Mängel bei neuem Balkongeländer (Überstände, schiefe Platte) – Fachgerecht oder Pfusch?

Diskutiere Mängel bei neuem Balkongeländer (Überstände, schiefe Platte) – Fachgerecht oder Pfusch? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bräuchte mal eine fachliche Zweitmeinung zu einem neu montierten Balkongeländer (Stahl feuerverzinkt, pulverbeschichtet DB...

  1. mucdude

    mucdude

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    Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal eine fachliche Zweitmeinung zu einem neu montierten Balkongeländer (Stahl feuerverzinkt, pulverbeschichtet DB 703). Es handelt sich um eine Maßanfertigung nach Laufmetern (Abrechnung nach lfm). Bei der Abnahme habe ich Vorbehalte ins Protokoll aufnehmen lassen. Der Metallbauer spielt diese nun als "normale", geringe optische Mängel herunter.

    Hier die Fakten (Bilder und Freigabezeichnung hänge ich an):

    1. Montageplatten ragen über den Beton hinaus (Zerstörte Tropfkante) Der Balkon hat ein normales Gefälle. Der Metallbauer hat aber (wie er beim Termin selbst zugab) identisch lange Pfosten gefertigt. Um das Geländer oben auszurichten, wurden die Ankerplatten unterschiedlich tief angesetzt. An den höchsten Stellen ragen die Platten nun deutlich über die untere Betonkante des Balkons hinaus. Mein Kritikpunkt: Die von mir unterzeichnete CAD-Freigabezeichnung zeigt die Platten in den Seitenansichten exakt bündig mit der Unterkante. Zudem stört der Überstand die Tropfkante für das Regenwasser, das nun an der Platte hängt. Der Schlosser sagt, das sei "bei Gefälle immer so". Hätte er hier nicht beim Aufmaß die Pfostenlängen / Position der Ankerplatten anpassen müssen?

    2. Schiefe Ankerplatte Bei einem Pfosten ist die Ankerplatte stark schief montiert. Der Pfosten selbst steht aber exakt im Lot (mit Wasserwaage geprüft). In der Freigabezeichnung sind alle Platten im 90-Grad-Winkel gezeichnet. Es handelt sich also offensichtlich um einen Schweißfehler aus der Werkstatt. Angebot der Firma: 50 € Preisnachlass (Minderung). Da das Teil gepulvert und feuerverzinkt ist, lässt es sich vor Ort nicht richten. Ist so ein Angebot für ein Bauteil, das eigentlich in der Werkstatt neu gefertigt werden müsste, angemessen?

    Wie seht ihr das aus fachlicher Sicht? Sind das klassische Planungs- und Aufmaßfehler sowie Mängel, auf deren fachgerechte Behebung (oder angemessenen Einbehalt) ich rechtlich bestehen kann?

    Danke schon mal für euren fachlichen Input!
     

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  2. Hark

    Hark

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    Als ich noch in der Ausbildung war, hat mein Altgeselle gern gesagt "Entfernung macht hübsch" - Heute wohl eher unter dem Begriff "gebrauchsüblicher Betrachtungsabstand" bekannt. Kann jetzt nicht sagen was der bei Geländern ist .. aber sicher nicht 10cm :)
     
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  3. driver55

    driver55

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    Wenn es sich hierbei tatsächlich nur um diese beiden „Mängel“ handelt, ist der Gesamtzustand grundsätzlich als sehr gut zu bewerten. Entscheidend ist jedoch die Gesamtwirkung des Geländers aus der Nutzungsperspektive, also insbesondere im Sitzen auf dem Balkon. Bitte stelle hierzu eine Gesamtansicht zur Verfügung. Zudem wäre es wichtig zu klären, über welche Gesamtlänge in laufenden Metern wir hier sprechen.

    Ein wesentlicher Punkt ist jedoch folgender: Planunterlagen sind bekanntermaßen nicht immer deckungsgleich mit der tatsächlichen Ausführung. In der vorliegenden Zeichnung ist keine Bemaßung ersichtlich. Dargestellt sind lediglich die Balkontiefe sowie ein Gefälle, das offenbar über den Belag realisiert wurde. Daraus ergibt sich, dass die Unterkante des Balkons konstruktiv waagerecht („im Wasser“) ausgeführt ist. Sollte der Handlauf ebenfalls waagerecht montiert sein, müssten die Abstände zwischen Balkonunterkante und Handlauf durchgängig konstant sein. Andernfalls wäre das Geländer – insbesondere der Handlauf – sichtbar schief ausgeführt.

    Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Zeichnung nicht die tatsächliche Ausführung des Balkons widerspiegelt.

    Zusätzlich ist auf den vorgelegten Bildern eine überstehende Montageplatte erkennbar. Diese kann nicht der in der Zeichnung dargestellten mittleren Platte entsprechen, da die nachfolgende Platte in diesem Fall noch tiefer positioniert sein müsste. Ebenso scheiden die rechte bzw. linke Montageplatte aus, da deren Befestigungsart konstruktiv anders ausgeführt ist. Es stellt sich daher die Frage, welche konkrete Ausführung hier tatsächlich gezeigt wird.
     
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  4. BaUT

    BaUT

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    Zugegeben: Die Schweißerarbeiten waren kein Meisterwerk und man möchte dem Schweißer gern die Verwendung eines Winkeleisens anempfehlen.
    Weshalb die eine Kopfplatte so weit unten montiert ist, entzieht sich mangels Übersichtsfoto meinem Verständnis.

    Ich hätte zur Beurteilung der optischen Mängel gerne mal ein Übersichtsbild vom Garten aus.
    Davon abgesehen bleibt für mich die Frage, ob die Stirnseiten der Balkonplatten (inkl. der Kopfplatten der Geländer) nicht noch farblich endbehandelt wird?! Im Zuge dessen könnte man die Kopfplatten doch im Farbton der Balkonplatte "wegstreichen".
     
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  5. hampshire

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    Das ist keine gute Arbeit, aber noch kein Pfusch.
    Würde mich auch nerven.
     
  6. ichweisnix

    ichweisnix

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    Evtl. der Balkon schief und das Geländer gerade?
     
  7. hampshire

    hampshire

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    Ist bei einer Einzelanfertigung egal. Das muss der Metallbauer entsprechend ausmessen.
     
  8. hanghaus2000

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    Planung ist schlecht. Wer so knapp an die Kante geht hat das Risiko das wenn etwas nicht ganz passt es gleich auffaellt. Entweder Balkon nicht genau in der Waage oder das Gelaender. Oder sogar beides. Das kannst aber nur Du pruefen.
     
  9. ichweisnix

    ichweisnix

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    Wegen den 8 mm würde ich kein gschiss machen.
     
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