Zwei Garagen auf Grundstücksgrenze

Diskutiere Zwei Garagen auf Grundstücksgrenze im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! Wenn ich ein entsprechend großes Grundstück teilen lasse. Gleicher Besitzer. Auf einem entsteht ein Hauptgebäude, das andere wird...

  1. #1 flyingbits, 23.05.2026
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    Hallo zusammen!

    Wenn ich ein entsprechend großes Grundstück teilen lasse. Gleicher Besitzer. Auf einem entsteht ein Hauptgebäude, das andere wird nur geplant. Darf man dann zwei Garagen auf die Grenze setzen?

    Danke für eure Hilfe
     
  2. #2 flyingbits, 23.05.2026
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    Guten Morgen!
    Also es ist in Bayern. Bebauungsplan gibt es nicht. Innenbereich.
    Ein großes Grundstück soll in zwei gleiche Teile geteilt werden.
    Auf einem soll das Hauptgebäude und dazu die Garage auf der Grenze errichtet werden. Auf dem zweiten abgeteilten Grundstück nur die Garage auf der Grenze. Die beiden Garagen sind dann eine Einheit. Zweimal 9m lang.
     
  3. #3 Kriminelle, 23.05.2026
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    Größe ist egal.
    Egal, es gilt die LBO
    Egal. Grundstück ist Grundstück
    Egal, jede Regelung betrifft genau das Grundstück, um was es geht.

    Es steht also im Artikel 6 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)! Das kann man selbst lesen.

    -> 9 Meter je Grundstücksgrenze.
     
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  4. #4 flyingbits, 23.05.2026
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    Also teile ich mein Grundstück und darf auf der Grenze 18m Garage errichten?
    Sprich durch Grundstücksteilung heble ich die Regelungen der Grenzbebauung aus.

    Besteht dann auf Grundstück 2 eine Bauverpflichtung für das Haupthaus? Und muss die Garage eine Garage für ein Auto sein oder darf es auch ein Nebenraum sein?
     
  5. Pflunz

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    Kannst du vielleicht eine Skizze machen?
     
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  6. #6 nordanney, 23.05.2026
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    18m auf einem Grundstück nicht. da gelten die neuen Meter. Auf zwei Grundstücken, egal wem sie gehören, geht das schon. Hättest du vier Grundstücke, könntest du sogar 36m setzen. Immer das einzelne Grundstück betrachten.
     
  7. #7 Kriminelle, 23.05.2026
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    Nein.
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  8. #8 flyingbits, 23.05.2026
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    Du scheinst dich damit gut auszukennen. Bitte erklär mir das nochmal einwenig.
    Also ich möchte mich von einem Getränkemarkt nebenan abgrenzen. Wenn ich also das Grundstück teilen lasse, darf ich dann auf jedem Grundstück eine Garage mit 9m bauen und die zusammenstellen?
     
  9. Pflunz

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    Mach doch bitte eine skizze
     
    Ab in die Ruine, 11ant und JonasKirschke gefällt das.
  10. #10 simon84, 23.05.2026
    Zuletzt bearbeitet: 23.05.2026
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    Wenn du ein Grundstück teilst, dann steht doch danach die Garage nicht mehr an der ursprünglichen Grenze sondern irgendwo IM Grundstück

    was ist denn da bitte der Vorteil den Riesen Aufwand und Kosten für eine Teilung auf sich zu nehmen anstatt die Garagen gleich dort in das Grundstück zu setzen,
    3 Meter Abstand zum Nachbarn zu lassen und einfach einen Bauantrag zu stellen ?

    und wofür denn 18 Meter Garage ? 6 Stellplätze ?? Sind die nötig oder gefordert ? Ist das gewerblich oder privat ?

    Bitte Skizze Ist, soll ohne Teilung und soll mit Teilung

    PS. Nur falls du irgendwie denkst du kannst einen 3 Meter Streifen abteilen, das haut so nicht hin
     
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  11. #11 flyingbits, 23.05.2026
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    So hier wäre also meine Planung. Es geht hier um die Abschottung gegenüber dem Getränkemarkt nebenan.
     

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  12. #12 nordanney, 23.05.2026
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    Klar, wir wir gesagt haben, geht das. ABER: Die brauchst meines Wissens eine Brandschutzmauer , wenn du so aneinander stehen. Also einfach durchfahren oder eine Tür rein geht nicht.

    Nachtrag: natürlich darf sonst nicht auf der Grenze stehen. Und „normale“ Menschen bauen einfach einen Zaun. Leichter, schneller, einfacher, günstiger
     
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  13. #13 Fred Astair, 23.05.2026
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    Dann zeichne bitte auch mal die Zufahrt zu beiden Garagen ein.
     
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  14. #14 nordanney, 23.05.2026
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    Welche? Er will ja nicht bauen (zumindest nichts mit Baugenehmigung) und insofern ist das egal.
    Soll ja nur ein „Trick“ sein, um zwei Garagen hintereinander zu stehen. Völlig bescheuert, wenn man den Hintergrund kennt, aber machbar.
     
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  15. #15 Kriminelle, 23.05.2026
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    Genau das wollte ich auch sagen: wenn sich der erwähnte Getränkemarkt geratewohl und sinngemäß planoben befindet, die Zuwegung planlinks, dann verliert das hintere Grundstück, zeichnerisch das rechte, ihre Erschliessung. Zudem werden mutmaßlich Versorger vom neuen Grundstück mit der neuen Garage überbaut, was schon gar nicht mal geht.
    Wenn die Zuwegung planunten wäre und noch gar keine Garage existiert, dann dürften diese Garagen, so wie sie eingezeichnet sind, ihren Zweck, nämlich der Unterbringung eines Kfz/Pkws, gar nicht nutzen, weil sie nicht in Breite anfahrbar sind.
    Zuwegung planrechts, dann würde die planlinke Garage nicht ihren Zweck erfüllen .
    Allerdings schließt die Grenzbebauung auch sonstige Nebengebäude ein, muss ja keine Garage sein, sondern ein Schuppen. Dann würde es in dem Fall gehen, wenn die Zuwegung planunten wäre. Aber um das jetzt alles aufzuführen, sollte die Zeichnung vielleicht mal alles beinhalten, um was es hier geht.

    Grundstückstrennungen kann man auch nicht so einfach mal machen: um ein Grundstück zum Grundstück zu machen, gehören ja einige Voraussetzungen zu. Mindestgrösse, überbaubare Fläche usw.

    Das ist hier schon wieder so ein verknotetes Konstrukt, der sich durch den anstauenden Ärger über Nachbarbebauung (Getränkemarkt/Lärm) über nächtliche Grübeleien entfaltet. Völlig sinnfrei.
    Es wurde weiter oben ja schon gesagt: Zaun setzen. Hecke schluckt übrigens auch Ärger vom störenden Nachbarn ;)
     
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    Dir gibt also die Garage neben Deinem Haus nur etwa fünf Meter weit Sichtschutz gegen den Nachbarn mit dem Getränkemarkt, und Du möchtest Deinen Garten ab dem Ende Deiner Garage als rechtlich eigenständiges Grundstück abteilen, um Dir damit weitere neun Meter Länge für einen Sichtschutz mit Abstellraum zu ermogeln. Ich wußte garnicht, daß Schilda in Bayern liegt.

    Wenn Dein damit rechtlich abgeschnittener Gartenteil nicht anderswo an eine öffentliche Wegfläche grenzt, entsteht mit dem Abschneiden ein gefangenes Grundstück, sofern Du nicht auf der anderen Hausseite eine Wegerechtsfläche zu bieten hast, mit der es dem Hinterliegergrundstück "dienen" kann. Und für ein derart gefangenes Grundstück würde jegliche Baugenehmigung versagt werden, selbst die für eine "Garage". Die Aussicht, am Sankt Nimmerleinstag bekäme diese Garage womöglich ein Haus hinzuges(t)ellt, würde mindestens nichts erleichtern. Deine Idee ist mit Schnapsidee noch freundlich bezeichnet, da sehe ich die Grenze vom Schnaps zum reinen Alkohol bereits um weit mehr als nur neun Meter überschritten *ROTFL*

    Geiztest Du nicht so arg mit der Bebilderung, hätte ich Dir noch einen weiteren Fachmann (Dimeto) hinzugerufen, aber so natürlich nicht. Jonas hat bestimmt auch nicht nur aus Jux darum gebeten, die Situation brauchbar zu erhellen.
     
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  17. #17 hanghaus2000, 23.05.2026
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    mach eine 2 m hohe SIchtschutzwand und planze dann Hecken die schnell 3 m erreichen.
     
  18. #18 flyingbits, 26.05.2026
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    Die 2m Wand ist ja genehmigungsfrei und kann gemauert sein?
     
  19. 11ant

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    Nein, ein Bauwerk darf alles was die erlaubte Grenzbebauungslänge überschreitet nicht sein. Die Mauer darf garnicht erst hin, egal ob mit oder ohne Abstellraum dahinter.
     
  20. #20 simon84, 26.05.2026
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    Bundesland ? Ggf sogar einfriedungssatzung der Gemeinde beachten.

    ob eine Mauer ohne Abstandsflaechen auszulösen auf oder in der Nähe der Grenze stehen darf , müsste man genauer recherchieren

    ein sichtschutzzaun ca 1.80-2 Meter hoch geht an vielen Orten.

    Ist der Eigentümer des Grundstücks auf dem das Gewerbe steht denn generell kooperativ?
     
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