Zwei Garagen auf Grundstücksgrenze

Diskutiere Zwei Garagen auf Grundstücksgrenze im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! Wenn ich ein entsprechend großes Grundstück teilen lasse. Gleicher Besitzer. Auf einem entsteht ein Hauptgebäude, das andere wird...

  1. flyingbits

    flyingbits

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    Hallo zusammen!

    Wenn ich ein entsprechend großes Grundstück teilen lasse. Gleicher Besitzer. Auf einem entsteht ein Hauptgebäude, das andere wird nur geplant. Darf man dann zwei Garagen auf die Grenze setzen?

    Danke für eure Hilfe
     
  2. JonasKirschke

    JonasKirschke

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    Hallo flyingbits,

    das lässt sich leider nicht so leicht beantworten. Als erstes müsste man wissen, in welchem Bundesland du dich befindest, da jedes Bundesland hierzu eigene Regelungen hat.
    Dann müsste man wissen ob es evtl einen Bebauungsplan gibt. Der könnte hierzu auch nochmal eigenen Reglungen haben.
    Oder ob sich das Grundstück evtl. im Innen- oder Außenbereich befindet.

    Habe ich dich richtig verstanden, dass die beiden Garagen auf dem Grundstück mit dem Hauptgebäude errichtet werden sollen?
    Oder soll auf jedem der beiden neuen Grundstücke eine Garage gebaut werden?
    Ein Lageplan oder eine Skizze wären nicht schlecht.
     
  3. flyingbits

    flyingbits

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    Guten Morgen!
    Also es ist in Bayern. Bebauungsplan gibt es nicht. Innenbereich.
    Ein großes Grundstück soll in zwei gleiche Teile geteilt werden.
    Auf einem soll das Hauptgebäude und dazu die Garage auf der Grenze errichtet werden. Auf dem zweiten abgeteilten Grundstück nur die Garage auf der Grenze. Die beiden Garagen sind dann eine Einheit. Zweimal 9m lang.
     
  4. Kriminelle

    Kriminelle

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    Größe ist egal.
    Egal, es gilt die LBO
    Egal. Grundstück ist Grundstück
    Egal, jede Regelung betrifft genau das Grundstück, um was es geht.

    Es steht also im Artikel 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)! Das kann man selbst lesen.

    -> 9 Meter je Grundstücksgrenze.
     
  5. JonasKirschke

    JonasKirschke

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    Sehr gut. Bayern ist mein Fachgebiet.

    Mit einer Länge von 9,00 m bist du gerade noch im Rahmen dessen, was die bayerische Bauordnung an Grenzbebauung (für Nebengebäude!) erlaubt. Mehr wäre zwar auch möglich, aber nur mit Abweichung vom Abstandsflächenrecht und Nachbarunterschrift.

    Bei einer Länge von 9 m gehe ich jetzt mal davon aus, dass die Grundfläche der (einzelnen) Garage unter 50m2 liegt. Ein Bauantrag ist somit nicht erforderlich. Falls es mehr als 50m2 sind, brauchst du auf jedenfall einen.

    Bitte bedenken, dass du auch im Innenbereich sogenannte faktische Baugrenzen einhalten musst und das kein Freifahrtschein ist, dass du überall auf deinem Grundstück die Garage hinhauen darfst.

    Zusammenfassung:
    -wenn faktische Baugrenze eingehalten
    -Grenzbebauung max. 9m
    -UND unter 50m 2 Grundfläche

    Brauchst du sehr wahrscheinlich keinen Bauantrag und kannst direkt loslegen. ABER bitte kläre das zur Sicherheit noch mit der Gemeinde ab. Es könnte noch weitere Satzungen geben, die die Bebaubarkeit einschränken. Z.b. eine Veränderungssperre, Gestaltungssatzung, Sanierungssatzung oder sonstiges.
    Aus der Entfernung betrachtet sieht es jedoch erstmal ganz gut aus.

    Bei Interesse: ich habe einen Bauherrnratgeber geschrieben, der sich mit einigen der o.g. Themen befasst (Amazon: Bauantrag abgelehnt?)
     
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