Dachdämmung: vorhandene Mineralfaserdämmung, Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2

Diskutiere Dachdämmung: vorhandene Mineralfaserdämmung, Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; hallo, wie finde ich heraus, ob unser Dach dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 entspricht? Grund: Verkaufsabsicht und die Frage, ob dies...

  1. #1 jankraft, 29.06.2026 um 10:25 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 29.06.2026 um 10:36 Uhr
    jankraft

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    hallo,
    wie finde ich heraus, ob unser Dach dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 entspricht? Grund: Verkaufsabsicht und die Frage, ob dies möglich ist, ohne das Dach neu aufzubauen)

    Der nur teilweise begehbare Dachstuhlboden hat eine ausgelegte Mineralfaserdämmung (genaues Material nicht bekannt) zwischen den Kehlbalken.Eine Abdeckung fehlt. Der Dachstuhl wurde vermutlich zuletzt 1988 (oder jünger) saniert. Die Dicke der Dämmung, grob 20 cm oder mehr habe ich grob in Erinnerung, müsste aber nachschauen.

    Ist das ausreichend für den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 ? Oder gilt hier noch die Erfüllung des EnEv 2009 als gleichwertig?

    Nach EnEv 2009 wäre eine Dämmstärke von 160 mm mit Mineralfaser 035, einer Abdeckung aus Spanplatte, Dampfsperre und Luftdichtigkeitsschicht aus PE-Folie unter der Mineralfaserdämmung erforderlich. Kostenpunkt: wenige tausend €, zuletzt unter 3.000 € auf ca. 40 m² geschätzt.

    ich möchte sehr ungern 500 € für einen einfachen Bauteilenachweis (laut KI-Recherche erforderlich) ausgeben und Bürokratie möglichst vermeiden.
     
  2. nordanney

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    Aber so was von. Da brauchst Du Dir keine Gedanken machen.
     
  3. jankraft

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    geil, vielen dank. fast fällt mir ein Stein vorm Herz.
    Kann man die Antwort vielleicht noch irgendwie spezifizieren?
     
  4. Tikonteroga

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    Wenn der Dachraum nicht bewohnt und nicht beheizt ist, dann kannst du den Mindestwärmeschutz auch erfüllen, wenn du stattdessen die oberste Geschossdecke entsprechend dämmst.

    Wie ist denn das Dach aufgebaut, denn es gelten möglicherweise unterschiedliche Anforderungen für Dachschräge, Kehlbalkendecke, Abseitenwände, Giebelwände...

    Hier mal ein paar Werte:
    1. Bauteile mit einem Flächengewicht von < 100 kg/m²: R = 1,75 (m²K)/W
    2. Bauteile mit einem Flächengewicht von >= 100 kg/m²
      1. Außenwände: 1,2 (m²K)/W
      2. Dachschräge: 1,2 (m²K)/W
    Hier mal eine Beispielrechnung für die Dachschräge und die Kehlbalkendecke jeweils mit Sparrenanteil von 20 %:
    • Wärmeübergangswiderstand: 0,04 (m²K)/W
    • Sparren: 0,2 * 0,08 m / 0,13 W/(mK) = 0,123 (m²K)/W
    • Mineralwolle: 0,8 * 0,08 m / 0,04 W/(mK) = 1,600 (m²K)/W
    • Wärmeübergangswiderstand: 0,10 (m²K)/W
    • Gesamt: 1,863 (m²K)/W
    Demnach sollten Dachschräge und Kehlbalkendecke den Mindestwärmeschutz erfüllen, wenn eine Zwischensparrendämmung mit einer Dicke von 0,08 m vorhanden ist.
     
  5. nordanney

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    Du hast gelesen, dass schon 20cm (oder mehr) Dämmung drin sind? Da braucht man nichts mehr zu rechnen, da man bei dieser Dicke immer den Mindestwärmeschutz erfüllt. Das schafft idR sogar eine 20cm Betondecke im Mehrfamilienhaus ohne jegliche Dämmung.

    P.S. Nur ganz grob für die Rechnerei: Mindestwärmeschutz = umgerechnet ungefähr u-Wert 0,70. Selbst eine uralte Dämmung mit WLG 040 ist etwa 3x so gut = u-Wert 0,20 (nur ganz grob).
     
  6. Tikonteroga

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    Nordanney hör auf rum zu nerven. Ich bin ja auch auf die Abseitenwände und die Giebelwand eingegangen.
     
  7. VollNormal

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    Dann gib das Bauteil doch bei ubakus.de ein. Das ist dann zwar kein offizieller Nachweis, aber du weisst, ob du guten Gewissens verkaufen kannst. Für die Mineralwolle würde ich konservativ eine WLG von 0,045 annehmen, damit solltest du auf der sicheren Seite sein.
     
  8. nordanney

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    Mimimi...
    Das ist, vorsichtig formuliert, sche....ißegal, was noch Giebelwände etc. betrifft. Mit 20cm und mehr Dämmung brauchst Du keine Klugscheißerrechnungen aufmachen, nur um dann zu merken, dass 8cm reichen, wenn doch schon 20cm vorhanden sind.

    Mit der Dämmung ist IMMER der Mindestwärmeschutz eingehalten im normalen EFH.
     
  9. Tikonteroga

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    Also wir haben folgendes:

    Jetzt stellt sich halt die Frage, warum in § 47 das Wort "Dach" und in Anlage 7 das Wort "Dachfläche" verwendet wird.

    Und jetzt mal was uns beide betrifft: Wenn du ein Problem mit deinem EGO oder andere psychologische Probleme hast, dann tut es mir leid für dich. Aber dann hilf dir entweder selbst, gehe zu einem nahen Verwandten oder Bekannten und lass dir helfen oder bezahle einen Psychologen dafür. Aber ich bin ein Fremder und wenn ich dafür keine Gegenleistung oder zumindest einen Erkenntnisgewinn bekomme, dann habe ich auf deine Spinnereien keinen Bock. Denkst du ich verstehe nicht, warum du dich verhältst wie du dich verhältst? Also hör auf rum zu nerven! Ist das jetzt angekommen?
     
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