Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer

Diskutiere Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Finde es bitter für Typ B kein tilgungsnachlass mehr, aber alte Anträge können wohl wieder auf Antrag die alten Richtlinien. Ist ja auch fies. Ein...

  1. #2201 nordanney, 23.04.2026
    nordanney

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    Ist ja auch fies. Ein Kredit, für den man keine Zinsen zahlen, muss, auch noch zurückzahlen! Ganz schön dreist von der Bank. Ironie aus

    Ja, Förderung ist für nötig. Gerade in speziellen Situationen.Aber wenn diese schon aus meinem Steuergeld dann bezahlt wird, geht mir leider ein wenig die Hutschnur hoch, wenn man das Geld am liebsten auch noch geschenkt bekommen möchte
     
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  2. Claudiii

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    Wow, das muss man ihnen lassen, nett können sie. Meinerseits war es nur eine Anmerkung und keine Kritik bei Typ B.
    Des Weiteren wenn sie Angst um ihre Steuergelder haben, dürfen sie nicht in Deutschland leben. Ich sag nur Millionen Bürgergeld Empfänger die von ihnen bezahlten werden!
     
  3. #2203 nordanney, 24.04.2026
    nordanney

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    Ich habe Dir übrigens nicht das "sie" angeboten. Hier duzt man sich.
    Dann haut man das auch als Anmerkung raus und lässt es nicht als "Scheiße, jetzt muss ich auch noch selbst zurückzahlen und bekomme keinen Tilgungszuschuss mehr".

    Und ja, wir alle bezahlen viele komische Dinge aus unseren Steuern. Aber die Bürgergeldempfänger fragen nicht in Foren nach, warum es nicht noch mehr gibt :winken

    Ich mache den Finanzierungskram beruflich, und wenn ich z.B. Kunden von mir sehe, die direkt 30 Mio. Förderdarlehen für Nippes bekommen, kein weiteres Darlehen brauchen, kein Eigenkapital nötig ist, das ganze in einer mittellosen Projektgesellschaft abgebildet wird, spucke ich auch Galle. Da baut jemand viel Vermögen auf Kosten der Allgemeinheit auf. Und die Sozialwohnungen kosten trotzdem bis zu 16€ kalt. Das sind alles Dinge, wo viele falsch läuft.
     
  4. #2204 Jennybre1012, 24.04.2026
    Jennybre1012

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    Hallo zusammen,

    wir haben im Dezember 2025 den Antrag gestellt.
    Die technische Prüfung sollte so in 2-3 Wochen durch sein lt. Sachbearbeiterin.

    Hat jemand Erfahrung mit Anträgen im Kreis Borken? Wie lange dauert es ungefähr bis man nach einer Zusage dann auch das Geld bekommt?
    Habe schon gehört, dass 1,5 Jahre normal sind. Und gibt es Priorisierungen oder werden die Anträge einfach nach Eingangsstempel abgearbeitet?

    Wir sind in Einkommensgruppe A, mit 2 Kindern. Es wäre so toll wenn wir dann nächstes Jahr mit dem Neubau eines kleinen EFH starten könnten.

    Danke und viele Grüße
    Jenny
     
  5. #2205 kajapa0609, 04.05.2026
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    Hallo zusammen,

    nachdem wir hier still mitgelesen haben, wollen wir trotzdem kurz unseren Erfahrungsbericht da lassen - vielleicht helfen diese Infos in Zukunft ja weiter.

    Wir haben kürzlich nach 2 Monaten Bearbeitungszeit die Förderzusage im Rhein Erft Kreis erhalten. Nachdem wir alle Unterlagen eingereicht hatten, haben wir über einen guten Monat nichts gehört. Dann ging alles recht fix - aktuelles Finanzierungsangebot, danach Wohnweb und Schufa und innerhalb weniger Tage dann die Zusage. Die Sachbearbeiter waren stets erreichbar, freundlich und sofern ich das beurteilen kann selbst bestrebt voran zu kommen.

    Vorab hatten wir es im Rhein Sieg Kreis probiert, hier war die Erfahrung eher katastrophal. Schlechte Erreichbarkeit, wenn mal jemand aus einer anderen Abteilung dran ging, konnte man uns keine Antworten geben, es wurden Rückrufe versprochen, die nie eingingen, Mailadressen wurden trotz buchstabieren falsch notiert... Nach einem weiteren halben Jahr haben wir dann endlich einen Rückruf bezüglich Erstberatung vor Antragstellung erhalten. Da hatten wir uns schon längst weiter umgeschaut.

    Gefühlt waren wir also in 2 Extremen unterwegs und hatten letztendlich das Glück, dass für uns mehrere Kreise eine Option waren.
     
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  6. AHacki

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    Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage zum Förderprogramm:
    Derzeit fallen wir in Einkommensgruppe B unter die genannte Grenze, da ich Alleinverdiener bin. Wir unterschreiten die Grenze jedoch nur knapp.
    Wie sieht es aus, wenn ich ein Förderdarlehen beantragen würde, dieses bewilligt werden würde und meine Frau in der Zwischenzeit bis zum Abruf (da projektiertes Neubauprojekt mit voraussichtlicher Fertigstellung 12/2027) eine Beschäftigung aufnehmen würde, die zur geringen Überschreitung der Einkommensgrenze führen würde? Wird bis zum Zeitpunkt der Auszahlung das aktuelle Einkommen erfragt und dann auf ein Jahreseinkommen hochgerechnet, sodass die Bewilligung hinfällig wäre?

    Viele Grüße und danke im Voraus
    Andreas

    PS: Über die abzusehende Zinserhöhung 5 Jahre nach Beginn bin ich mir im Klaren.
     
  7. #2207 Kriminelle, 12.05.2026
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    96 Beiträge nur zum Thema „NRW.Bank“ ist doch schon selbst Theater. Oder nicht?
    Und jetzt reihst Du Dich ein, wenn man Äpfel und Birnen mischt. Der Staat zahlt übrigens auch Pflege und unterstützt Behinderte sowie wirklich schlecht bemittelte Bürger, die ihre 30qm—Wohnung nicht zahlen können. Da reiht Ihr Euch alle ein, auch Du.
     
  8. Claudiii

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    Unser Antrag liegt jetzt zur Freigabe beim
    Teamleiter.

    Ist doch ein gutes Zeichen oder?
     
  9. Claudiii

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    Wir haben nun auch eine Förderzusage!
     
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  10. Django35

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    Hallo zusammen,

    ich habe eine allgemeine Frage zur öffentlichen Wohnraumförderung bzw. zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum in NRW.

    Angenommen, eine Familie beantragt oder erhält eine Förderung für ein selbstgenutztes Eigenheim. Im Haushalt wohnen die Antragsteller mit ihren Kindern dauerhaft selbst in dem Objekt.

    Wie wird es förderrechtlich gesehen, wenn nahe Angehörige, z. B. Eltern/Rentner, dort gelegentlich zu Besuch sind und auch zeitweise übernachten, aber ihren Lebensmittelpunkt eigentlich im Ausland haben und sich nur wenige Wochen bzw. maximal einige Monate im Jahr in Deutschland aufhalten?

    Mich interessiert vor allem:
    • Ist ein gelegentlicher Aufenthalt von Angehörigen im selbstgenutzten Objekt grundsätzlich unproblematisch?
    • Ab wann würde so etwas eher als weiterer Haushalt, Überlassung an Dritte oder förderrechtlich relevante Nutzung angesehen?
    • Wäre es förderrechtlich problematisch, wenn diese Angehörigen während ihrer Aufenthalte an der Adresse gemeldet wären?
    • Spielt eine melderechtliche Anmeldung aus Sicht der Bewilligungsbehörde überhaupt eine Rolle, oder kommt es eher auf die tatsächliche Nutzung bzw. den Lebensmittelpunkt an?
    • Wird in der Praxis durch Kreis/Stadt oder NRW.BANK regelmäßig geprüft bzw. abgeglichen, welche Personen an der geförderten Adresse gemeldet sind, oder passiert so etwas eher nur anlassbezogen?
    • Gibt es dazu Erfahrungswerte aus der Praxis von Kreis/Stadt/Bewilligungsbehörden?
    Mir geht es nicht um eine Rechtsberatung, sondern um eine allgemeine Einschätzung bzw. Erfahrungen, wie solche Fälle in der Praxis betrachtet werden.

    Vielen Dank vorab.
     
  11. nordanney

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    Das ist dasselbe, als wenn ein Sofa im Wohnzimmer steht. Interessiert niemanden. Auch nicht der Besuch von Schulfreunden der Kinder usw.

    Es kann nur zu ein wenig "Stress" und Erklärungsbedarf führen, wenn sie dort für den Monat gemeldet sind. Aber auch das ist erklärbar - sie müssen nur ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben. DAS ist der wesentliche Punkt für Dein "Problem". Geprüft wird maximal anlassbezogen - wenn Dich als jemand anschwärzt oder durch irgendwelche Datenabgleiche plötzlich mehr Personen als geplant gemeldet sind.

    Ansonsten gilt: Ein Gast ist ein Gast. Der kann 10 Minuten oder sechs Wochen bei Dir bleiben. Er muss seinen Lebensmittelpunkt woanders haben (egal ob Ausland oder D) und das Eigenheim DEIN Lebensmittelpunkt sein. Kannst total entspannt bleiben.
     
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