Mängel bei neuem Balkongeländer (Überstände, schiefe Platte) – Fachgerecht oder Pfusch?

Diskutiere Mängel bei neuem Balkongeländer (Überstände, schiefe Platte) – Fachgerecht oder Pfusch? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bräuchte mal eine fachliche Zweitmeinung zu einem neu montierten Balkongeländer (Stahl feuerverzinkt, pulverbeschichtet DB...

  1. mucdude

    mucdude

    Dabei seit:
    Heute
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal eine fachliche Zweitmeinung zu einem neu montierten Balkongeländer (Stahl feuerverzinkt, pulverbeschichtet DB 703). Es handelt sich um eine Maßanfertigung nach Laufmetern (Abrechnung nach lfm). Bei der Abnahme habe ich Vorbehalte ins Protokoll aufnehmen lassen. Der Metallbauer spielt diese nun als "normale", geringe optische Mängel herunter.

    Hier die Fakten (Bilder und Freigabezeichnung hänge ich an):

    1. Montageplatten ragen über den Beton hinaus (Zerstörte Tropfkante) Der Balkon hat ein normales Gefälle. Der Metallbauer hat aber (wie er beim Termin selbst zugab) identisch lange Pfosten gefertigt. Um das Geländer oben auszurichten, wurden die Ankerplatten unterschiedlich tief angesetzt. An den höchsten Stellen ragen die Platten nun deutlich über die untere Betonkante des Balkons hinaus. Mein Kritikpunkt: Die von mir unterzeichnete CAD-Freigabezeichnung zeigt die Platten in den Seitenansichten exakt bündig mit der Unterkante. Zudem stört der Überstand die Tropfkante für das Regenwasser, das nun an der Platte hängt. Der Schlosser sagt, das sei "bei Gefälle immer so". Hätte er hier nicht beim Aufmaß die Pfostenlängen / Position der Ankerplatten anpassen müssen?

    2. Schiefe Ankerplatte Bei einem Pfosten ist die Ankerplatte stark schief montiert. Der Pfosten selbst steht aber exakt im Lot (mit Wasserwaage geprüft). In der Freigabezeichnung sind alle Platten im 90-Grad-Winkel gezeichnet. Es handelt sich also offensichtlich um einen Schweißfehler aus der Werkstatt. Angebot der Firma: 50 € Preisnachlass (Minderung). Da das Teil gepulvert und feuerverzinkt ist, lässt es sich vor Ort nicht richten. Ist so ein Angebot für ein Bauteil, das eigentlich in der Werkstatt neu gefertigt werden müsste, angemessen?

    Wie seht ihr das aus fachlicher Sicht? Sind das klassische Planungs- und Aufmaßfehler sowie Mängel, auf deren fachgerechte Behebung (oder angemessenen Einbehalt) ich rechtlich bestehen kann?

    Danke schon mal für euren fachlichen Input!
     

    Anhänge:

  2. Hark

    Hark

    Dabei seit:
    19.04.2010
    Beiträge:
    505
    Zustimmungen:
    331
    Beruf:
    Dachdecker
    Ort:
    Schleswig Holstein
    Als ich noch in der Ausbildung war, hat mein Altgeselle gern gesagt "Entfernung macht hübsch" - Heute wohl eher unter dem Begriff "gebrauchsüblicher Betrachtungsabstand" bekannt. Kann jetzt nicht sagen was der bei Geländern ist .. aber sicher nicht 10cm :)
     
  3. driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    6.953
    Zustimmungen:
    1.855
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    Wenn es sich hierbei tatsächlich nur um diese beiden „Mängel“ handelt, ist der Gesamtzustand grundsätzlich als sehr gut zu bewerten. Entscheidend ist jedoch die Gesamtwirkung des Geländers aus der Nutzungsperspektive, also insbesondere im Sitzen auf dem Balkon. Bitte stelle hierzu eine Gesamtansicht zur Verfügung. Zudem wäre es wichtig zu klären, über welche Gesamtlänge in laufenden Metern wir hier sprechen.

    Ein wesentlicher Punkt ist jedoch folgender: Planunterlagen sind bekanntermaßen nicht immer deckungsgleich mit der tatsächlichen Ausführung. In der vorliegenden Zeichnung ist keine Bemaßung ersichtlich. Dargestellt sind lediglich die Balkontiefe sowie ein Gefälle, das offenbar über den Belag realisiert wurde. Daraus ergibt sich, dass die Unterkante des Balkons konstruktiv waagerecht („im Wasser“) ausgeführt ist. Sollte der Handlauf ebenfalls waagerecht montiert sein, müssten die Abstände zwischen Balkonunterkante und Handlauf durchgängig konstant sein. Andernfalls wäre das Geländer – insbesondere der Handlauf – sichtbar schief ausgeführt.

    Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Zeichnung nicht die tatsächliche Ausführung des Balkons widerspiegelt.

    Zusätzlich ist auf den vorgelegten Bildern eine überstehende Montageplatte erkennbar. Diese kann nicht der in der Zeichnung dargestellten mittleren Platte entsprechen, da die nachfolgende Platte in diesem Fall noch tiefer positioniert sein müsste. Ebenso scheiden die rechte bzw. linke Montageplatte aus, da deren Befestigungsart konstruktiv anders ausgeführt ist. Es stellt sich daher die Frage, welche konkrete Ausführung hier tatsächlich gezeigt wird.
     
Thema:

Mängel bei neuem Balkongeländer (Überstände, schiefe Platte) – Fachgerecht oder Pfusch?

Die Seite wird geladen...

Mängel bei neuem Balkongeländer (Überstände, schiefe Platte) – Fachgerecht oder Pfusch? - Ähnliche Themen

  1. optischer Mangel bei neuen Fenster

    optischer Mangel bei neuen Fenster: Info: Altbau-Sanierung kein Neubau, Sanierung ohne Bauleiter oder ähnliches Wir haben einen recht kleinen aber unschönen Mangel in einem unserer...
  2. Mängel neuer Vinylboden (Fachfirma)

    Mängel neuer Vinylboden (Fachfirma): Hallo, ich bin neu hier! Wir haben im Dezember/Januar von einer Fachfirma (Schreiner) einen Vinyl-Designeboden in unserer neuen Wohnung verlegen...
  3. Neue Hebe-/Schiebefenster; Knick im Randverbund oder Spacer; Mangel?

    Neue Hebe-/Schiebefenster; Knick im Randverbund oder Spacer; Mangel?: Hallo zusammen, ich lasse gerade über einen Bauträger ein Haus errichten und habe schön häufiger hier im Forum nach Informationen gesucht, die...
  4. Mängel neuer Dachstuhl mit Wechsel

    Mängel neuer Dachstuhl mit Wechsel: Hallo, haben mit einem Generalübernehmer ein Eigenheim, Bungalow gebaut und stehen kurz vor der Bauabnahme. Der Dachstuhl wurde vom beauftragten...