Einschätzung zum Schadensbild: Schimmelbefall

Diskutiere Einschätzung zum Schadensbild: Schimmelbefall im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; Sehr geehrte Experten, an der Decke der Küche einer unserer Mietswohnungen (Erdgeschoß) wurde, bei einer Rohrreinigung durch eine Firma, bei der...

  1. Steppke

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    Sehr geehrte Experten,

    an der Decke der Küche einer unserer Mietswohnungen (Erdgeschoß) wurde, bei einer Rohrreinigung durch eine Firma, bei der ich anwesend war, ein massiver Schimmel/Feuchtigkeitsschaden entdeckt (siehe Fotos), der uns durch die Mieter nicht gemeldet wurde.

    Über der Wohnung befindet sich eine weitere (Dach)geschoßwohnung. Die Mieter (Renter) sind gerade zur Kur.

    Könnte jemand, anhand der Fotos erkennen, ob dieser Schimmel/Feuchtigkeitsschaden durch fehlendes Lüften/Heizen entstanden ist (Kondenswasser) oder eventuell durch Feuchtigkeit aus der (Dach)geschoßwohnung? Die Küche der Dachgeschoßwohnung befindet sich genau über der Küche der Erdgeschoßwohnung.

    Gibt es hier vielleicht einen Bausachverständigen/Gutachter der anhand der Fotos eine Einschätzung abgeben könnte?

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß
    Matthias
     

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  2. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Sind die Außenwände gedämmt?

    Der Oberschrank an der Außenwand ist jedenfalls nicht sehr förderlich.

    Wo sitzt denn der Heizkörper?

    Auf den ersten Blick sieht es nach einem Tauwasserproblem an einer Wärmebrücke aus.

    Man sollte mal die relative Luftfeuchtigkeit und die Oberflächentemperatur an der Schimmelstelle im Winter bestimmen.
     
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  3. #3 GreatScott83, 18.06.2026 um 23:59 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 19.06.2026 um 08:08 Uhr
    GreatScott83

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    Ist die Dunstabzugshaube angeschlossen? Also mit Abluft nach außen?
     
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  4. petra345

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    Ich würde es für eine Wärmebrücke halten, die schon im Rohbau entstanden ist. Kein Wasserschaden aus der darüber befindlichen Wohnung.

    Es ist streng genommen deine Aufgabe eine fehlerfreie Wohnung zur Verfügung zu stellen. Der Hinweis soll dich abhalten ein großes Faß aufzumachen und hier große Forderungen an die Mieter zu stellen. Halte den Ball flach.

    Mit einer Außendämmung wird der Schimmel verschwinden bzw. garnicht erst auftreten.
     
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  5. #5 Steppke, 19.06.2026 um 12:56 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 19.06.2026 um 13:09 Uhr
    Steppke

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    Die Außenwände sind nicht gedämmt.

    Der Heizkörper "sitzt" an der gegenüberliegenden Wand, zum Wohnzimmer, nicht an der Außenwand.

    Die Dunstabzugshaube ist angeschlossen, die Abluft wird aber nicht nach außen abgeführt.

    Bevor die Wohnung neu vermietet wurde, wurde sie komplett renoviert. Vorher lebten dort schon 3 andere Mietparteien (Haus wurde 1996 gebaut). Niemals gab es Schimmelschäden. Eine fehlerfreie Wohnung wurde zur Verfügung gestellt.

    Und ich will "kein großes Faß aufmachen".

    Mieter haben aber weitreichende Sorgfalts- und Obhutspflichten und eine Mängelanzeigepflicht.

    Dieser Schimmelschaden ist nicht "über Nacht" aufgetreten. Der hat sich über lange Zeit gebildet und hat nun zu einem Substanzschaden geführt, da der Schimmel sich extrem ausgeweitet hat und nun im Putz "sitzt". Und das alles durch die ausgebliebene Mängelanzeige.

    Es geht hier um Schadensregulierung.

    Und, wie oben erwähnt, wurde die Wohnung im tadellosem Zustand neu vermietet.

    Was möchten Sie mir daher sagen, dass ich "kein Faß aufmachen soll"? Darf ich Ihnen die Rechnung für die Sanierung schicken?

    Danke und Gruß
    Matthias
     
  6. GreatScott83

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    Wohin dann? Umluftbetrieb?
     
  7. Steppke

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  8. hanghaus2000

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    Dann solltest den Schaden aber von einem Sachverstaendigen begutachten lassen.
     
  9. BaUT

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    Ich schreib mal eine Ferneinschätzung:

    Gebäude ist aus den 1970er Jahren.
    Außenwände aus 24 cm oder 30 cm Hbl-Mauerwerk.
    Deckenranddämmung aus 35 mm HWL.

    Da kackt die Außenwand-Außenwand-Ecke im Deckenixel völlig ab.
    Schimmelpilzkriterium (fRsi > 0,70) ist nicht eingehalten.

    Es liegt also eine geometrisch-konstruktive Wärmebrücke mit massiv erhöhter Schadensneigung vor.
    Die lässt sich nur mit einem besonders trockenen Raumklima (20°C und 40% rF) halbwegs schimmelfrei halten.

    Hinzu kommt, dass in der Wohnung offenbar dichtschließende Kunststofffenster eingebaut wurden.

    Mit solch dichten Fenstern ist die Bude zu dicht und die mietrechtlich zumutbaren 2 - 3x Stoßlüftungen pro Tag reichen nicht aus um die Wohnung hinreichend trocken und damit schimmelfrei zu halten.

    Lösung:
    Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellen lassen, Fensterfaltlüfter in der ganzen Wohnung nachrüsten.
    Badabluft gemäß DIN 18017-3 aktivieren und auch die Küchenabluft nach draußen führen.
     
  10. BaUT

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    Sorry - das habe ich überlesen.
    Also dann sollte es eigentlich nicht sooo schlimm sein.

    Außenwände aus 30 oder 36,5cm LHz mit einem lamda von 0,21 W/(m² K)
    Deckenranddämmung vermutlich 30 mm XPS.
    Immernoch nicht perfekt - aber besser.

    Küchenabluft als Umlufthaube.
    Bad vermutlich auch nur über Fenster gelüftet.

    Dann würde ich trotzdem eine Erstellung eines Lüftungskozeptes nach DIN 1946-6 empfehlen und die Bude allseits mit Fensterfalzlüftern nachrüsten lassen, um eine gewisse nutzerunabhängige Grundlüftung sicher zu stellen.
     
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  11. Fabian Weber

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    Wahrscheinlich wäre bei einem anderen Nutzerverhalten kein Schimmel. Da man aber auf das Nutzerverhalten keinen Einfluss hat, würde ich empfehlen, dem Schimmel mit baulichen Gegenmaßnahmen zu begegnen. Ich hatte schon Neubauten von 2016, da haben die Mieter stundenlang Reis gekocht, da hat’s dann auch geschimmelt.

    Das könnten die erwähnten Fensterfalzlüfter sein. Ich würde hier noch einen Heizdraht mit Taupunktüberwachung ins Spiel bringen, der in das Deckenixel eingespachtelt wird.

    Den Hinweis, dass die Mieter Ihrer Hinweispflicht nicht nachgekommen sind, halte ich persönlich für berechtigt.

    Die Schuldfrage ist aber eher in einem Jura-Forum zu klären.

    Hier herrscht jedenfalls die einhellige Meinung, dass es kein Wasserschaden von oben ist.
     
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  12. Hark

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    Es sieht aber schon „sehr feucht aus“ auf den Bildern, mit stark abgegrenzten Rändern zu den trockenen Bereichen. Ich würde da einen Wasserschaden von der darüberliegende Wohnung (oder dem Dach?) nicht grundsätzlich ausschliessen wollen.
    Vor allem, da die Wohnung ja mehrere Jahrzehnte „funktioniert“ hat. Es ist aber ab und an möglich, dass ein geändertes Wohlverhalten so einen Schaden auslösen kann - habe ich auch schon erlebt.

    Waren auch die Fensterscheiben beschlagen - im Sommer eher unwahrscheinlich, aber vielleicht können die Mieter darüber Auskunft geben? - Oder hast Du eine Feuchtigkeitsmessung durchführen können?
     
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