Hecke ohne Zaun als Einfriedung

Diskutiere Hecke ohne Zaun als Einfriedung im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Bundesland ist Hamburg. Ich würde gerne öffentlich genutzten Privatgrund in einen Vorgarten umwandeln. Die Stadt (Amt für Sondernutzung)...

  1. jnkl

    jnkl

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    Bundesland ist Hamburg.

    Ich würde gerne öffentlich genutzten Privatgrund in einen Vorgarten umwandeln.

    Die Stadt (Amt für Sondernutzung) fordert zurecht eine Einfriedung. Ich würde gerne eine Hecke ohne Zaun pflanzen.

    Das Bauamt hat mitgeteilt, dafür brauche ich ihrerseits keine Genehmigung.

    Das Amt für Sondernutzung möchte das Thema gerne von Tisch haben und fordert eine Einfriedung und verweist bzgl. Einfriedung wieder aufs Bauamt.

    Kann es eine Situation geben, in der eine Hecke als Einfriedung nicht reicht und zwingend erst mit Zaun als Einfriedung gilt?
     
  2. Kriminelle

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    Wo steht denn geschrieben, dass eine Hecke als Einfriedung nicht ausreicht? Eine Hecke ist im Grundsatz eine Einfriedung. Gerade im Vorgarten wird auf eine nicht blickdichte Einfriedung, eben gern als Hecke, geachtet.
     
  3. nordanney

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    Kann verschiedenste Gründe haben, warum ein Zaun her muss:
    - Gestaltungssatzung
    - Verkehrssicherungspflicht bei Lage des Grundstücks (z.B. bei einer Kreuzung, wo man durch eine Hecke nicht mehr sehen kann, ob jemand auf die Straße abbiegt)

    Auf welcher Grundlage fordert das Amt? Lass Dir die Begründung nennen.
     
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  4. Viethps

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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Man kann auch gut Zaunpfosten eintreiben, zwei Drähte spannen, dann die Hecke anpflanzen und die Pfosten darin versteckt belassen
     
  5. jnkl

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    Danke schonmal. Genau diese Frage steht im Raum (was genau ist eine Einfriedung?). Amt für Sondernutzung genehmigt keine Pflanzungen (warum auch immer), kommuniziert aber, dass eine Einfriedung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit grundsätzlich in Ordnung wäre und verweist aber dafür auf das Bauamt. Und das Bauamt sagt, für eine Hecke ohne Zaun sei es nicht zuständig. Kann ich jetzt hingehen und beiden sagen, dass eine Hecke ohne Zaun auch eine Einfriedung ist?

    Da ist kommunikativ noch sehr viel mehr Chaos. Ich saß schon mit den Wegewarten über den Schriftsätzen ihrer eigenen Behörde und wir haben versucht zu interpretieren, was gemeint ist bzw. was die Position der Behörden ist.
     
  6. jnkl

    jnkl

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    Wenn ich Pfosten setze, kommt das Bauamt wieder vorbei.
     
  7. jnkl

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    Hecke mit Zaun wäre wohl auch in Ordnung, aber dafür sei ja das Bauamt wieder zuständig.
     
  8. nordanney

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    Was wird genau kommuniziert, wie und mit welcher konkreten Begründung?
    Deine Anfrage: Ich werden einfrieden mit einer Ligusterhecke, Höhe 160cm. Sind Sie damit einverstanden? Falls nicht, mit welcher Begründung - Satzung oder gesetzliche Vorgabe? Hast Du das so gemacht?
     
  9. nordanney

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    Mich würde auch mal interessieren, was genau gemacht wird? Warum wird Privatgrund öffentlich genutzt und wie? "Ich würde gerne" ist genehmigungspflichtig oder kannst Du das einfach machen - weil es ja Dein Grundstück ist?
    Vielleicht klärt es sich etwas auf, wenn wir wissen, was Du ganz konkret machen möchtest mit den Hintergründen dazu.
     
  10. Kriminelle

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    Das sehe ich gar nicht so kompliziert. Man kann es natürlich kompliziert machen oder sehen. Damit kommt man aber nicht weit.
    Du brauchst denen gar nichts zu sagen. Eine Hecke ist eine Einfriedung! Lass doch den Satz einfach mal stehen, ohne an Zaun zu „denken“
    Eine Einfriedung ist eine Umschließung von Grundstücken. Sie kann grundsätzlich natürlicher Art sein (Bepflanzung, Steinmauer) oder auch künstlich (Zaunelemente)
    Ja, wenn durch Hecke oder natürlich, dann braucht es kein Bauamt, wenn Du in der Höhe bleibst, die in Hamburg legitim zu einer Straße ist.
    Keiner ist zuständig, keinen muss man fragen, nur eben halt in der Ausführung in der Norm bleiben, was BPlan oder LBO (HBauO) erlaubt.
     
  11. Kriminelle

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    Hamburg erlaubt in Vorgärten bis 1,50, außer der BPlan gibt anderes vor.
     
  12. nordanney

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    War ja nur ein Beispiel für die Fragestellung.
    Wichtig ist auch, dass die Einfriedung "offen" gestaltet ist. Ein blickdichter Zaun z.B. wird nicht akzeptiert.

    Aber vielleicht befinden wir uns auch im Außenbereich oder das Grundstück ist gewerblicher Natur. Dann gelten wieder andere Rahmenbedingungen. Daher auch meine Fragen, worüber wir genau reden.
     
  13. jnkl

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    Die Sache geht sechs Jahre. Ich kann das nachher mal zusammenschreiben. Ist für Handy zu viel.

    Aber schonmal vielen Dank, dass meine eigentliche Frage beantwortet wurde.
     
  14. Kriminelle

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    War auch nur eine Info, wie es in Hamburg ist.
    Was geht 6 Jahre? Die Entwirrung des Knotens? Da hätte ich schon seit 5 Jahren meine Hecke. Wenn sich jmd drüber beschwert hätte, und das mit Gesetz und Paragraphen, dann hätte ich sie wieder entfernt - die Hecke
     
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