193,2 und einen Primärenergiebedarf von 212,5 kWh\(m2*a).
    Empfohlene Maßnahmen wären eine verbesserte Dachdämmung, Solare Unterstützung für Heizung und Warmwasser

    Laur EU Verordnung soll bis 2033 die Einstufung D erreicht werden.
    Würde es hier Eurer Erfahrung nach ausreichen, eine neue Heizung mit Wärmepumpe zu montieren? Oder/und müssten wir das ganze Dach erneuern?
    Mir geht es erstmal darum, welche Kosten ich in Zukunft einplanen müsste.

    Danke
    Gruß
    Thorsten
     
  2. chris84

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    Bist du Sicher, dass ein Dach auf dem Haus ist?
    200kWh/m²/a ist ein unsanierter Altbau, bei dem die Fenster einigermaßen Luftdicht schließen und das Dach ~1985 gestaltet ist...
     
  3. nordanney

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    Die gibt es einfach nicht. Da hast Du falsche Informationen.
     
  4. ToTi

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    Im anderen Post hast du ja schon nach der Dämmung gefragt. Du kannst aber mal für dich so im Hinterkopf behalten, dass aktuell eine Dachsanierung ca
    500-550€/m2 Dachfläche kosten wird, ohne PV! Für ein 1-Fam. Haus kann man schon mal von ca 150m2 Dachfläche ausgehen, was dann eine Investition von ca 75000€ wären, dazu noch eine PV-Anlage, die je nach Bundesland Pflicht ist oder wahrscheinlich Pflicht werden wird.
     
  5. #5 BaUT, 18.05.2026 um 14:28 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 18.05.2026 um 14:37 Uhr
    BaUT

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    Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
    • Für Wohngebäude: Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch muss EU-weit bis 2030 um 16% gesenkt werden. Die Mitgliedstaaten haben die Freiheit zu entscheiden, welche Maßnahmen sie ergreifen, um diese Ziele zu erreichen, ohne individuelle Hausbesitzer direkt zu zwingen.
    • Für Nichtwohngebäude: Hier gelten stufenweise Mindestenergiestandards (MEPS).
    • Null-Emissions-Gebäude: Neubauten müssen grundsätzlich ab 2030 emissionsfrei sein.
    • Solaranlagenpflicht: Bis 2030 sollen schrittweise Solaranlagen auf geeigneten öffentlichen und gewerblichen Gebäuden sowie neuen Wohngebäuden installiert werden.
    Die nationale Umsetzung kommt dann über eine Novellierung des GEG.
    (Und wenn ich von diesen Journalisten noch mal das Wort "Heizungsgesetz" höre,
    dann spring ich denen mit dem nackten Arsch ins Gesicht.
    Das Ding heißt GEG!
    Da kannst du reingucken, was aktuelle Pflichten sind.

    Zukunftsprognosen gibt es derzeit keine.
    Unter rot-grün war die Überlegung alle Bestandsgebäude mit einem Energieeffizienzstandard schlechter als C mit einer CO2-Abgabe zu belegen, um die Besitzer auf diese Weise endlich zu einer energetischen Sanierung ihrer abgewohnten Hütten zu bewegen. Aber da haben ja alle gleich laut aufgeschrien und von "kalter Enteignung" gefaselt. Idiotisch! Man hätte mit diesen Abgaben ja 0%-Finanzierungen anbieten können statt immer nur die Förderung in die Luxusneubauten reinzupulvern.
    Da z.Z. mit der CDU eine Lobbyistenpartei des Großkapitals und der Immobilienwirtschaft an der Macht ist, wird es wird es solche Ideen einer Strafabgabe für unsanierte Objekte wohl in den nächsten 3 Jahren nicht geben. Die CDU setzt wieder nur auf Steuergeldverschwendung bei der Förderung von Neubauten und Bauträger-WEG-Modellen. Aber niemand tritt den tausenden Vermietern alter unsanierter Nachkriegsobjekte in den Arsch, die ihre Buden weiterhin nicht sanieren. Auch die kleinen Hausbesitzer sollten mehr Anreize bekommen.
     
  6. nordanney

    nordanney

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    Kurze Ergänzung zu diesem Punkt (der ja nur ein Teil der Verordnung ist): Zunächst geht es um den Durchschnitt des Wohnungsbestandes in einem Land. Und bei D liegen wir in D aktuell tatsächlich.

    Welche Strafen oder Goodies für Nichtsanierungen oder Sanierungen es noch geben wird, steht in den Sternen. Aber für Dich im konkreten Fall gibt es aktuell weder ein Pflicht zur Sanierung noch Strafen.

    P.S. Eine effiziente WP könnte Dich schon in den für Dich grünen Bereich heben. Die bringt (oft) gerne mal zwei Stufen.
     
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