Einschätzung zum Schadensbild: Schimmelbefall

Diskutiere Einschätzung zum Schadensbild: Schimmelbefall im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; Sehr geehrte Experten, an der Decke der Küche einer unserer Mietswohnungen (Erdgeschoß) wurde, bei einer Rohrreinigung durch eine Firma, bei der...

  1. Steppke

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    Sehr geehrte Experten,

    an der Decke der Küche einer unserer Mietswohnungen (Erdgeschoß) wurde, bei einer Rohrreinigung durch eine Firma, bei der ich anwesend war, ein massiver Schimmel/Feuchtigkeitsschaden entdeckt (siehe Fotos), der uns durch die Mieter nicht gemeldet wurde.

    Über der Wohnung befindet sich eine weitere (Dach)geschoßwohnung. Die Mieter (Renter) sind gerade zur Kur.

    Könnte jemand, anhand der Fotos erkennen, ob dieser Schimmel/Feuchtigkeitsschaden durch fehlendes Lüften/Heizen entstanden ist (Kondenswasser) oder eventuell durch Feuchtigkeit aus der (Dach)geschoßwohnung? Die Küche der Dachgeschoßwohnung befindet sich genau über der Küche der Erdgeschoßwohnung.

    Gibt es hier vielleicht einen Bausachverständigen/Gutachter der anhand der Fotos eine Einschätzung abgeben könnte?

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß
    Matthias
     

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  2. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Sind die Außenwände gedämmt?

    Der Oberschrank an der Außenwand ist jedenfalls nicht sehr förderlich.

    Wo sitzt denn der Heizkörper?

    Auf den ersten Blick sieht es nach einem Tauwasserproblem an einer Wärmebrücke aus.

    Man sollte mal die relative Luftfeuchtigkeit und die Oberflächentemperatur an der Schimmelstelle im Winter bestimmen.
     
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  3. #3 GreatScott83, 18.06.2026 um 23:59 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 19.06.2026 um 08:08 Uhr
    GreatScott83

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    Ist die Dunstabzugshaube angeschlossen? Also mit Abluft nach außen?
     
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  4. petra345

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    Ich würde es für eine Wärmebrücke halten, die schon im Rohbau entstanden ist. Kein Wasserschaden aus der darüber befindlichen Wohnung.

    Es ist streng genommen deine Aufgabe eine fehlerfreie Wohnung zur Verfügung zu stellen. Der Hinweis soll dich abhalten ein großes Faß aufzumachen und hier große Forderungen an die Mieter zu stellen. Halte den Ball flach.

    Mit einer Außendämmung wird der Schimmel verschwinden bzw. garnicht erst auftreten.
     
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  5. #5 Steppke, 19.06.2026 um 12:56 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 19.06.2026 um 13:09 Uhr
    Steppke

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    Die Außenwände sind nicht gedämmt.

    Der Heizkörper "sitzt" an der gegenüberliegenden Wand, zum Wohnzimmer, nicht an der Außenwand.

    Die Dunstabzugshaube ist angeschlossen, die Abluft wird aber nicht nach außen abgeführt.

    Bevor die Wohnung neu vermietet wurde, wurde sie komplett renoviert. Vorher lebten dort schon 3 andere Mietparteien (Haus wurde 1996 gebaut). Niemals gab es Schimmelschäden. Eine fehlerfreie Wohnung wurde zur Verfügung gestellt.

    Und ich will "kein großes Faß aufmachen".

    Mieter haben aber weitreichende Sorgfalts- und Obhutspflichten und eine Mängelanzeigepflicht.

    Dieser Schimmelschaden ist nicht "über Nacht" aufgetreten. Der hat sich über lange Zeit gebildet und hat nun zu einem Substanzschaden geführt, da der Schimmel sich extrem ausgeweitet hat und nun im Putz "sitzt". Und das alles durch die ausgebliebene Mängelanzeige.

    Es geht hier um Schadensregulierung.

    Und, wie oben erwähnt, wurde die Wohnung im tadellosem Zustand neu vermietet.

    Was möchten Sie mir daher sagen, dass ich "kein Faß aufmachen soll"? Darf ich Ihnen die Rechnung für die Sanierung schicken?

    Danke und Gruß
    Matthias
     
  6. GreatScott83

    GreatScott83

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    Wohin dann? Umluftbetrieb?
     
  7. Steppke

    Steppke

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