Zusammenlegung Reihenhaus

Diskutiere Zusammenlegung Reihenhaus im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe die Möglichkeit das direkte Reihenmittelhaus zu erwerben, also meinen direkten Nachbarn. Hätte dann beide Mittelteile...

  1. Nico1988

    Nico1988

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    Hallo zusammen,

    ich habe die Möglichkeit das direkte Reihenmittelhaus zu erwerben, also meinen direkten Nachbarn. Hätte dann beide Mittelteile und würde unten gern das Wohnzimmer vergrößern.

    Laut erster Recherche ist das eine Brandschutzwand (handelt sich aber materialmässig um eine stinknormale Ziegelwand), rechtlich gesehen ist es aber wohl anders.

    Hat jemand sowas schon mal gemacht? Was muss man beantragen? Statiker ist klar, aber Genehmigung einholen oder eine Anzeige machen?
    Müssen die Hausnummern zusammengelegt werden 2a und 2b zu 2ab oder wie geht sowas?

    Weiß gar nicht an wen ich mich wenden soll, Baubehörde, Archritekt, Anwalt?

    Würde mich über euren Input freuen, geht um das Bundesland Brandenburg falls das relevant ist.
     
  2. 11ant

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    Soll es denn reversibel zusammengelegt werden ? - ich vermute doch eher, dauerhaft, und dass eine Haustür und -nummer künftig genügt. Vernutlich erwartet das Katasteramt eine Verschmelzung der beiden Flurstücke zu einem Gesamtgrundstück.

    Architekt, empfehle ich auch beim "Bauen im Bestand" immer, natürlich einen einschlägig erfahrenen und keinen Neubauer. Und Statiker muß auch sein.
     
  3. Nico1988

    Nico1988

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    vielen Dank! Genau dauerhaft soll das werden.
    Mit der Verschmelzung entfällt dann die rechtliche Brandwand weil alles „eins“ wird und somit auch keine Genehmigung nötig?

    wie werden denn die Hausnummern dann benannt bei 2a und 2b?


    Ist da eine Stadt mein Ansprechpartner oder Katasteramt des Landkreises?
     
  4. 11ant

    11ant

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    Das wird der Architekt, der den Bauantrag für Dich einreicht, schon wissen, wer bei Euch zuständig ist - bundeseinheitlich ist das nicht. Das Baureferat beim Landkreis kann Dir sagen, ob es selbst zuständig ist oder die Gemeinde; und Katasterämter haben oft noch größere Bezirke. Ich gehe davon aus, daß eine Verschmelzung der Grundstücke erfolgen wird, ohne Änderungen ist das m.W. ein reiner Rechtsakt ohne neue Vermessung, kostet also nur eine Verwaltungsgebühr. Genehmigt werden muß es, auch wenn es für Dich nur ein Wanddurchbruch zu sein scheint. Und der Versorger wird auch die Zähler zusammenlegen und so weiter. Mit einer neuen Hausnummer rechne ich nicht, eher mit der Zuweisung der Hausnummer, die zur nichtzugemauerten Tür gehört dann zum Gesamthaus.
     
  5. Kriminelle

    Kriminelle

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    Du hast Sorgen. Eine bleibt halt ungenutzt.

    Ich würde mir aber Optionen behalten.
    Ich denke nicht, dass Du das ganze Haus als WZ nutzen möchtest. Wenn also nur dieses vergrößert werden soll, so überlege, ob der Durchbruch nicht nur das WZ betreffen soll, der Rest zur ELW wird.
    Diese Mittelwand ist übrigens ein großer Aufwand wegen der Statik. Bei Reihenhäusern geht fast alles nur über die Außenwände, sprich den Trennwänden.

    Wenn ich als Laie etwas umbauen möchte, dann wende ich mich an das Bauamt. Die werden aber nicht spontan antworten können. Dazu ist die Fragestellung zu selten. Also der Architekt mit Umbauerfahrung.

    Ich persönlich würde das rechtlich nicht trennen.
     
  6. msfox30

    msfox30

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    Welches Ziel verfolgt die Vergrößerung? Willst du einen großen Tisch reinstellen, damit mal Big Party gemacht werden kann? Vielleicht tun es auch nur zwei Räume und du machst nur eine Tür rein. Früher hatte man ja manchmal "Die gute Stube".
     
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