Grenzbebauung NRW

Diskutiere Grenzbebauung NRW im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Was hälts Du von Stemmarbeiten bis 23.00 Uhr, Wände rauskloppen an Feiertagen, parken auf privaten Grundstücken ohne zu fragen, Ehrlich? Das...

  1. Kriminelle

    Kriminelle

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    Ehrlich? Das toleriere ich ein paar Wochen, wenn es mich nur alle 20 Jahre betrifft.
    Ich selbst habe ein Haus renoviert und war dankbar, dass meine Nachbarn das mitgemacht haben - auch mal bis spät abends, auch oft am Wochenende. Sie haben sogar mit Kaffee ausgeholfen, ohne uns zu kennen. Als Dank haben wir sie eingeladen und wir wurden Freunde, wenn auch sehr verschiedene. 5 Jahre später mussten wir die neuen Nachbarn ertragen, wie diese alles schick gemacht haben. Wir brachten Kaffee.
    Das ist Nachbarschaft!
    Die 1cm machen es fett, oder?
    Ne, Dachüberstände bei Haupthäusern ja. Hat aber nichts mit Grenzbebauung von Garagen/Carports/previlegierte G. zu tun. Und auch Aussenwanddämmung, das gilt bei Sanierung eines Wohnhauses, Abstandsflächen sind anderes Thema.
    Eigentlich nicht. Außenkanten zählen bei Grenzbebauung. Aussenkanten = Gesamtlänge. Ansonsten könnte man ja eine Terrasse überaus lang dehnen. Oder eine Hütte mit Veranda die Veranda überaus großzügig bauen. Oder sich Mühe geben und einen frei tragenden Carport bauen. So mit Säule, dann würde ja gar keine Grenzbebauung ausgelöst ;)

    Aber ehrlich? So ein Korinthenkacker-Ei ist nicht meins. Wer mir da mit Luftraumverletzung kommt, der hat sie doch nicht alle.

    By the Way:

    Ich habe hier jetzt mit Dir - genauso wie Du mit den neuen Nachbarn - ein wirklich zerrüttendes Verhältnis und überhaupt keine Nachsicht mit Dir. Du verstößt gg die AGG und ich fühle mich jetzt in meinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Und da habe ich gar kein Verständnis für. Und da hilft es auch nichts, wenn Du dem nicht bewusst bist. Das ist nämlich echt scheisse und ich könnte Dich also dem Mod, dem Admin, den hohen Betreibern dieses Forums und der Beschwerdestelle des Bundes (Antidiskriminierungsstelle des Bundes) melden, so wie Du die Handwerkskammer und das Innenministerium. Ich halte es so: wer Krieg will, soll Krieg bekommen.
    Vielleicht solltest Du mal meinen Beitrag zum Anlass nehmen, Deine soziale Kompetenz in Deinem Leben einzuordnen und anschließend zu ordnen. Denn ansonsten wirst Du zu Lebzeiten - zumindest auf diesem Grundstück - keinen Frieden mehr finden.
     
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  2. jupheinrich

    jupheinrich

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    Hallo Jungs :lock

    Bin 100 % bei Euch, mit Nachbarn macht man keinen Krieg Bin nicht der Störer, hätte auch nie gedacht ,daß ich mich mit so einem Mist befassen muß.
    P.S: Es gibt keine Nachbarbeteiligung, keine Unterschrift.

    Erste Erkentnisse : Schverständigenwesen Handwerkskammer zu Köln und Referent Herr Dr. S..... vom MHKBD ( zuständig für die LBO NRW )
    - Dachlänge ist grundsätzlich in die Gesamtlänge einzuberechnen. Punkt. ( Sie könne leider nichts schriftlich bestätigen, ich möchte bitte den offiziellen Weg gehen und bei der Bezirksregierung Köln ( Dezernat 35 - Bauaufsicht ) anfragen, und die haben heute geantwortet:
    - Dächer sind Teil der Bebauung und sind grundsätzlich bei der Berechnung der maßgeblichen Länge der Grenzbebauung zu berücksichtigen.
    P.S2: Den Grenzstein an der relevanten Ecke habe ich auch schon gefunden, den anderen habe ich noch nicht gesucht:lock, würde sagen Mein Zaun steht perfekt mit der Außenkante vom Betonsockel mittig vor dem Grenzstein, und ja die Grenze wird noch eingemessen. Warte noch auf die Expertise zu meinem Flüssiggastank.
    Es ist wie es ist.:lock
     
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  3. hanghaus2000

    hanghaus2000

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    Danke fuer Deine Rueckmeldung. Gehst jetzt aufs Bauamt und bittest um Pruefung? Oder schickst gleich Deinen Anwalt? MMn ist der Blechcontainer ebenso anzurechnen das bedeutet eine erhebliche Verletzung der Grenzbebauung.
    Was ist denn damit? Hast den an die Grenze gebaut? Mit dem Nachbar vorab gesprochen?
     
  4. simon84

    simon84
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    Ah, bei uns in Bayern gibts bei sowas immer noch eine kurze Voransicht bzw. Unterschrift durch die Nachbarn , wenn es keinen Bebauungsplan gibt bzw 34er
    Deshalb fragte ich. Ist wohl in NRW schon weggefallen.

    Ich würde versuchen an die Bauakte zu kommen und prüfen ob gebaut wurde wie genehmigt.

    Falls vom genehmigten Bauantrag bzw. vorgelegter Bau Anzeige oder wie auch immer der Vorgang für das Bauvorhaben bei euch in NRW heißt abgewichen wurde, das Bauamt darauf hinweisen und beten aktiv zu werden.
    Parallel dazu zivilrechtlich gegen den Nachbarn mit einem auf Baurecht spezialisierten Fachanwalt vorgehen

    falls gebaut wurde wie genehmigt / angezeigt, du aber eine andere Auffassung hast, zb Dach überstand ist kein untergeordnetes Bauteil, dann musst du mit einem spezialisierten Fachanwalt für Baurecht und Verwaltungsrecht gegen die genehmigenden Behörden vorgehen.

    Eine Kammer oder Innung wird dieses Problem leider nicht lösen.

    gerichtsentscheidungen in diesem Bereich gehen leider in beide Richtungen …

    ich halte es weiterhin nicht für wirtschaftlich sinnvoll hier aktiv zu werden und würde mich wenn überhaupt auf andere schwerwiegende Verstöße konzentrieren wie zb Umwelt also gross angelegtes verbrennen von Müll bzw. imprägniertem Holz etc
     
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  5. simon84

    simon84
    Moderator

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    Ist der Tank vollständig unter der Erde und vollständig auf deinem Grundstück ?
    Ich denke da wirst du keine Probleme haben
     
  6. Steffan20

    Steffan20

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    Servus,
    ich finde es bemerkenswert, wie unterschiedlich selbst Fachleute solche Fragen bewerten. Die Aussagen zur Dachlänge scheinen ja nicht ganz einheitlich zu sein. Mich würde deshalb am meisten interessieren, was die Bezirksregierung nach Prüfung konkret dazu sagt.
     
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